Wenn Du eine gute Anwältin hast, dann wird die Dich sicher darüber aufgeklärt haben, dass Du seine Sachen nicht einfach entsorgen darfst. So sehr ich Deine Wut verstehe, aber Du solltest nicht in blinden Aktionismus verfallen.
Pack seine Sachen zusammen, stell sie in den Keller und setze ihm einen Termin, bis wann er sie abzuholen hat, um Dich abzusichern.
Während des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres musst Du Unterhalt zahlen, wenn er den fordert (was er sicher tut). Wenn Ihr beide berufstätig seid, dann ist das ungefähr die Hälfte der Differenz zwischen Euren Einkommen, wobei Dir immer ein Selbstbehalt bleibt, bis zu dem Du nichts abgeben musst. Das tut weh, ist aber nun mal so.
Nach der Scheidung wird es anders aussehen, weil ihr nur kurz verheiratet ward. Da wird er nicht mehr viel von Dir erwarten können und auch das nur für begrenzte Zeit. Da sein Aufenthaltsrecht an die Ehe gebunden ist (ein eigenständiges erhält er meines Wissens erst nach 3 Jahren verheiratet sein - oder wenn er noch auf die Schnelle ein Kind zeugt) wird sich das dann wahrscheinlich eh erledigt haben.
Für Dich gilt es jetzt, Ruhe zu bewahren, alles Deiner Anwältin zu überlassen (klär klar den genauen Termin der Trennung, denn damit beginnt das Trwnnungsjahr) und reduziere den Kontakt auf ihn - wenn überhaupt notwendig - auf rein sachliche Themen.
30.08.2017 09:21 •
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