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Trennungsfolgevereinbarung und Haus

L
Hallo zusammen,

ich hätte eine eher technische Frage zur Trennung.
Vmtl werden meine Frau und ich uns trennen. Wir sind über 20 Jahre verheiratet und haben zwei Kinder (16 u 20 Jahre). Mit der Trennung käme dann auch die räumliche Trennung. Ich könnte mir bei passenden Bedingungen vorstellen auszuziehen. Bedeutet aber, dass ich Miete zahlen muss und natürlich Unterhalt. Wir bewohnen derzeit ein Haus, das aber bereits abbezahlt ist. Meine Frau würde also nach wie vor mietfrei wohnen, müsste nur die Nebenkosten übernehmen.
Wie kann man dieses finanziell massive Ungleichgewicht ausgleichen? Müsste die Frau dann nicht auch eine Art Miete bezahlen? Kann man sowas über eine Trennungsfolgevereinbarung regeln?

17.10.2024 09:47 • #1


DieSeherin
Zitat von Lost4b:
Kann man sowas über eine Trennungsfolgevereinbarung regeln?


ja, das kann man - allerdings würde ich das nicht ohne rechtsberatung machen!ich würde das auch erst mal nur befristet festlegen und dann die wirkliche vermögensaufteilung angehen.

17.10.2024 09:52 • x 3 #2


A


Trennungsfolgevereinbarung und Haus

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unbel-Leberwurst
Zitat von Lost4b:
Kann man sowas über eine Trennungsfolgevereinbarung regeln?

Man kann wohl alles vereinbaren, was nicht gegen die guten Sitten verstösst...

Davon abgesehen, dass eine Rechtsberatung hier nicht erlaubt sein dürfte, würde ich Dir aber auch den Gang zum Anwalt ans Herz legen, der Dich über grundlegendes aufklären wird.

17.10.2024 09:58 • x 1 #3


K
Werdet Ihr das Trennungsjahr noch begehen oder verzichtet ihr beide einvernehmlich darauf?
Deine Frau könnte Trennungsunterhalt verlangen - der ist auch via Trennungsfolgenvereinbarung nicht ausschlussfähig. Halte das evtl. im Hinterkopf.

Deine Frau hat einen sog. Wohnvorteil. Der beträgt in aller Regel ein Drittel ihres Nettoeinkommens, den man üblicherweise für eine Miete hinlegt. Der Vorteil schmälert Deine Unterhaltspflicht entsprechend.

Aber ich würde sowas nicht in einem Trennungsforum anfragen. Hier muss ein Anwalt ran. Nur der darf Dich rechtlich - und dann auch verbindlich - beraten.

17.10.2024 10:06 • x 2 #4


Rheinländer
Hallo @Lost4b,

Zitat:
[url=/post3689719.html#p3689719]Zitat von Lost4b[/url]
Wir bewohnen derzeit ein Haus, das aber bereits abbezahlt ist. Meine Frau würde also nach wie vor mietfrei wohnen, müsste nur die Nebenkosten übernehmen.
Wie kann man dieses finanziell massive Ungleichgewicht ausgleichen? Müsste die Frau dann nicht auch eine Art Miete bezahlen?

Mein Tip wäre mal mit deiner Frau zu sprechen, bevor du zu einem Anwalt gehst. Wenn ihr eine Lösung findet solltet, die euch beiden gerecht wird und genügt dann ist das immer besser, als alles nach Recht und Gesetz aufzudröseln und das Geld den Anwälten zu geben. Solltet ihr nicht mehr reden können, dann wäre der Anwalt natürlich erste Wahl. Aber wie gesagt, Versuch macht klug.
Drücke dir/euch die Daumen, dass ihr zu einer guten Lösung kommt.

17.10.2024 10:16 • #5


L
Zitat von KlausHeinrich:
Werdet Ihr das Trennungsjahr noch begehen oder verzichtet ihr beide einvernehmlich darauf? Deine Frau könnte Trennungsunterhalt verlangen - der ist auch via Trennungsfolgenvereinbarung nicht ausschlussfähig. Halte das evtl. im Hinterkopf. Deine Frau hat einen sog. Wohnvorteil. Der beträgt in aller Regel ein Drittel ...

Es geht mir zunächst nur darum, zu verstehen, was möglich ist. Ich erwarte hier keine verbindliche Beratung.
Wenn es zur Trennung kommt, sollte also einer von beiden ausziehen, was natürlich mit massiven finanziellen Nachteilen verbunden wäre. Nun können sich natürlich beide stur stellen und sagen zieh du doch aus ... aber das löst auf die Dauer ja auch nix. Ich wäre also bereit auszuziehen, wenn es ein finanzielles Entgegenkommen gäbe.

17.10.2024 10:17 • #6


F
Zitat von Lost4b:
sollte also einer von beiden ausziehen, was natürlich mit massiven finanziellen Nachteilen verbunden wäre

Diese Person würde aber von der anderen Person ja 50% des Verkehrswertes des Hauses ausbezahlt bekommen - sofern ihr zu gleichen Teilen im Grundbuch steht.
Von..keine Ahnung...sagen wir mal 200.000 Euro kann man sehr lange Miete bezahlen oder selbst in was Neues investieren. Der finanzielle Nachteil wäre also so groß nicht.
Ebenfalls kann man vereinbaren, solche Zahlungen z.B. mit dem Unterhalt zu verrechnen.
Auch kann man bzgl. Unterhalt andere Vereinbarungen finden.

Ich habe das mit meinem Ex so geregelt (mit Notar, Haus war noch nicht vollständig abbezahlt):
Er hat das von ihm und seinen Eltern ins Haus investierte Startkapital nebst 50% aller bis dahin geleisteten Darlehensraten zurückbekommen. Dazu einen vereinbarten Betrag für die gekauften Möbel.
Er wurde dafür aus allen Verträgen gestrichen.
Üblich sind wie gesagt 50% des Verkehrswertes des Hauses.
Die Kinder haben wir bislang nahezu 50:50 betreut (ich etwas mehr als er).
Wir haben uns da am Online-Rechner des sogenannten Rosenheimer-Modells orientiert, da uns das am fairsten schien (da wird u.a. Miete, ungleiche Einkommen usw. eingerechnet).
Autos hatten wir eh beide ein eigenes, der andere Kram wurde aufgeteilt (ich habe die meisten Möbel behalten, da er sich neu einrichten wollte nach seinem Geschmack).

Er will nun wegziehen, was den Unterhalt nochmal ändert, aber mit dem Haus usw. ist bei uns alles so geregelt worden.

17.10.2024 13:48 • x 1 #7


M
Hatte sowas ähnliches und kann dir nur dringendst raten, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen.
Folgende Anmerkungen ohne Gewähr und explizit keine Rechtsberateung.

- wenn du ausziehst, verlierst du ggf. den Zugriff auf deine Kinder. Glaub mir, ich habe es nie für möglich gehalten aber durch die ständige Manipulation (die Kinder sind 24/7 bei der Mutter und nur an den Umgangstagen bei dir, wenn diese nicht von der KM beschnitten werden) habe ich die Kinder jetzt 4 Jahre nicht mehr gesehen.

- wenn du nicht innerhalb von 6 Monaten den Rückkehrwillen in dein Haus bekundest, wirst du das Recht verlieren, dein eigenes Haus zu betreten. Selbst wenn: ich hatte diese Frist gewahrt und meine Ex hat ein Hauszuweisungsverfahren angestrengt und das Wohl der Kinder angegeben. Selbst mit der Tatsache, dass sie es war, die immer wieder Streit angefangen hat, kommt man mit dem Argument durch, weil ein Rückzug des Partners mit dem man ständig streitet, den Kindern nicht zugemutet werden kann

- Kindesunterhalt bekommt der, bei dem die Kinder wohnen. Er kann nicht per Vereinbarung ausgeschlossen werden

- der Anwalt wird dir Begriffe objektiver und subjektiver Wohnvorteil nennen. Heißt: im Trennungsjahr kann deine Ex im Eigentum leben und selbst, wenn ihr das Schloss Neuschwanstein besitzt wird der Wohnvorteil lediglich so bewertet als würde sie eine 4 Zimmerwohnung bewohnen.

- meine Ex hat einfach die Nebenkosten nicht bezahlt. Es trudelten die Mahnungen bzw. Androhungen von Zwangsvollstreckung dann bei mir auf für Wasser, Abwasser, Steuern. Zudem bekam ich einen Anruf von der Hausbank, der Kredit würde demnächste gekündigt, weil die Hausversicherung nicht bezahlt worden wäre. Dass ich knapp 500 Euro Telefon nachzahlen musste, weil man der Meinung war, mehrere tausend SMS und dazu Auslandstelefonate zu führen: geschenkt.

- Als ich später in das Haus zurückkam, weil sie unbekannt verzogen war (das hat sie mehrfach gemacht und jedesmal musst du Geld in die Hand nehmen, um herauszufinden, wo denn deine Kinder wohnen), war dieses vollkommen vermüllt. Auch um Schäden am Haus hat man sich nicht gekümmert, dass der Öltank leergefahren war, brauch ich glaube ich nicht erwähnen.

Tipp: wenn du eine Vereinbarung triffst, mach alles hieb und stichfest. Lass dir im Innenverhältnis Nutzungsentschädigung für das Haus zahlen (und zwar zahlen, nicht verrechnen).

- Achso: wenn du irgendetwas von Wert im Haus hast, nimm es mit. Ich kam zurück und es waren teilweise kaputte Möbel nur noch da, Auto, Wohnwagen, alles, was Wert hatte war weg. Jetzt magst du sagen: ja, dann klag das doch ein, aber frag mal deinen Anwalt, wie er zu Streitigkeiten bei Hausrat steht. Da wird nur mit Honorarvereinbarung gehandelt (300 Euro aufwärts die Stunde, wenn du einen guten Anwalt hast). Wenn der da 100 Stunden in einem aufwändigen Verfahren verbrät, siehst du davon nur einen Bruchteil wieder, selbst, wenn du gewinnst.

Summa summarum: so schnell wie es geht zum Anwalt, wichtige Dokumente sichern (fotografieren, besser noch bei Seite schaffen).

Du wirst denken, kann mir alles nicht passieren.... das dachte ich auch.

17.10.2024 14:26 • x 3 #8


L
@Maccie Danke für Deine Ausführungen - das klingt leider sehr übel.

17.10.2024 15:44 • #9


M
ich wollte dir keine Angst oder Panik machen. Mit Sicherheit läuft es bei den meisten Trennungen reibungsloser ab.
Trotzdem sollte man gewappnet sein. Das, was du am Anfang verlierst, holst du nie wieder rein.

17.10.2024 16:05 • x 2 #10


M
Hausrat wird dir jeder gute Anwalt von abraten das streitig aufzuteilen,da einfach völlig unnötige Kosten die in keiner Relation stehen-gehe jetzt mal von normalem Hausrat aus.
Anwaltskosten sind für Privatpersonen nach oben gedeckelt - momentan sind das 250 Euro plus Märchensteuer die Stunde.
Kannst also gepflegt ins oberste Regal greifen.
Bei Abrechnungsintervall achte auf minutengenaue Abrechnung,gibt auch den 5/10/15 und sogar 20 Minuten Intervall.
Von pauschal würde ich abraten.
Jetzt such Dir erstmal ne Topanwalt für FR,mach eine Erstberatung-wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast-informier Dich.Häufig übernehmen sie die Kosten für die Erstberatung ohne Eigenanteil-schon mal die ersten knapp 300 Euro gespart

17.10.2024 16:10 • #11


Vilya
Ab zum Anwalt!

17.10.2024 16:26 • #12


M
Erstberatung ist 226. klugscheiss Viel mehr wird die Versicherung nicht übernehmen.
Geh erst zum Anwalt, lass dir alles ausrechnen. Sag ihm, du willst es unter optimalen Parametern (Zb maximale Altersvorsorge)
Wenn du meinst, das ist ok (aber aufpassen, so früh in der Trennung neigst du dazu, dich zu überschätzen… ich zumindest habe mich bis zum Anschlag gestreckt, ich wollte ja, dass die Kinder ihr Leben weiter führen können… Fehler: getrennte Haushalte sind wesentlich teurer, außer du ziehst wie ich in eine Bruchbude.
Überschätz dich bitte nicht, du musst auch leben)

Wenn du mit allen Einschränkungen finanziell ok bist, überlege die andere Seite. Wenn du zu einem geringeren Wert kommst, schlage diesen vor.
Immer besser, wenn man sich einigt.

Bedenke: willst du die Immobilie halten? Wenn ja, wie lange. Abgeben und weiter zahlen ist keine Option. Denke langfristig.

Willst du Jahre zahlen und am Ende mit nichts da stehen? Was, wenn du arbeitslos wirst?

Bitte in der emotional angespannten Lage an dich denken. Deine Ex ist möglicherweise schon weiter mit ihren Gedanken. Du wirst sie nicht zurück gewinnen, wenn du dich arm machst.

Klingt materialistisch, aber darum geht’s jetzt.
Und um die Kinder. Lass nichts dazwischen kommen, wenn ja: wehre dich sofort und mit äußersten Mitteln.

17.10.2024 18:22 • #13


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