Mindestmietzeit bis zu 2 Jahren ist in DE zulässig.
Sofern auch nicht anders im Mietvertrag geregelt, gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Bei einem Vertrag mit Mindestmietzeit darf auch nur eine 4 Wöchige Kündigungsfrist eingeräumt werden.
Ganz alte Mietverträge von vor 2010 oder so haben noch laufzeitgebundene Kündigungsfristen.
Es heißt ja auch Bewerbung -- Du trittst freudestrahlend auf und richtest vor dem Makler gedanklich schon einmal die Wohnung ein, wie du etwas stellen würdest. Fragst nach OPNV/Parkplätzen/Internet/Einkaufsmöglichkeiten etc. pp.
Bezüglich schnell aus der alten Wohnung rausmüssen -- Ganz gefährlich! Du frägst wann Du die neue Wohnung beziehen könntest, wegen Homeoffice und so.
Wirst Du wegen der alten Wohnung gefragt -- Schlechtes Internet, HO ist manchmal gar nicht möglich. Der Einkaufsmarkt ist fußläufig schwer erreichbar. Problembehaftete Nachbarn (dein EX/Freund ist das)
Vorrausgesetzt es ist keine Bruchbude und dir muss in dem Moment auch Egal sein wie sehr es in deinem Innersten rumwühlt.
28.01.2021 13:20 •
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