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Von Ehemann getrennt - "darf" ich mich mit ihr treffen?

U
Sind denn die Kinder nicht in der Schule oder Kindergarten?
Was ist mit dieser Zeit?

04.06.2019 09:06 • #46


Otto_Feige
Zitat von MJ83:
Das ist seine Bedingung für eine anständige Trennung.


also, die Grenze für eine wirklich anständige Trennung hat er schon überschritten.
Und was das Reinplatzen ins Zimmer und die Wegnahme des Autoschlüssels (hier geht's jetzt wirklich darum, wer Eigentümer des Wagens ist) anlangt, grenzt das fast schon an eine Art der häuslichen Gewalt.
In so einem Fall, den ich in ähnlicher Form auch schon erlebt habe, lohnt ein Weg zum Anwalt und eine juristische Beratung, notfalls auch ein deutlicher Brief des Anwalts an deinen Mann, um ihn über mögliche juristische Folgen aufzuklären. Wenn du dich dadurch massiv bedroht fühlst, kann das für ihn bis zu einem gerichtlich verfügten Hausverbot führen.
Ich bin kein Anwalt, daher ist das natürlich keine juristische Beratung .

04.06.2019 09:20 • x 1 #47


A


Von Ehemann getrennt - "darf" ich mich mit ihr treffen?

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M
Nein, es gibt einfach keine Räume.
Vormittags arbeiten wir beide.
Sie hat keine Kinder.
Wir suchen aktuell nach zwei Wohnungen.

04.06.2019 11:53 • #48


W
Da ihr getrennt seid bist Du Deinem Ex keine Rechenschaft mehr schuldig.
Warum solltest Du abends nicht aus gehen dürfen? So lange er an einem anderen Abend auch darf?

Zitat von Otto_Feige:
Und was das Reinplatzen ins Zimmer und die Wegnahme des Autoschlüssels (hier geht's jetzt wirklich darum, wer Eigentümer des Wagens ist) anlangt, grenzt das fast schon an eine Art der häuslichen Gewalt.

Das sehe ich ebenso. Ist es Dein Auto? Dann muss er Dir den Schlüssel geben.
Es ist Dein Zimmer? Also hat er anzuklopfen.

Fang an, faire und vernünftige Grenzen zu ziehen. Du solltest nicht um des lieben Friedens willen jegliche Grenzüberschreitung von ihm dulden. Er wird es Dir nicht danken.

04.06.2019 11:57 • #49


W
Der Schönheitsfehler deiner Geschichte ist

Nun habe ich mich getrennt, weil jemand Neues in mein Leben getreten ist. Ich habe mich neu verliebt.

Das ist nichts was ich kritisiere oder schlimme finde.
Allerdings ist das seine Realität und die kann er in einem eventuellen Rosenkrieg sich, den Kindern und anderen kommunizieren. Er wird annehmen, dass du dich ohne neue Liebe eventuell nicht getrennt hättest.

Eine Frage: Du hast ja sicherlich schon miterlebt wie dein Mann mit anderen Menschen gestritten hat. Beruflich zum Beispiel. Hat er bei empfundenen Ungerechtigkeiten klein beigegeben oder hat er sich gewehrt. Wie weit ist er gegangen? Dazu die Dro - ist er impulsiv und unberechenbar für seine Gegner? Oder geht er in seinem Leben eher dem Streit aus dem Weg?

Kurz: Falls er Energie für Kämpfe hat kann es schon gut sein den Kontakt zu ihr auf ein Minimum zu reduzieren oder zumindest nicht in seiner Anwesenheit telefonieren.

07.06.2019 17:55 • #50


meineMeinung
Ich würde die Freundin an deiner Stelle nicht mit ins Haus bringen. Dein EM empfindet das wahrscheinlich als reine Provokation. Da die Trennung von dir ausgeht, ist es auch an dir, das Haus zu verlassen. Solange du im Haus bist, dem Haus der Familie, solltest du möglichst alle zusätzlichen Reibungspunkte vermeiden. Nach dem Auszug siehst du deine Freundin so oft du willst, bis dahin wohl eher Zurückhaltung angesagt. Verliebt hin oder her, du hast immer noch eine Verantwortung für deine Familie.

07.06.2019 18:09 • x 1 #51


Barbina
Zitat von meineMeinung:
Ich würde die Freundin an deiner Stelle nicht mit ins Haus bringen. Dein EM empfindet das wahrscheinlich als reine Provokation. Da die Trennung von dir ausgeht, ist es auch an dir, das Haus zu verlassen. Solange du im Haus bist, dem Haus der Familie, solltest du möglichst alle zusätzlichen Reibungspunkte vermeiden. Nach dem Auszug siehst du deine Freundin so oft du willst, bis dahin wohl eher Zurückhaltung angesagt. Verliebt hin oder her, du hast immer noch eine Verantwortung für deine Familie.


Also, DAS hatte sie nun wirklich nicht vor, es geht doch darum, ob sie die freundin während desTrennungsjahres überhaupt treffen darf.

07.06.2019 18:15 • #52


meineMeinung
Zitat von Barbina:
Also, DAS hatte sie nun wirklich nicht vor, es geht doch darum, ob sie die freundin während desTrennungsjahres überhaupt treffen darf.


Aber wer sagt denn, dass sie während des Trennungsjahrs nicht ausziehen kann. Je schneller sie aus dem Haus ist, desto eher kann sie mit der Freundin zusammen sein.

07.06.2019 18:31 • #53


U
Zitat von MJ83:
Glücklicherweise haben wir am Freitag eine Paartherapie. Aber er bedrängt mich ständig. Per WhatsApp, gestern platzte er zwei Mal ohne Anklopfen in mein Zimmer, als ich mit ihr telefonierte, er nahm mir die Autoschlüssel weg, damit ich nicht zu ihr fahren kann. Er sagt immer, dass er weggeht und wo anders unterkommt, kommt aber immer wieder zurück und redet auf mich ein, dass mein Verhalten nicht in Ordnung ist und falsch. Ich soll den Kontakt zu ihr beenden. Das ist seine Bedingung für eine anständige Trennung.


Also Erpressungen und Drohungen gehen gar nicht, ist aber bei Dro. nichts ungewöhnliches. Die versuchen erst zu manipulieren, dann drohen sie, am Ende oft mit Suizid und so, um ihren Willen durchzusetzen.

Ich denke, dieses Einschreiten, wenn Du sie kontaktierst, geschieht aus seiner Sicht in Eurer Noch- bzw. seiner zukünftigen alleinigen Wohnung. Du hattest ja eingangs geschrieben, dass er in der jetzigen Wohnung verbleiben will. Da sieht er es wohl eventuell auch als Affront an, wenn Du Dich da mit der Next austauscht. Stell´ Dir vor, was passiert, wenn Du sie zu Dir in die noch gemeinsame Wohnung holst - das ist wie eine Kriegserklärung für ihn.

Du musst Deinen Standpunkt klarmachen, aber Erpressung geht nicht. Im Sinne der gemeinsamen Kinder sollte da, ggf. mit Hilfe von Dritten, eine Lösung gefunden werden. Die werden den Stress ja bestimmt auch mitbekommen irgendwie, dann wäre der sprichwörtliche Rosenkrieg unumgänglich.

Keine leichte Situation.

07.06.2019 18:48 • #54


A


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