Muss ich mir in einer Beziehung alles gefallen lassen

A
Hallo seit 1 Jahr lebe ich mit meinem Freund der nach kurzer Zeit zu mir gezogen ist jetzt zusammen und immer wieder ist ein Streit Punkt Haustiere ! Er schafft sich obwohl wir schon sehr viele Haustiere haben (Hamster, Hasen, Hunde, Fische) immer wieder ohne meine Erlaubnis Schlangen an und Molche ich hasse Schlangen total ich habe die Molche den Hund und Fische schon mehr oder weniger akzeptiert und er akzeptiert meine Hasen. Jetzt sagt Er ich würde ihn einängen und er möchte damit sein Geld verdienen züchten usw ich weiß nicht mehr weiter wie sieht ihr das bin ich im Unrecht ? Habe ich nicht das Recht ihm bestimmte Tiere zu verbieten ?

09.05.2015 22:35 • #1


Z
Ist das dein Ernst? Wie kommen denn die Schlange und der Hamster miteinander aus? Und darf ich fragen, wie groß euer Zwinger äh eure Wohnung ist?

09.05.2015 22:59 • #2


A


Muss ich mir in einer Beziehung alles gefallen lassen

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S
Komm zu uns! Thread Sternzeichen Erfahrungsaustausch Da gehts auch um Löwen (habt ihr noch Platz für einen? ), Fische, Krebse, usw.

09.05.2015 23:01 • #3


A
Wir haben eine 3 Zimmer Wohnung der Hamster ist natürlich getrennt von den Schlangen die sind ja kleine Schlangen nicht groß also ich habe eine Abstellkammer und er stellt sich vor die auszuräumen und da lauter Schlangen und andere Reptilien zu züchten und ich möchte das nicht ! Was würdet denn ihr machen an meiner Stelle ?

10.05.2015 07:39 • #4


A
Hallo Angelica,

wenn dein Freund Schlangen und Molche züchten will, kannst du in der Wohnung ja eine Hasenfarm errichten

10.05.2015 07:46 • #5


A
Nein hahaahah das möchte ich nicht in Gegenteil ich will das die Schlangen wegkommen und Reptilien aber kann mich einfach nicht durchsetzen

10.05.2015 09:01 • #6


A
Na ja, dann ist es wie in allen Beziehungen: Kompromisse sind gefragt.
Könntest du nicht damit leben, wenn der Raum permanent abgesperrt ist?

Wenn es für deinen Freund wichtig ist, würde ich mich nicht dagegen stellen. Ihr braucht eine Lösung mit der ihr beide zurecht kommt. Sag ihm was du denkst, aber fordere einen Kompromiss und gib ihm zu verstehen, dass er nicht alleine in der Wohnung lebt.
Du kannst andererseits auch nicht erwarten, dass er auf etwas verzichtet, denn er wird ja wie du , sicher auch Miete zahlen etc.

10.05.2015 09:09 • #7


M
es gibt da gesetze, in wohnungen ist tierzucht nicht erlaubt:

Generell darf der Mieter die ihm überlassene Wohnung nicht vertragswidrig sondern nur bestimmungsgemäß nutzen (§ 543 Abs II BGB). Die Nutzung einer Wohnung zur Tierzucht anstatt zu Wohnzwecken ist generell als vertragswidrig anzusehen. Der Vermieter kann die sofortige Unterlassung verlangen und bei Nichtbefolgung nach Abmahnung die Kündigung aussprechen. Darüber hinaus bedarf die Tierzucht einer behördlichen Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Da eine Tierzucht kaum jemals artgerecht für die Tiere in einer Wohnung erfolgen kann, dürfte eine entsprechende Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz kaum jemals zu erlangen sein, abgesehen davon muss der Züchter nach dem Tierschutzgesetz seine persönliche Eignung nachweisen.

Mietrecht 10 / 2014 Mietrechtslexikon

mir tun alle tiere nicht artgerecht leben können, leid.

10.05.2015 09:58 • #8


S
Danke minna, genau das wollte ich auch gerade schreiben.

10.05.2015 10:19 • #9


A
Super danke ihr habt mir sehr geholfen vielleicht hilft das wenn ich ihm diesen Gesetzestext zeige und WG Kompromissen in der Beziehung verstehe ich ja aber es ist ja auch verständlich dass ich hier kein Tierpark Zuhause haben will und mein Freund sieht da bei Reptilien keine Grenzen !

10.05.2015 15:33 • #10


A
Also Minna ich habe ihm diesen Gesetzestext gezeigt und er meinte es gilt nicht für Kleintiere wie Schlangen. Lg

12.05.2015 21:55 • #11


M
soweit ich das gelesen habe ist jegliche tierzucht in wohnungen untersagt:

Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.

Das gilt jedoch nur, sofern solche Kleintiere in üblicher Zahl - entsprechend der Wohnungsgröße gehalten werden. Diese Tierhaltung darf nicht zu einer eine Verwahrlosung der Wohnung sowie einer unzumutbaren Belästigung der Mitmieter führen. AG Neustadt (Rübenberg), Urteil vom 27. Juli 1998, Az: 48 C 435/98. In der Wohnung wurden zwei Hunde und einer Katze weitere 19 Katzen, 2 Nymphensittiche und vier Kaninchen gehalten. Das AG München meint, auch ein Minischwein können im Einzelfall ein Kleintier sein (AG München, Urteil v. 6.7.2005 - 413 C1248/04 - WM 2005,649).

Ist nach dem Mietvertrag auf einem Hausgrundstück am Rande einer Großstadt lediglich die Haltung eines Hundes gestattet, begründet eine trotz Abmahnung fortgesetzte zooähnliche Tierhaltung (hier: von 3 Schweinen, Kaninchen, Meerschweinchen, Schildkröten und *beep*) ein Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung wegen zooähnlicher Tierhaltung. AG München, Urteil vom 18. Dezember 1998, Az: 462 C 27294/98, Fundstellen: NZM 1999, 616-617

Beispielsweise würde auch bei der Haltung von 28 Wellensittichen in mehreren Käfigen sicher der bestimmungsmäßige Gebrauch einer Wohnung überschritten, das kann auch bei sehr großen Aquarien oder Terrarien der Fall sein.
Der Vermieter kann in einem solchen Fall zumindest vom Mieter Unterlassung verlangen. Beachtet der Mieter eine entsprechende Abmahnung des Vermieters nicht, kann dies Anlaß für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung des Mietvertrages sein. LG Berlin 62. Zivilkammer, Urteil vom 13. Juli 1998, Az: 62 S 91/98).

3. Besonderheit Tierzucht

Generell darf der Mieter die ihm überlassene Wohnung nicht vertragswidrig sondern nur bestimmungsgemäß nutzen (§ 543 Abs II BGB). Die Nutzung einer Wohnung zur Tierzucht anstatt zu Wohnzwecken ist generell als vertragswidrig anzusehen. Der Vermieter kann die sofortige Unterlassung verlangen und bei Nichtbefolgung nach Abmahnung die Kündigung aussprechen. Darüber hinaus bedarf die Tierzucht einer behördlichen Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Da eine Tierzucht kaum jemals artgerecht für die Tiere in einer Wohnung erfolgen kann, dürfte eine entsprechende Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz kaum jemals zu erlangen sein, abgesehen davon muss der Züchter nach dem Tierschutzgesetz seine persönliche Eignung nachweisen.

Mietrecht 10 / 2014 Mietrechtslexikon


und mal ganz nebenbei,
du lebst auch in der wohnung und musst dich auch wohlfühlen
und mit einem typen der eine tierzucht
in der wohnung hat ist das schwer vorstellbar....

und was passiert denn mit all den tieren,
wenn ihr euch doch mal trennt ?

da tun die mir alle leid,
für mich gehört eine schlange nicht in die wohnung....

12.05.2015 22:53 • #12


M
und das habe ich beim mieterschutzverein gefunden:

Auch bei Kleintieren ist die Haltung im Über-
maß unzulässig. Gleiches gilt für die Tierzucht
in der Wohnung.

du kannst ja selber googeln:
tierzucht wohnung

aber am wichtigsten ist, wenn du nicht einverstanden bist,
dann sag einfach nein,
du musst doch nicht zu allem ja und amen sagen....

nur weil sein gesunder menschenverstand nicht funktioniert.....

12.05.2015 23:01 • #13


G
ich bekomme echt die krätze, wenn ich nur vorstelle - in einer 3 zimmer wohnung ein zoo! und sogar tierzucht!
ne meine lieben, das hat nix mehr mit tierliebe zu tun.
das ist eine tierquälerei!
übrigens, ich kaufe nur bio eier von freilaufenden hühner!

ist das eine mitewohung? na warte mal, was der vermieter dazu sagt, wenn er erfährt, dass seine wohnung sozusagen gewerblich genutzt wird - als tierzuchtsfarm!

13.05.2015 09:40 • #14


A


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