Oh, da stellst Du eine Frage, die immer sehr individuell zu betrachten ist. Ohne Zahlen, Daten, Fakten kann man da echt nichts raten.
Ganz grob kann ich Dir für die erste Zeit der Trennung was sagen....
- Dein Mann muss Dir - völlig unabhängig von der weiteren Entwicklung - ein volles Jahr Trennungsunterhalt zahlen
- Eventuell steht Dir nach dem Trennungsjahr Ehegattenunterhalt zu
- Für Deine Kinder besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt (Vorsicht - nur bis max. zum dritten
Lebensjahr! Das heisst, Dein erstes Kind würde nur noch max. 1 Jahr Betreuungsunterhalt erhalten). Danach kommt
aber der Kindesunterhalt.
Du kannst - da Du 2 Kinder hast, die beide noch keine 3 Jahre alt sind, nicht zur Erwerbstätigkeit gezwungen werden. Ansprüche bzgl. Ehegattenunterhalt kannst Du aber möglicherweise verlieren, sobald beide 3 Jahre als sind, Du aber keine Erwerbstätigkeit im Rahmen Deiner Möglichkeiten annimmst.
Das sind nur grobe Richtungen und die Frage ist, was Dein Mann hiervon alles stemmen kann. Kindesunterhalt geht immer vor Ehegattenunterhalt. Da zwei Kinder zu versorgen (finanzieren) sind und Dein Ehemann einen gewissen Selbstbehalt von 1.360 EUR netto (bin mir grad nicht sicher, ob das genau der Betrag für 2023 war) hat, ist die Frage, was am Ende wirklich unter der Rechnung steht.
Ganz wichtiger Tipp: Sorg für eine vernünftige Rechtsberatung. Das kann das Forum nicht leisten. Geh zu einem Anwalt für Familienrecht, optimalerweise mit ein paar Lohnabrechnungen Deines Mannes. Dann kann Dir recht sehr genau gesagt werden, wieviel Geld Du monatlich zur Verfügung hättest.
Deine hohe Verschuldung ist ein anderes Thema. Auch da solltest Du Dir professionellen Rat suchen. Es gibt Schuldnerberatungen (Caritas), die Dir kostenfrei unter die Arme greifen.
12.12.2022 19:09 •
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