Hey Elvisett, eine Trennung im eigenen Haus ist immer eine Herausforderung. Die Problematik liegt darin, dass meist eine große Sprachlosigkeit einsetzt bzw. ein Part dann doch noch an der Beziehung hängt (lass mich raten, Du hast die Trennung ausgesprochen). Dazu kann es, sobald neue Partner ins Spiel kommen, sehr übel werden (nächtliche Anrufe auf dem Festnetztelefon, der Nochmann verschwindet ungefragt übers Wochenende). All das macht keine Freude. Ich habe das notwendige Zusammenleben damals als Hölle empfunden und würde es nicht empfehlen.
Bei Ehe: Damit es nachher nicht zu Mißverständnissen kommt a la wir haben uns nie getrennt solltet ihr die Trennung definitiv dokumentieren (z.B. auch im Rahmen einer Trennungs- Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar). So ist alles ganz klar geregelt, was mit dem Haus passiert, wann das Trennungsjahr beginnt etc. Auch steuerlich solltet ihr Euch überlegen, wann die Trennung beginnt. Bei Trennung am 01.01.2019 könnt ihr die alten Steuerklassen noch mitnehmen. Trennt ihr Euch heute, müsst ihr am 02.01. Eure Veränderung beim Finanzamt anzeigen und den Wechsel in 1 / 1 beantragen.
In der Trennung müsst ihr von Tisch und Bett getrennt sein. Sprich kein Wäschewaschen oder einkaufen mehr für den Ex-Partner. Wo kein Kläger da kein Richter. Dafür muss aber Restvertrauen vorhanden sein. Besser man regelt alles einmal beim Notar. Das ist auch der günstigste Weg wenn es nachher zur Scheidung geht. Macht mal gemeinsam dort einen Termin, wenn ihr da noch nichts geregelt habt.
Wenn ihr verheiratet seid, habt ihr das gemeinsame Sorgerecht. Das bleibt auch - wenn nichts anderes vereinbart wird - auch so erhalten. Ansonsten gilt der jetzige Zustand (GSR oder bei einem Elternteil bei unverheirateten).
31.12.2018 15:31 •
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