Hallo vivietta,
wenn das Kind zum genannten Zeitpunkt wirklich krank war, gibt es dafür Belege, z.Bsp. der Vermerk des Kinderarztes in der Krankenakte des Kindes. Darüber würde ich mir dann keine Gedanken machen. Du könntest dir vom Kinderarzt auch eine Bescheinigung geben lassen, dass das Kind in dem bestimmten Zeitrahmen krank war.
Ich empfehle dir außerdem, eine Art Tagebuch zu führen, in dem du genau vermerkst, wann du Vorschläge für einen Kontakt gemacht hast und wie darauf reagiert wurde, ob die Kontakte eingehalten wurden oder mit welcher Begründung sie abgesagt wurden, mit Datum und Uhrzeit.
Die Anfeindungen der Neuen solltest du dir verbitten! Sie hat mit dem Kind nichts zu tun und deshalb auch diesbezüglich nichts zu melden!
Jedes Kind hat ein Recht auf beide Eltern. Die Eltern sind in dem Fall du und dein Ex, niemand sonst.
Das Gezerre wird nicht spurlos an eurem Kind vorüberziehen, wenn ihr so weiter macht.
Wenn er seine Neue zur Sprecherin macht und sie bestimmt über Sein oder Nichtsein, dann hat er vor Gericht keine guten Karten. Was will er dir da vorwerfen?
Schreib dir alles sorgfältig auf, dann hast du was in der Hand!
Viel Glück!
09.08.2013 18:42 •
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