Freundschaft zwischen Ex-Partnern ist meiner Meinung nach nur dann möglich, wenn beide mit der Trennung abgeschlossen haben. Vielleicht kannst du mit deiner Ex-Freundin in ein paar Monaten befreundet sein, weil du dann die Trennung überwunden hast hoffentlich.
Aber im Moment geht das bei dir noch nicht. Nur weil alle ihre Ex-Freunde ein wie auch immer geartetes freundschaftliches Verhältnis mit ihr hatten, musst du das nicht auch machen, wenn es dir nicht gut tut in deiner Verarbeitung. Außerdem ist deine Ex-Freundin an einem ganz anderen Punkt als du: Sie hat irgendwann die Trennung ausgeprochen, aber davor konnte sie sich Wochen oder Monate schon damit beschäftigen, dass sie die Beziehung mit dir nicht mehr möchte. Du wolltest die Trennung nicht und kannst dich erst zeitverzögert damit beschäftigen.
Für dich wäre eine Kontaktsperre das Beste. Nach eurer Trennung sollte es dir ausschließlich um dich gehen und nicht mehr darum, wie die Trennungen deiner Ex bisher verlaufen sind und was sie von dir an Verhalten erwartet.
Deine neue Bekannte: Du findest sie richtig toll, aber du spürst noch nicht die richtigen Gefühle für sie. Du kannst jetzt natürlich das was ihr habt, einfach beenden. Wäre auf der einen Seite konsequent und ehrlich. Auf der anderen Seite, solltest du vielleicht erstmal abklären, an welchem Punkt deine Bekanntschaft ist. Will sie bereits jetzt eine eindeutige Aussage zu euch? Oder kann sie das lockerer sehen und euch einfach Zeit geben, was kommt und was passiert? Vielleicht solltest du ihr sagen, dass dich die Nachrichten deiner Ex durcheinander gemacht haben, aber du dich gerne trotzdem mit ihr weiter treffen magst. Scheint ja doch eine Frau zu sein, die zu dir passen könnte. Wenn die Bekannte das so nicht kann, dann ist die Frage, ob jetzt einfach noch nicht der Zeitpunkt für dich ist, dich mit anderen Frauen zu beschäftigen. Muss auch nicht sein, dass sie hier bald einen Thread mit dem Titel: Nach zwei Monaten, in denen alles super lief, zieht er sich plötzlich zurück eröffnet.
10.08.2017 16:15 •
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