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Kindesunterhalt und gütliche Einigung - Erfahrungen

Violettsloth
Zitat von Live-Laugh-Love:
In der Beschreibung zur Düsseldorfer Tabelle steht übrigens auch, dass der Betrag in der Tabelle sich bereits auf 2 Kinder bezieht.

Der Betrag bezieht sich auf ein Kind. Was du meinst, hat was mit der Unterhaltspflicht zu tun. Bist du für zwei Personen Unterhaltspflichtig, bleibst du genau in der Gruppe, bei nur einem, rutscht du eine Gruppe tiefer, bei mehr als zwei, eine Gruppe nach oben.

13.08.2024 20:14 • x 1 #46


L
@Violettsloth Danke, das habe ich missverstanden.
Ziemlich kompliziert alles

Man will natürlich das Beste für die Kinder, aber ob man sich dann auch wegen vielleicht 100Euro zerfleischen will halte ich auch für nicht zielführend

13.08.2024 20:30 • #47


A


Kindesunterhalt und gütliche Einigung - Erfahrungen

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Violettsloth
@Live-Laugh-Love
Du kannst dich ja mit deinem Mann durchaus auch so einigen. Du solltest aber klären, dass die 700 Euro auch eine gewisse Steigerung mitmachen. Auch die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich angepasst. 700 Euro heute und in fünf Jahren sind halt nicht das gleiche. Und wie andere hier geschrieben haben, unbedingt klären, was mit Sonderausgaben ist wie Klassenfahrten, Ferienfreizeit, Zahnspange etc. Daran sollte er sich schon beteiligen.

13.08.2024 20:34 • x 1 #48


C
Zitat von Live-Laugh-Love:
@Violettsloth Danke, das habe ich missverstanden. Ziemlich kompliziert alles Man will natürlich das Beste für die Kinder, aber ob man sich dann auch wegen vielleicht 100Euro zerfleischen will halte ich auch für nicht zielführend

Sehe ich auch so. Aber es sollte halt grob passen. Und gerade der Kindesunterhalt steht den Kindern ja zu (man darf darauf gar nicht verzichten) und erlaubt, dass du ihnen ein gutes Leben ermöglichen kannst.

Bei mir spielt auch eine Rolle, ob der Ex z.B. den Kindern wirklich viel bietet oder ob das eher nicht der Fall ist.
Wenn er jetzt z.B. mit K3 eine tolle, längere Reise planen würde, an der dieser wirklich Freude hat (hypothetisch, bisher noch nicht passiert), würde ich ggf. auch sagen, dass es O.K. ist, wenn er für einen Monat weniger Unterhalt überweist (obwohl ich das nicht müsste). Oder ich würde K3 ein sehr großzügiges Taschengeld mitgeben. Wenn ich sehe, dass er beim Umgang mit den Kindern eher spart und sein Geld mehr in sich selbst und Nextie investiert, wäre ich da nicht so großzügig.

13.08.2024 21:04 • x 1 #49


F
Meines Erachtens hat eine solche Regelung des Unterhalts auch notariell wenig Bestand. Grundsätzlich gilt die DüDo Tabelle und das wird auch immer einklagbar sein. Der Kindsunterhalt steht den Kindern zu. Er kann sich da nicht darauf zurückziehen. Bei mir stand in der notariellen Vereinbarung Stufe 7 DüDo Tabelle. Sie klagte dann auf Stufe 10 und bekam Stufe 8. Grundsätzlich solltest Du einen dynamisierten Titel verlangen. Will heißen Stufe X, die den Steigerungen der Tabelle angepasst wird. Außerdem ist der Unterhalt eh anzupassen, wenn sich beim Unterhaltspflichtigen das Einkommen deutlich verändert. Regelt das ganze sauber und nicht so auf dem Bierdeckel. Will heißen einen anständige saubere Beratung. Der Notar ist parteiisch. Er kann nur einen beraten. Darauf wird er auch hinweisen.

13.08.2024 22:24 • #50


Birkai
Zitat von FishCalledWanda:
Der Notar ist parteiisch. Er kann nur einen beraten.

Das ist der Rechtsanwalt.

Ein Notar kann unparteiisch beraten.

13.08.2024 22:52 • x 1 #51


A
Zitat von FishCalledWanda:
Der Notar ist parteiisch. Er kann nur einen beraten. Darauf wird er auch hinweisen.

Der Notar ist unparteiisch...
Hilft nur nicht viel, da der Notar kein Fachanwalt für Familienrecht ist.
Auf gröbste Schnitzer wird der dich hinweisen, eine Rechtsberatung ersetzt das aber nicht.

13.08.2024 23:44 • #52




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