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Trennung unter einem Dach

Elvisett
Nach ewigem hin und her- Trennung und Versöhnung ist bei uns absolut klar die Beziehung ist am Ende nach nicht ganz 15 Jahren und zwei mittlerweile jugendlichen Kindern. Aus verschiedenen Gründen wollen wir das Trennungsjahr unter dem selben Dach durchziehen. Er zieht ins Arbeitszimmer, wir trennen die Konten usw.
Mich würde interessieren wer das auch so macht oder gemacht hat. Wie streng ist es mit der gemeinsam verbrachten Zeit - kann das Trennungsjahr sich verlängern wenn wir wegen der Kinder Familienfeste u.ä. Mit den Kindern zusammen feiern oder wir mit den Kindern mal etwas unternehmen?! Wir möchten als Eltern beide vorhanden sein- kennt dazu einer die Rechtslage?!

31.12.2018 14:30 • x 1 #1


Gorch_Fock
Hey Elvisett, eine Trennung im eigenen Haus ist immer eine Herausforderung. Die Problematik liegt darin, dass meist eine große Sprachlosigkeit einsetzt bzw. ein Part dann doch noch an der Beziehung hängt (lass mich raten, Du hast die Trennung ausgesprochen). Dazu kann es, sobald neue Partner ins Spiel kommen, sehr übel werden (nächtliche Anrufe auf dem Festnetztelefon, der Nochmann verschwindet ungefragt übers Wochenende). All das macht keine Freude. Ich habe das notwendige Zusammenleben damals als Hölle empfunden und würde es nicht empfehlen.
Bei Ehe: Damit es nachher nicht zu Mißverständnissen kommt a la wir haben uns nie getrennt solltet ihr die Trennung definitiv dokumentieren (z.B. auch im Rahmen einer Trennungs- Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar). So ist alles ganz klar geregelt, was mit dem Haus passiert, wann das Trennungsjahr beginnt etc. Auch steuerlich solltet ihr Euch überlegen, wann die Trennung beginnt. Bei Trennung am 01.01.2019 könnt ihr die alten Steuerklassen noch mitnehmen. Trennt ihr Euch heute, müsst ihr am 02.01. Eure Veränderung beim Finanzamt anzeigen und den Wechsel in 1 / 1 beantragen.
In der Trennung müsst ihr von Tisch und Bett getrennt sein. Sprich kein Wäschewaschen oder einkaufen mehr für den Ex-Partner. Wo kein Kläger da kein Richter. Dafür muss aber Restvertrauen vorhanden sein. Besser man regelt alles einmal beim Notar. Das ist auch der günstigste Weg wenn es nachher zur Scheidung geht. Macht mal gemeinsam dort einen Termin, wenn ihr da noch nichts geregelt habt.
Wenn ihr verheiratet seid, habt ihr das gemeinsame Sorgerecht. Das bleibt auch - wenn nichts anderes vereinbart wird - auch so erhalten. Ansonsten gilt der jetzige Zustand (GSR oder bei einem Elternteil bei unverheirateten).

31.12.2018 15:31 • x 1 #2


V
Für mich war diese Zwischenlösung für die ersten 4 Monate nach der Trennung auch nicht das Gelbe vom Ei.
Ich wollte aber auch nicht Knall auf Fall ausziehen und die erstbeste Wohnung nehmen müssen.

Für das Trennungsjahr gilt: Keine großartigen gemeinsamen Aktivitäten (Feiern mit den Kindern zählen da m. W. nicht dazu), keine Versorgungsleistungen, getrennte Betten, getrennte Kassen. Spätestens im Jahr nach der Trennung gelten auch steuerlich getrennte Veranlagungen.

Kann mich ansonsten dem Vorredner nur anschließen: Die Situation ist ziemlich besch...eiden. Ich habe die meiste Zeit, wenn ich zu Hause war, in meinem Zimmer verbracht, um meiner Ex nicht über den Weg zu laufen. Das Verhältnis war trotz beiderseitigem Bemühen angespannt und das geht auf Dauer an die Nerven. War schließlich heilfroh, als ich eine vernünftige kleine Wohnung gefunden hatte und ausziehen konnte.

Zitat:
Besser man regelt alles einmal beim Notar. Das ist auch der günstigste Weg wenn es nachher zur Scheidung geht.


Es geht auch noch billiger: Anstatt beim Notar kann man entsprechende Vereinbarungen auch in Anwesenheit der Anwälte beider Seiten in der Scheidungsverhandlung vom Richter protokollieren lassen. Das spart die Notarkosten. Meine Ex und ich haben auf diese Weise Versorgungs- und Zugewinnausgleich geregelt. Das war dann für beide Seiten eine Win-Win-Situation.

05.01.2019 11:59 • x 1 #3




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