Hallo blaue Koralle,
eine Einigung vor der Scheidung spart immens Kosten, auch wenn man nur einen RA beauftragt. Der kann allerdings nur einen der beiden Eheleute beraten, beide geht nicht. Das funktioniert also nur sinnvoll, wenn man vor der Scheidung alles gemeinsam regelt.
Es gibt ein paar (wenige) Dinge, die zwingend beim Notar in einer Vereinbarung beglaubigt werden müssen. Wenn ihr den Versorgungsausgleich (Rente etc.) abweichend vom gesetzlichen Standard regeln wollt, wäre das so ein Fall. Auch wenn ihr Immobilien habt und einer diese übernehmen will, ist das ein Fall für den Notar. Außerdem m.W. Änderungen am Güterstand.
Alles andere, wie Unterhaltsregelungen, Kinderbetreuung, Zugewinnausgleich, Verteilung des Hausrats usw. kann in einer Vereinbarung ohne Notar geregelt werden. Notar kostet halt und die Kosten beziehen sich auf die Regelungsgegenstände. Auf der anderen Seite hat eine notariell abgeschlossene Vereinbarung etwas mehr Bindekraft als ein normaler Vertrag.
Ein guter Notar kann euch da gemeinsam beraten und einen Entwurf machen. Damit geht man zum RA und lässt diesen auch nochmal drüberschauen. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der RA dann die Scheidung bei Gericht beantragen.
Gerne mehr als PN.
16.01.2019 12:50 •
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