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Wohnrecht-Verlust durch Akzeptanz des Rauswurfs; Frist?

R
Nach längeren Streitigkeiten und einem finalen Streit wurde ein Freund von seiner Ehefrau angewiesen, das gemeinsame Eigenheim (er hat's gebaut) zu verlassen. Er hat nichts verbrochen.
Er hat diese Anweisung befolgt, hofft auf Versöhnung und lässt das Juristische schleifen (richtigen Anwalt erst später).


Aber Außenstehende sehen hier keine Versöhnung.
Daher eine juristische Frage:

Ein Hotline-Anwalt hat ihm im kurzen Telefonat lediglich die Info gegeben,
dass er mit Verlassen des Hauses seit ein paar Tagen sozusagen den Auszug vollzogen bzw. anerkannt hat und somit kein Wohnrecht mehr hat.
(Bin nicht sicher ob das rechtlich alles so stimmt.)

Leider wurde nichts zu einer Frist gesagt.
- Gibt es eine Frist, in der man in sein gemeinsames Eigenheim zurückkehren muss, bevor das Wohnrecht verfällt? (nach Befolgung der Anweisung der Ehefrau zum Auszug) Z.B. 14 Tage?




Herzliche Grüße

11.01.2024 05:15 • #1


Gorch_Fock
Hi, nach meinem Kenntisstand hat er 6 Monate Zeit zur Rückkehr. P.S : Rechtsberatungen dürfen nur Fachleute und dafür müssen alle Details beim Anwalt auf den Tisch.

Ron, Du solltest Deinem Freund allerdings raten, sich zeitnah rechtlich beraten zu lassen. Über Dritte weitergegebene Fälle enthalten oft nicht alle Details. Das Schleifen lassen gerade der rechtlichen Beratung kann sehr teure Folgen haben, gerade wenn Häuser, Kinder oder Unterhalt mit dran hängen.

Ansonsten biete ihm an, sich selber hier im Forum anzumelden.

11.01.2024 05:26 • x 6 #2


A


Wohnrecht-Verlust durch Akzeptanz des Rauswurfs; Frist?

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tlell
Während des Trennungsjahres haben beide den gleichen Anspruch auf Wohnrecht egal wem das Haus gehört in Deutschland. Wenn es nur ein paar Tage sind, verliert er gar nichts. Macht er innerhalb von 6 Monaten nicht klar er will wieder einziehen, gehen die Gerichte davon aus er überlässt dem anderen das Haus. Das ist der allgemeine Stand. Wie es bei deinem Freund wirklich ist, kann nur ein Anwalt sagen. Also ab zum Anwalt und grob gesagt ich würde wieder einziehen falls er nicht schon Wochen ausgezogen ist! Die Hotline muss ja irgendwie zu dem Ergebnis gekommen sein. Um das zu beurteilen fehlen uns Laien die Infos und die Kentnisse der Gesetze.

11.01.2024 05:40 • x 2 #3


Vilya
Er hat es gebaut. Wer steht im Grundbuch? Wer zahlt den Kredit?

11.01.2024 09:54 • #4


R
Beide stehen im Grundbuch, beide zahlen.

Das mit den 6 Monaten klingt beruhigend.

Am wichtigsten aber ist, dass auch ihr Druck gemacht habt zwecks Anwalt.
Werde das ihm gegenüber nochmal betonen.


Vielen Danke
(Der Danke Button geht irgendwie nicht.)

11.01.2024 20:19 • x 1 #5




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