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Wie handeln nach plötzlicher Trennung?

DerMitfuehlende
Ich schreibe Dir als Vermieter,

so einfach kommt Sie da nicht raus. Ihr beide müsst zum Vermieter gehen und bitten eine Person aus dem Mietvertrag zu entlassen.
Sagst Du dem Vermieter das Du die Wohnung nicht alleine stemmen kannst, wird er deine liebe Ex nicht rauslassen.
Solltest Du in Zahlungsrückstand kommen, kann er sich an deine EX wenden, die ist in der Haftung.

Ich habe gerade aktuell einen Fall... Im September die Wohnung bezogen und plötzlich zieht sie aus. Auch Er total verdattert warum... genau das gleiche blabla wie von deiner Ex....... Jetzt kommt heraus das da seit 2 Monaten nebenher mit einem anderen was lief.

Sorry!

Der Mitfuehlende

10.01.2017 16:37 • x 1 #16


DerMitfuehlende
Zitat von effe2402:

Nun stehe ich da, mit einer Wohnung, in der ich nicht sein will, weil wir jedes Möbelstück gemeinsam ausgesucht oder bearbeitet haben, ich aber sein muss, weil ich sonst Arbeit und Uni nicht unter einen Hut bringe, ich die Arbeit benötige, damit ich mir die Miete leisten kann und wir erst Ende 2017 aus der Wohnung ausziehen können.



Ich nochmal,

was mich irritiert..... das Du erst Ende des Jahres ausziehen kannst. Ich kenne es so das Wohnungsmieter mit 3 monatiger Kündigungsfrist kündigen können.
Der Vermieter muss schon einen definierten Grund im Vertrag reingeschrieben haben, das er so wirksam ist das erst zum Ende 2017 gekündigt werden kann.
Hat er das nur allgemein formuliert ohne trifftigen Grund ist es unwirksam und Du kannst nach 3 Monaten raus.

10.01.2017 16:46 • x 1 #17


A


Wie handeln nach plötzlicher Trennung?

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Wulf
Es gibt auch Mietverträge mit einer Mindestmietdauer und 4 wöchiger Kündigungsfrist.
Werden in manchen Städten gerne angewandt.

10.01.2017 16:48 • #18


fe16
@DerMitfuehlende
find ich sehr gut ,das du dich noch mal gemeldet hast, ich bin darüber auch gestolpert wollte, aber erst mal die Meinung von dem TE abwarten .
Es ist total klasse das du dich als Vermieter so einsetzt.
Schön sowas zu lesen.
Danke

10.01.2017 16:51 • x 1 #19


DerMitfuehlende
Zitat von Wulf:
Es gibt auch Mietverträge mit einer Mindestmietdauer und 4 wöchiger Kündigungsfrist.
Werden in manchen Städten gerne angewandt.


Da kann ich nichts zu sagen..... habe ein Haufen Wohnungen zwischen den großen Städten....

soweit ich weiß gibt es dieses Kündigungsrecht nur einseitig für den Mieter mit 4 Wochen (z.B. Jobwechselin eine andere Stadt oder Bundesland) da kommt er sogar im Standardvertrag früher raus als nach 3 Monaten. Der Vermieter kann aber nicht bei der Mindestmietdauer und 4 wöchiger Kündigsfrist seinseits nicht kündigen, da gelten die gesetzlichen Fristen (mind. 3 Monate).

Egal was der Mieter unterschrieben hat, er ist relativ gut geschützt.

Der TE sollte sich da jetzt erstmal nicht so den Kopp machen..... wichtiger ist erstmal die Wahrheit herauszufinden für die Hauruck Aktion seiner Holden.... das ist mehr im Busch.
Wenn die wirkliche Warheit auf dem Tisch liegt, kann man alles neu bewerten und dann den Weg für einen Neuanfang suchen.
Er soll jetzt nicht zuviel Hoffnung haben und ein bisschen mehr an sich denken und nicht auf sie zugehen, bez. Ausstieg aus Mietvertrag und co...... Wenn sie dann ihren Willen hat...zieht sie komischerweise direkt beim Next ein....
Nichts überstürzen bitte.
Sie will nicht mehr, bitte schön...... soll sie die Wohnung nehmen und Dich aus dem Mietvertrag lassen und Du gehst deinen Weg beruflich wie Du es möchtest und nicht gezwungenermaßen der Situation heraus.
Erstmal kühlen Kopf bekommen ! ( Ich weiß... ich leichter gesagt als getan......) Echt Kacke deine Situation !

Der Mitfuehlende

10.01.2017 17:10 • x 1 #20


E
Danke für die ganzen Nachrichten, komme erst jetzt dazu meine Antworten zu geben.

Ich versuche jetzt alles mit einer Nachricht zusammenfassen :

Im Mietvertrag steht beide Parteien( Mieter und Vermieter) verzichten 12 Monate lang auf eine Kündigung, also in unseren Fall wäre das Oktober 2017. Dann kann ich kündigen, was mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist einhergeht. Also sind es insgesamt 15 Monate, die wir in der Wohnung bleiben müssen/können (zahlen müssen wir es auf jeden Fall). Wenn man das ganze zusammenrechnet kommt man auf Ende 2017.

Ich habe mich jetzt schon ein wenig beruhigt und versuche Kurs zu halten, meinen Bachelor im Sommer abschließen und weiter arbeiten wie bisher.

Die ganzen Wohnungsangelegenheiten lasse ich meine Eltern mit ihren Eltern ausmachen, dann brauch ich mich nicht mehr mit ihr treffen. Es wird sich nicht vermeiden lassen, dass ich sie das eine oder andere mal treffe, aber ich bin ihr dann auch nicht böse oder werf ihr etwas vor, weil wenn es nicht passt, passt es halt nicht und die Hoffnung ist weiter dar, die eine zu finden, die mich für immer glücklich macht und die ich auch für immer glücklich mache.

Sie will die Wohnung auch nicht wirklich, da ich dann nichts mehr zahle, und wie oben schon erwähnt, sie sich die Wohnung nicht leisten kann.

Da wir mit den Vermietern schon gestritten haben und das nur irgendwie hinübergebogen haben, weil wir dachten, wir brauchen nie mehr was von ihnen, werden sie uns nicht entgegenkommen oder einen Nachmieter akzeptieren. Aber sie kann es gerne versuchen und ihre Kraft darin investieren, ich mach das sicher nicht.

10.01.2017 21:25 • #21


fe16
zu süss ok
lass das mal die Eltern machen, is ne gute Lösung, und wenn sie sich dafür angeboten haben .
Nachmieter meine ich muss akzepiert werden. Wenn so ein Mietausfall zu vermeiden wäre.
Also ich glaube eh das die obere Klausel nicht ganz so korrekt ist aber ich GLAUBE
ich wünsche dir auf dem Weg viel Kraft

10.01.2017 21:36 • #22




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