Player9
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Player9
Zitat von machtlos:Zitat von Ehemaliges_Mitglied:Zitat von Player9:Hallo,
Sie ist am 28.12.2015 ausgezogen. Meine ab da gilt doch das Trennungsjahr, oder? Wer muß denn da was ausprechen?
Das offizielle Trennungsjahr beginnt mit dem Einreichen der Scheidung durch einen Anwalt. Alles andere ist rechtlich unrelevant. Sie könnte auch alle Konten abräumen oder Schulden machen. Du haftest mit. Rechtlich gesehen seid ihr verheiratet. Nicht getrennt.
Da muss ich Dir leider wiedersprechen mein kleiner Rauf und Runter!
Der Anwalt kann am Ende des Trennungsjahres die Scheidung beantragen. Das Trennungsjahr beginnt ab dem Zeitpunkt, wo die Beziehung beendet wird und beide Pertner darüber in Kenntnis gesetzt sind. Hat mir meine Anwältin und auch der zuständige Richter letzte Woche erklärt. Ich z.B. dachte, dass mein Trennungsjahr ab Juni 15 läuft, da ab dem Zeitpunkt die Affäre meiner Frau lief und sie sich mir konsequent entzogen hat, getrennte Betten, etc. Allerdings habe ich erst Ende August 15 von der Affäre und somit auch vom Ende unserer Beziehung erfahren. Ab da beginnt mein Trennungsjahr. Und das, obwohl ich meinen kleinen Nieselregen bereits Ende Juli aufgrund ihres schakalhaften Charakters des Hauses verwiesen habe.
Allen ein schönes Wochenende,
Jens (jeder sollte einen Jens haben!)
Player9
Zitat von Hope26:Wenn ihr euch einig seit, wann die Trennung ausgesprochen wurde, ist dieses Datum der Beginn des Trennungsjahr. Habt ihr beim Finanzamt schon dieses Formular für dauerhaft -getrennt unterschrieben ?
Denke auch daran, dass die Steuerklassen umgeschrieben werden müssen.
Ihr könnt trotzdem einen Vertrag beim Notar machen , wo sämtliche Vereinbarungen von euch dokumentiert werden.
Player9
Hope26
Zitat von Player9:Zitat von Hope26:Wenn ihr euch einig seit, wann die Trennung ausgesprochen wurde, ist dieses Datum der Beginn des Trennungsjahr. Habt ihr beim Finanzamt schon dieses Formular für dauerhaft -getrennt unterschrieben ?
Denke auch daran, dass die Steuerklassen umgeschrieben werden müssen.
Ihr könnt trotzdem einen Vertrag beim Notar machen , wo sämtliche Vereinbarungen von euch dokumentiert werden.
Beim Finanzamt waren wir noch nicht. Ist wohl noch zu früh....hab jetzt schon Angst....
LonelyXmas
Player9
Zitat von machtlos:Aber jetzt nochmal zu Deiner eigentlichen Frage. Wenn Deine Frau während des Trennungsjahres gemeinsames Vermögen für die Einrichtung einer Wohnung verwendet, verringert sich das gemeinsame Vermögen, da es sich um trennungsbedingte Ausgaben handelt, die jeder Richter anerkennen wird. Istvdoch irgendwie auch legitim, oder? Im Gegenzug behältst Du doch Deine Wohnungseinrichtung und musst nichts neu anschaffen.
Player9
Kiretty
Zitat von Player9:Hoffe es geht später, wenn sie offiziell die Scheidung einreicht, gut.
LG
Konfuse
Player9
Zitat von machtlos:Kann man machen, muss man aber nicht.
Meine erste Frau und ich haben uns seinerzeit im beiderseitigen Einvernehmen und ohne jeden Groll getrennt. Da lief alles transparent und fair. Da brauchten wir lediglich einen Anwalt, der bei Gericht die Scheidung beantragt hat. Den hat seinerzeit meine Frau genommen, da wir die begründete Hoffnung hatten, dass sie Prozesskostenhilfe bekommt. Dieser Anwalt hat mich dann auch angesprochen, ob er mich im Scheidungsverfahren auch vertreten soll. Habe ich abgelehnt, da es Geld gekostet hätte und meine Frau und ich alles, was relevant war, vorher besprochen und aufgeteilt haben.
Bei Player9 habe ich auch den Eindruck, dass weder er noch seine Frau dem jeweils anderen was Böses wollen. Warum sollte man dann Geld für einen Mediator ausgeben? Die Gespräche waren bisher ordentlich. Warum sollte es zukünftig anders sein?!
Meine Frau und ich haben uns seinerzeit auf einen Betrag geeinigt, den ich ihr bezahlt habe. Sie hat mir mit einem Zweizeiler und einer Unterschrift bestätigt, dass sie das Geld erhalten hat und der Zugewinn komplett ausgezahlt ist. Und as war es dann. Da hat kein Dritter dran verdient. Warum auch.
Ich wünsche dem Player alles Gute für die Zukunft, und wer weiss, vielleicht findet ihr mit ein bisschen Abstand ja wieder zueinander.
Beste Grüße,
Jens
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