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Pfändungsbeschluss bekommen - wie soll ich reagieren?

Dyana23
Hallo ihr lieben,

Alles steht gegen mich. Ich kann nicht mehr. Sorry wenn das hier nicht so rein passt, aber ich brauch echt Hilfe bzw weiß ich nicht was ich tun soll?

Und zwar hab ich heute einen gelben Brief bekommen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

Jedoch habe ich die Rechnung (das waren 300) abbezahlt und ich musste auch 2 mal an die Justiz Kasse zahlen (73) hab ich auch gemacht. Ich weiß gar nicht was ich tun soll. Die Kanzlei will jetzt 244 Euro von mir. Ich habe im Internet recherchiert und etliche Beiträge gefunden und gelesen.

Hab solche Angst.. hab an die Firma, die ich damals das Geld geschuldet habe eine Mail gesendet und angefragt,ob vielleicht noch irgend eine Rechnung offen war. Meine Güte das hat mir jetzt noch gefehlt. Kommt dann auch der Gerichtsvollzieher zu mir? Ich kenne mich gar nicht damit aus und habe totale Angst.

Danke für eure Hilfe im Voraus, ich hoffe jemand kennt sich damit aus

04.05.2017 14:37 • #1


S
Geh zur Rechtsantragstelle an deinem örtlichen Amtsgericht. Nimm alle Unterlagen dazu mit die du hast. Einen Pfänder wird vom Gericht nur erlassen, wenn ein Titel vorliegt, also zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid. Hast du vorher einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid von einem Gericht zugestellt bekommen? Ggf. kommt ein Widerspruch gg. den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in Betracht...

04.05.2017 15:05 • x 1 #2


A


Pfändungsbeschluss bekommen - wie soll ich reagieren?

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Dyana23
Zitat von Stef_85:
Geh zur Rechtsantragstelle an deinem örtlichen Amtsgericht. Nimm alle Unterlagen dazu mit die du hast. Einen Pfänder wird vom Gericht nur erlassen, wenn ein Titel vorliegt, also zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid. Hast du vorher einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid von einem Gericht zugestellt bekommen? Ggf. kommt ein Widerspruch gg. den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in Betracht...

Hey Grüße dich
Habe mahnbescheid bekommen, jedoch hab ich alles wie gesagt bezahlt direkt. Hatte ne schwierige Situation naja ist hier jetzt gerade irrelevant. Fakt ist ich hab es dann abbezahlt. Ja ich hatte vor Montag zu einer Stelle bei mir in der Nähe hinzugehen. Hoffentlich können die mir auch helfen habe nur Angst dass ein Gerichtsvollzieher kommt oder ähnliches, da ich aber wieder bei meinen Eltern wohne und Angst habe dass die etwas von denen mitnehmen ? Ich weiß ja nicht wie sowas abläuft und oh überhaupt einer kommt oder nur mein Konto gesperrt wird

04.05.2017 15:10 • #3


T
Immer und auf jeden Fall schriftlich widersprechen! Nichts tun kann bei Rechtsanwälten echt übel enden. Wenn du einen Zahlungsbeleg hast - Kopie davon ranhängen.

Immer entspannt bleiben. Genau diese Reaktionen wollen solche Abzocker nämlich auslösen: Panik, Verwirrung und falsche Schuld. Gibt genug, die darauf reinfallen und zahlen.

Was deine Eltern betrifft: Das ist ihr Hausstand, nicht deiner, wenn du da nur wohnst. Die dürfen dann noch nicht mal durch die Tür durch. Bleib locker und mach dich nicht wild. Alles halb so schlimm. Wie gesagt: Bei Mahnung, die in deinen Augen nicht korrekt sind - Widersprechen! IMMER! Sonst kann sowas schnell rechtsgültig werden. Das solltest du als erstes tun.

04.05.2017 15:13 • x 1 #4


Dyana23
Grüße dich,

Habe totale Panik ! Da es Anscheind schon ein Beschluss ist. Habe mega Angst aber habe gerade alles rausgekramt und gehe Montag aufjedenfall zu einer Stelle.

Man das hat mir noch gefehlt habe heute kein Bissen gegessen vor Aufregung

04.05.2017 15:15 • #5


T
Du brauchst keine Panik zu haben - schon gar nicht wegen 244 Euro... Selbst wenn das Ding rechtens sein sollte, können die dir erstmal einen nichts. Da kommt so schnell keiner. Also runterkommen und mit kühlem Kopf einen Widerspruch verfassen - am besten per Einschreiben. Gibt ja Leute, die sagen einfach, dass sie nie was bekommen haben.

04.05.2017 15:17 • #6


Ontario
Schau dir mal diese Info an....
123recht.net/RA-Wagner-Pauls-Kalb-merkwuerdiges-Mahnschreiben-__f473024.html

Alles gute...

04.05.2017 15:24 • x 1 #7


Dyana23
Grüße dich,

Habe mir zuvor die Seite auch angeguckt,bevor ich hier geschrieben habe.

Aber man ich weiß einfach nicht hab so eine Angst.

Ich hab ja bezahlt was wollen die von mir und wie kommen die 244 zustande.

als normaler Bürger versteht man ja nicht mal was da drinnen steht oh man

04.05.2017 15:40 • #8


T
Was wichtig ist:

Du hast ein Recht darauf zu verstehen was da gefordert wird oder beschlossen wird. Wichtig ist zuerst einmal der Titel des Dokumentes: Mahnung? Beschluss? Vollstreckungsbescheid? usw.

Also nochmals: Widerspruch einlegen, mit einer Kopie des Zahlungsbeleg (Andere Daten, die die einen schei. angehen darauf schwärzen) und bitten um die Aufschlüsselung der Kosten. Das ganze als Einschreiben. Warum schreibst du hier noch, wenn du den Widerspruch schon schreiben könntest? Los, Hintern hoch!

04.05.2017 15:45 • #9


S
Das Problem bei mahnbescheiden ist, dass bezahlen nichts hilft... wenn du daraufhin bezahlst, weil berechtigte Forderung musst du immer beim bescheidenden Gericht gleichzeitig Widerspruch einlegen, damit der aus der Welt ist, sonst besteht halt die Gefahr eines Vollstreckungsbescheids, da hat man zwar auch wieder Rechtsmittel, aber wenn die Frist abgelaufen ist, dann ist der Titel in der Welt und dann wird es schwierig... wenn du tatsächlich bezahlt hast geh zur Rechtsantragstelle oder direkt zu deinem Amtsgericht, Vollstreckungsabteilung und erkläre den Wiederspruch gegen den Pfänder... das ist wichtig... und die einstweilige Einstellung der Vollstreckung beantragen, wenn du nämlich kein P-Konto hast, dann können die dir mit dem Bescheid das gesamte Konto leer räumen, sofern dies Inhalt der Pfändung ist.... also bis zu dem titulierten Betrag plus Zinsen... also geh da so schnell wie möglich hin...

04.05.2017 15:53 • #10


Ontario
Hallo,
Würde vorschlagen zur Verbraucher zentrale zu gehen. Nimm alle al Dokumente mit die du hast.
Die sind im Stande dich aufzuklären.
Mach dich nicht verrückt..
Keep cool ...and everything will work out.

04.05.2017 17:22 • #11


S
Die Verbraucherzentrale schickt sie auch nur zum Anwalt oder direkt zum Gericht... der Titel und der Beschluss sind in der Welt und das lässt sich nur noch über das zuständige Vollstreckungsgericht klären... hab leider beruflich öfter mit solchen Fällen zu tun...

04.05.2017 17:42 • x 1 #12


A


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