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Sie will unsere Tochter mitnehmen

P-B
Zitat von unbel Leberwurst:
Wenn ich recht informiert bin zahlst du dann aber den vollen Kindesunterhalt. Das muss dir klar sein.


Danke, aber das wusste ich bereits vorher.

Falls sich das aus dem was ich seit gestern geschrieben habe, nicht so recht rauskristalisiert haben sollte, noch einmal direkt.

Geld und materielle Dinge waren und sind mir schon immer egal gewesen. Für die Menschen die mir wichtig sind, gebe ich hingegen immer alles - einfach weil das meine Art ist.

Die Höhe des Unterhalts ist für mich völlig unwichtig. Denn es ist für den wertvollsten Menschen in meinem Leben gedacht und der ist es mir Wert.

05.04.2019 17:47 • x 3 #76


unbel-Leberwurst
Wenn Geldwirklich so unwichtig wäre, hätte wirklich einer von euch die Stunden reduzieren können.

Aber gut. Wenn alle Seiten mit der Lösung glücklich sind, dann macht es genauso.

05.04.2019 18:16 • x 1 #77


G
Zitat von unbel Leberwurst:
Wenn ich recht informiert bin zahlst du dann aber den vollen Kindesunterhalt. Das muss dir klar sein.


Ja, weil das Kind in dem Modell wohl überwiegend bei der Mutter ist. Je nach Einkommen ist das monatlich eine recht hohe Summe (in der Düsseldorfer Tabelle nachlesbar). Zwar denkt die BR darüber nach den Kindesunterhalt auch nach Anteilen in der Berechnung einzuführen. Das scheint jedoch keine Priorität zu haben.

In einer zu empfehlenden Trennungsvereinbarung (Notar ist da zu bevorzugen), sollte offiziell die 50/50 Regelung stehen. Nur bei einer 50/50 Regelung, mir jetzt bekannter Stand, muß von keinem ET Kindesunterhalt gezahlt werden. Wie das dann, etwas abweichend dazu, gehändelt wird ist dann eine einvernehmliche, stillschweigende Vereinbarung.

@ P-B, bitte bedenke, dass Du in eine Situation kommen kannst - niemand ist dagegen gefeit - wo es Dir
nicht mehr egal und unwichtig ist ob und welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden muß. Falls keine
rechtsgültige schriftliche Trennungsvereinbarung den Unterhalt und das Sorge- und Aufenthalsbestimmungs-
recht regelt für das Kind vorliegt, kann die jetzige Vereinbarung jederzeit von Deiner (noch) Frau einseitig
verändert werden. Du weißt nicht, was sich bei ihr und wie sie sich verändert. Mit einem neuen Partner, und
deren Beeinflussung, kann sich ihr Verhalten recht schnell ändern.

Ich halte einen anderen Weg für viel besser. Deine Tochter ist der wertvollste Mensch in Deinem Leben, also
treffe für sie - und nur für sie - die größtmögliche finanzielle Vorsorge.

05.04.2019 18:19 • x 4 #78




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