Zitat von unbel Leberwurst:Wenn ich recht informiert bin zahlst du dann aber den vollen Kindesunterhalt. Das muss dir klar sein.
Ja, weil das Kind in dem Modell wohl überwiegend bei der Mutter ist. Je nach Einkommen ist das monatlich eine recht hohe Summe (in der Düsseldorfer Tabelle nachlesbar). Zwar denkt die BR darüber nach den Kindesunterhalt auch nach Anteilen in der Berechnung einzuführen. Das scheint jedoch keine Priorität zu haben.
In einer zu empfehlenden Trennungsvereinbarung (Notar ist da zu bevorzugen), sollte offiziell die 50/50 Regelung stehen. Nur bei einer 50/50 Regelung, mir jetzt bekannter Stand, muß von keinem ET Kindesunterhalt gezahlt werden. Wie das dann, etwas abweichend dazu, gehändelt wird ist dann eine einvernehmliche, stillschweigende Vereinbarung.
@ P-B, bitte bedenke, dass Du in eine Situation kommen kannst - niemand ist dagegen gefeit - wo es Dir
nicht mehr egal und unwichtig ist ob und welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden muß. Falls keine
rechtsgültige schriftliche Trennungsvereinbarung den Unterhalt und das Sorge- und Aufenthalsbestimmungs-
recht regelt für das Kind vorliegt, kann die jetzige Vereinbarung jederzeit von Deiner (noch) Frau einseitig
verändert werden. Du weißt nicht, was sich bei ihr und wie sie sich verändert. Mit einem neuen Partner, und
deren Beeinflussung, kann sich ihr Verhalten recht schnell ändern.
Ich halte einen anderen Weg für viel besser. Deine Tochter ist der wertvollste Mensch in Deinem Leben, also
treffe für sie - und nur für sie - die größtmögliche finanzielle Vorsorge.
05.04.2019 18:19 •
x 4 #78