A
Muß ich im Trennungsjahr die Scheidung schon einreichen
Marel
Elke S
allone85
Elke S
Marel
Zitat von allone85:Hallo,
erstmal dicke umarmung liesst sich ja nach harten zeiten!
Muss Elke recht geben ...
Wenn ihr noch tisch und wohnung teilt oder sind das mehrere Wohnung in einem ?
wir sind 2000 zu viert in das Haus gezogen. Es sind zum Glück genügend Zimmer vorhanden. Es hat jeder sein eignes.
denn erst wenn das getrennt ist gilt es als trennungsjahr ! oder beide stimmen zu dass es vorher eher eine WG war ...
Wie meinst du das mit dem essen ? Muss er für dieses was bezahlen ?(eine bekannte hat auch so eine ausbildung gemacht die konnten das mit heim nehmen denn sonst wäre es im müll gelandet )
Ich weiß nicht ob er was dafür bezahlen muß.
gruss
Marel
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