soweit ich das gelesen habe ist jegliche tierzucht in wohnungen untersagt:
Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.
Das gilt jedoch nur, sofern solche Kleintiere in üblicher Zahl - entsprechend der Wohnungsgröße gehalten werden. Diese Tierhaltung darf nicht zu einer eine Verwahrlosung der Wohnung sowie einer unzumutbaren Belästigung der Mitmieter führen. AG Neustadt (Rübenberg), Urteil vom 27. Juli 1998, Az: 48 C 435/98. In der Wohnung wurden zwei Hunde und einer Katze weitere 19 Katzen, 2 Nymphensittiche und vier Kaninchen gehalten. Das AG München meint, auch ein Minischwein können im Einzelfall ein Kleintier sein (AG München, Urteil v. 6.7.2005 - 413 C1248/04 - WM 2005,649).
Ist nach dem Mietvertrag auf einem Hausgrundstück am Rande einer Großstadt lediglich die Haltung eines Hundes gestattet, begründet eine trotz Abmahnung fortgesetzte zooähnliche Tierhaltung (hier: von 3 Schweinen, Kaninchen, Meerschweinchen, Schildkröten und *beep*) ein Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung wegen zooähnlicher Tierhaltung. AG München, Urteil vom 18. Dezember 1998, Az: 462 C 27294/98, Fundstellen: NZM 1999, 616-617
Beispielsweise würde auch bei der Haltung von 28 Wellensittichen in mehreren Käfigen sicher der bestimmungsmäßige Gebrauch einer Wohnung überschritten, das kann auch bei sehr großen Aquarien oder Terrarien der Fall sein.
Der Vermieter kann in einem solchen Fall zumindest vom Mieter Unterlassung verlangen. Beachtet der Mieter eine entsprechende Abmahnung des Vermieters nicht, kann dies Anlaß für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung des Mietvertrages sein. LG Berlin 62. Zivilkammer, Urteil vom 13. Juli 1998, Az: 62 S 91/98).
3. Besonderheit Tierzucht
Generell darf der Mieter die ihm überlassene Wohnung nicht vertragswidrig sondern nur bestimmungsgemäß nutzen (§ 543 Abs II BGB). Die Nutzung einer Wohnung zur Tierzucht anstatt zu Wohnzwecken ist generell als vertragswidrig anzusehen. Der Vermieter kann die sofortige Unterlassung verlangen und bei Nichtbefolgung nach Abmahnung die Kündigung aussprechen. Darüber hinaus bedarf die Tierzucht einer behördlichen Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Da eine Tierzucht kaum jemals artgerecht für die Tiere in einer Wohnung erfolgen kann, dürfte eine entsprechende Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz kaum jemals zu erlangen sein, abgesehen davon muss der Züchter nach dem Tierschutzgesetz seine persönliche Eignung nachweisen.
Mietrecht 10 / 2014 Mietrechtslexikon
und mal ganz nebenbei,
du lebst auch in der wohnung und musst dich auch wohlfühlen
und mit einem typen der eine tierzucht
in der wohnung hat ist das schwer vorstellbar....
und was passiert denn mit all den tieren,
wenn ihr euch doch mal trennt ?
da tun die mir alle leid,
für mich gehört eine schlange nicht in die wohnung....
12.05.2015 22:53 •
#12