Ich wurde da nicht gefragt ob diese Frau in unsere Wohnung darf. Sie zog ein, als ich ihr Zeit zum Nachdenken gab.
Am Tag der Trennung und auch den ersten Wochen stand ich total unter Schock. Ich hätte gar nicht gewusst was ich dagegen hätte tun sollen.
Allerdings war mir ab dem ersten Tag der Trennung klar, dass ich in diese Stadt nicht zurückkehren würde. Und das habe ich ihr auch gesagt.
Ich wollte damals nach dem Studium eigentlich schon wieder in die Nähe meiner Familie, ging damals wegen ihres Jobs nicht.
In dieser Stadt habe ich keinerlei soziale Kontakte aufbauen können. Wir haben dort drei Jahre gewohnt.
Daher der Auflösungsvertrag. Ich werde dorthin nicht zurückkehren. Das ist das Einzige was ich gerade weiß.
Es wird für mich auch nicht wirklich ein Problem sein, hier bei meiner Familie einen neuen Job zu finden, wenn es mir wieder gut geht.
Zum Verständnis:
Ich (w) bin mit einer Frau verheiratet.
@Scarlett2016
Für die Berechnung des Trennungsunterhaltes wäre das sowieso gleich ob Krankschreibung oder Auflösungsvertrag. Ich beziehe jetzt gerade ja auch solange Krankengeld bis ich wieder gesund bin. Danach ALG I.
Nach sechs Wochen Krankheit gibt es ja keine Lohnfortzahlung mehr
10.01.2018 11:38 •
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