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Heiraten ist nicht schwer, Scheiden lassen dagegen sehr

W
Sorry mir fiel kein anderer Titel ein.
Wollte ein bissel meine Gedanken um das Thema Scheidung kreisen lassen.
Ende Februar habe ich meiner Ex die Trennung ausgesprochen und ich bin dann zwei Monate auch in die räumliche Trennung gegangen. Auf einen Trennungsunterhalt hat sie bisher verzichtet und Stand jetzt ist, dass sie auch den Ehegattenunterhalt nicht einkassieren möchte.
Das rechne ich meiner Frau hoch an.

Meine Frau sagte mal, sie habe es mit der Scheidung nicht so eilig - doch nun hatten wir vor drei Tagen einen Termin beim Anwalt.
Nicht nur sagte er, dass wir zu früh seien . nein, er erklärte auch, dass es keine gemeinsamen Anwälte gäbe - er könne nur sie als Mandantin vertreten. Und eine Scheidungsfolgenvereinbarung mache bei uns eh keinen Sinn (kein gemeinsames Vermögen). Und er würde sie auch keine Scheidungsfolgenvereinbarung unterschreiben lassen, in der sie auf irgendeinen Unterhalt verzichten würde. Das würde rechtlich sowieso nicht gehen.

Ich habe nun das Gefühl und die Bedenken, dass er meiner Ex ein paar Flausen in den Kopf setzen wird - da ich keinen Anwalt haben wollte, würde ich sowieso alles abnicken.


Ich dachte immer eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann mit einem Anwalt auch gemacht werden - da das Prinzip gemeinsamer Anwalt offenbar doch nicht funktioniert, kann ich mir das wohl in die Haare schmieren - wenn ich meine Ex jetzt noch vorschlage, dass wir notariell beurkunden lassen, dass sie keine Unterhaltsansprüche geltend machen wird, wird sie mir sicher den Vogel zeigen.
Das ist auch irgendwie eine Vertrauenssache. Ich will ihr ja nix böses unterstellen - aber das vergangene Jahr steckt mir doch noch in den Gliedern. ich habe kein Interesse daran, sie erst von Bett zu Bett hüpfen zu lassen und dann noch dafür einen Unterhalt an sie abzurichten. (Es geht mir hierbei nicht ausdrücklich um den Kindesunterhalt).
Sie hatte nach dem Anwaltsgespräch auch nochmal ihren guten Willen gezeigt. aber will ich von ihrem Gutdünken abhängig sein? Ich brauche hier die Absicherung!
Ob sie überhaupt einen großen Anspruch auf Unterhalt hätte, müsste sich eh noch zeigen. Als er nach meinem Nettoeinkkommen fragte, habe ich ihm das aktuelle genannt - aber ohne jegliche Abzüge wie zB Wohnung, Versicherungen, Konsumer-Kredite etc
Ich dachte da bliebe dann sowieso nicht mehr so viel übrig.
Unser nächster Schritt wäre (und das macht sie wahrscheinlich allein), vom Jugendamt mal überhaupt alles ausrechnen zu lassen. Ich habe mich bisher relativ stark an der Düsseldorfer Tabelle orientiert und für meine Kinder 6/3 monatlich 600 Euro bei ihr liegen lassen.

Wenn ich daran denke, wie einfach es war zu heiraten, empfinde ich den ganzen Kram rund um die Auflösung der Ehe als sehr belastend und schwer. ich bin froh, wenn es rum ist.


Ich würde mich über einen Erfahrungsaustausch freuen

21.09.2018 10:30 • x 1 #1


Kummerkasten007
Ich glaube, statt Anwalt wäre ein Notar besser dran mit einer Vereinbarung, aber sicher bin ich mir nicht.

Und für Dich solltest Du schon mal ein Gespräch mit einem Anwalt führen, also ohne Ehefrau und nicht den gleichen Anwalt, damit Du mal gründlich informiert wirst über Rechte und Pflichten.

21.09.2018 10:32 • x 1 #2


A


Heiraten ist nicht schwer, Scheiden lassen dagegen sehr

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W
Zitat von Kummerkasten007:
Ich glaube, statt Anwalt wäre ein Notar besser dran mit einer Vereinbarung, aber sicher bin ich mir nicht.

Und für Dich solltest Du schon mal ein Gespräch mit einem Anwalt führen, also ohne Ehefrau und nicht den gleichen Anwalt, damit Du mal gründlich informiert wirst über Rechte und Pflichten.



Das mit dem Notar glaube ich im Nachhinein auch. Da ich dachte der Anwalt kann eben unser beider Interessen gleichzeitig vertreten gemeinsamer Anwalt, wollte ich diesen Gang eigentlich vermeiden. Jetzt guck ich bissel blöd aus der Wäsche.


Wir hatten es uns zum Ziel gesetzt, möglichst kostengünstig alles abzuwickeln. Aber wahrscheinlich führt an einem eigenen Anwalt kein weg dran vorbei - eventuell bringt mir ja ein Erstberatungsgespräch die nötigen Informationen.

Von ihrem Anwalt an sich wird es denke ich bis zum Ende des Jahres noch kein richtiges Schreiben geben - zumindest was die Einleitung des Scheidungsprozesses an sich angeht.

21.09.2018 10:37 • #3


M
Stimmt, eine/n gemeinsamen Anwalt gibt es nicht, der/die Anwalt/in vertritt immer den Auftraggeber/in. Aber es ist hilfreich, sich im Vorfeld ohne Anwalt einig zu sein.
Kindesunterhalt musst du bezahlen nach DT, wobei vom Netto einiges abgezogen wird. (dazu gehören aber z.B. keine Mietkosten) Ich meine Kilometergeld, der Weg zur Arbeit usw...
Ehegattenunterhalt kann wird anhand der Einkommen berechnet, aber selbstverständlich kann sie verzichten, das würde ich dann notariell beglaubigen lassen.
Und bei zu früh ist natürlich das Trennungsjahr gemeint, wobei man auch in 4 Wänden getrennt leben kann.
Ich kanns nur anhand meiner Daten aufschlüsseln, Trennung Sep, ausgezogen im Nov, Scheidung eingereicht im März, geschieden in Feb.

21.09.2018 10:39 • x 1 #4


K
Grundsätzlich kannst Du Dich ohne anwaltliche Vertretung scheiden lassen, wenn es keine großen Streitpunkte gibt (Zugewinn, Sorgerecht). Derjenige, der den Scheidungsantrag stellt muss mit Anwalt vor Gericht erscheinen, aber der andere kann sich auch ohne Anwalt scheiden lassen. Das ist dann deutlich günstiger, wenn man sich den Anwalt spart. Ist halt die Frage, was der Anwalt Deiner Frau ihr einflüstert - die sind darin nämlich gut, die Herrschaften, ich bin davon überzeugt, dass 95% aller Rosenkriege ums Geld bei Scheidungen von Anwälten angezettelt wurden. Dass er ihr nicht zu einem Unterhaltsverzicht raten wird, ist klar.

21.09.2018 10:42 • x 3 #5


M
Zitat von Kaetzchen:
---die sind darin nämlich gut, die Herrschaften, ich bin davon überzeugt, dass 95% aller Rosenkriege ums Geld bei Scheidungen von Anwälten angezettelt wurden. Dass er ihr nicht zu einem Unterhaltsverzicht raten wird, ist klar.

Das wird wohl so sein. Wohl dem, der als Paar ein befreundetes Pärchen hatte, die beide Anwälte sind, sie sogar mit Fachrichtung Familienrecht. Erst nachdem unter uns 4 alles geklärt war hat er mich vor Gericht vertreten, sie hatte keinen Anwalt.
PS: mittlerweile sind die Anwälte auch geschieden.

21.09.2018 10:50 • x 2 #6


Y
@waytodawn

Ein Anwalt kann aufgrund gesetzlicher Bestimmung zum Anwaltsberuf IMMER NUR EINE SEITE vertreten. Gemeinsamer Anwalt geht überhaupt nicht wie schon geschrieben.

Ihr könntet unter euch zwei eine schriftliche Vereinbarung treffen über alles mögliche die Scheidung betreffen und sie
a) von einem Notar prüfen und abfassen lassen (teuer und muss nicht unbedingt)
b) jeder geht zu einem eigenen Anwalt, lässt diese für sich prüfen
c) sucht eine Mediation auf (haben wir auch gemacht -- war wirklich gut)
d) dem Scheidungsrichter die Vereinbarung übergeben, wenn ihr einig seid, egal wie diese zustande gekommen ist. Der Richter prüft diese ja auch, fragt nochmal nach, ob das so gewollt wird und das wird auch so zum Protokoll genommen und ist rechtsgültig bei der Scheidung.

Schon mal über eine Online-Scheidung nachgedacht?

Zitat von Kaetzchen:
Dass er ihr nicht zu einem Unterhaltsverzicht raten wird, ist klar.


Daran verdienen Anwälte und es ist auch ihre gesetzliche Pflicht, ihre Mandanten nach bestem Wissen über ihre Rechte zu beraten. Der Anwalt dürfte das bei einem Gespräch mit deiner zukünftigen Ex-Frau gar nicht verschweigen. Er könnte von deiner Ex-Frau nämlich verklagt werden, wenn er ihr es nicht sagte.

21.09.2018 10:56 • x 2 #7


M
Zitat von Kaetzchen:
Ist halt die Frage, was der Anwalt Deiner Frau ihr einflüstert - die sind darin nämlich gut, die Herrschaften, ich bin davon überzeugt, dass 95% aller Rosenkriege ums Geld bei Scheidungen von Anwälten angezettelt wurden.

zu 200%

eine Trennung- und Scheidungsvereinbarung kann auch der Notar aufsetzen, da ist genau geregelt, wer was und wo bekommt. Anwalt darf dann nur die Scheidung beim Amtsgericht beantragen, dann verdient er weniger an dir.
Hab ich erst so gemacht, Scheidungstermin heute bekommen, noch gut 14 Tage, kosten so um 4000Euro ings. Hauptsache ich bin frei.

Wenn der Anwalt deiner Frau glaubt, da ist viel anzugreifen, dann kommt das sauteuer!

Notar hat uns ings. 400 Euro gekostet

21.09.2018 11:15 • x 2 #8


Gorch_Fock
Auch aus eigener Erfahrung kann ich nur den Weg zum Notar empfehlen. Nur dieser ist neutral und berät auch so. Ein weiterer Vorteil: Der Notar berechnet nur nach seinen Gebühren - egal wie aufwendig die Geschichte insgesamt ist. Das ist eine Ersparnis von ein paar Tausend Euro zum Anwalt.
Und natürlich macht eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung Sinn - halt nicht für die Scheidungsindustrie, weil diese dann nicht so viel verdienen.
Mit der Urkunde in der Tasche braucht ihr nur noch einen Anwalt für die Begleitung beim Termin. Der Ex-Partner ohne Anwalt stimmt lediglich zu und einen Monat später ist die Scheidung rechtsgültig.

21.09.2018 20:34 • x 3 #9


W
Hallo zusammen,
lange ist es her, dass ich dieses Thema gestartet habe.
Unsere Trennung ist Ende Februar nun ein Jahr her und heute habe ich im Briefkasten Post vom Amtsgericht erhalten.

Es geht nun also wirklich los.
Momentan geht es nur um die Möglichkeit, zu dem Antrag meiner Frau auf Verfahrenskostenhilfe Stellung zu beziehen.
Im gleichen Zuge wurde ich natürlich über den Antrag in Kenntnis gesetzt.

Mit Juristendeutsch kenne ich mich natürlich nicht aus.
zB die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben - ich dachte diese Kosten würden, da sie den Antrag auf Scheidung stellt sowieso von ihr beziehungsweise dann durch die VKH getragen werden.
Was bedeutet das also? Jeder zahlt nur seinen Teil?

15.03.2019 23:38 • x 1 #10


Rheinländer
Du musst hier zwischen Gerichtskosten und Anwaltskosten unterscheiden. Anwaltskosten trägt die Person, der einen solchen beauftragt und zwar nur diese Person. Im Rahmen einer Vereinbarung kann man natürlich diese Kosten aufteilen. Gerichtskosten hingegen sind hälftig von beiden zu tragen.

17.03.2019 20:34 • x 1 #11


W
Zitat von Rheinländer:
Du musst hier zwischen Gerichtskosten und Anwaltskosten unterscheiden. Anwaltskosten trägt die Person, der einen solchen beauftragt und zwar nur diese Person. Im Rahmen einer Vereinbarung kann man natürlich diese Kosten aufteilen. Gerichtskosten hingegen sind hälftig von beiden zu tragen.


Danke für deine Antwort. Das habe ich so noch gar nicht gesehen, klingt aber im Nachhinein betrachtet natürlich auch logisch.
Und genau diese Anwaltskosten möchte sie dann mit der Verfahrenskostenhilfe zahlen - im Zweifel würde also das Gericht prüfen, ob es bewilligt wird, oder ob sie das Geld bei mir holen, oder?

17.03.2019 21:10 • #12


Rheinländer
Das Gericht wird prüfen, ob deine zukünftige Ex Frau über genügend Einkommen verfügt, um die Kosten selber zu tragen. Zu den Einkünften gehört aber auch dein Trennungsunterhalt und das unabhängig davon ob du ihn zahlst oder nicht, bzw. ob sie Unterhalt haben möchte, oder nicht.

17.03.2019 21:50 • x 1 #13


E-Claire
Ein Anwalt ist immer Parteienvertreter als solcher per Gesetz verpflichtet, die Rechte des eigenen Mandanten zu wahren. Die Mär des gemeinsamen Anwalts ist eine der sprachlichen Ungenauigkeit, die schon zu sehr vielen Mißverständnissen geführt hat.

Was die wenigsten wissen, ist das es nicht immer und per se eine Verpflichtung gibt sich anwaltlich vertreten zu lassen, um zu klagen! Vor dem Amtsgericht in Deutschland bspw besteht kein Anwaltszwang (außerhalb von bestimmten Fam-Recht Streitigkeiten), ab dem Landgericht dann schon.
Im Familienrecht wird häufig im Laiendeutsch von einem gemeinsamen Anwalt gesprochen, wenn es nur einen (!) Anwalt gibt und zwar den, der den Antrag auf Beendigung der Ehe beim Gericht einleitet. Sind sich beide Parteien über alle Folgen der Beendigung einig, bedarf es theoretisch keiner anwaltlichen Vertretung der Gegenseite, daher beauftragt die Gegenseite keinen Anwalt für sich und dementsprechend fallen diese Kosten nicht an.

Aber: der eine Anwalt, ist immer seinem eigenen Mandanten verpflichtet, er darf schon von Gesetzeswegen nicht beide Interessen der Parteien im Blick haben.

Kostenaufhebung: https://de.wikipedia.org/wiki/Kostenaufhebung

Hintergrund: allgemein besteht die Entscheidung eines Zivilrichters aus drei Teilen: es wird eine Entscheidung in der Sache getroffen, es wird eine Entscheidung zur (vorläufigen) Vollstreckbarkeit getroffen und schließlich eine Entscheidung, wer die Kosten des Verfahrens trägt.

Hinsichtlich der Kosten gilt allgemein das Obsiegensprinzip, sprich wer im Rechtsstreit (anteilig) unterliegt, muß (anteilig) die Kosten tragen. Bei Scheidungen ist es allgemein üblich (Ausnahmen gibt es immer wieder), die kosten gleichmäßig aufzuteilen.
Wie schon richtig dargestellt, setzen sich die Kosten aus Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten zusammen. Gerichtskosten werden nach ZPO fällig. Damit ein Verfahren überhaupt rechtshängig wird (also der Antrag der anderen Partei zugestellt wird) muß der Antragsteller einen Vorschuß auf die Gerichtskosten leisten. Die Gerichtskosten bestimmen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) bei Scheidungen nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen , FamGKG , sind also allgemein geregelt und richten sich zum einen nach der Sache (wie im FamRecht) zumeist aber nach dem Streitwert (der Wert dessen, worum gestritten wird).

Daneben bestehen die außergerichtlichen Kosten. Diese bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wenn Du das mal bei Wiki nachliest, wirst Du sehen, daß da ziemlich genau bestimmt ist, welche Tätigkeit eines Anwaltes wie verrechnet wird. In der Praxis wird ein Anwalt häufig nach Abschluß des Mandats (Vertrag zw Anwalt und Mandanten) einen Vorschuß verlangen. Danach werden Zwischenrechnungen gelegt.

Es gibt immer mal wieder den vorherrschenden Glauben, daß Anwälte eher zum Streit beitragen. Das ist letztlich eine Frage der Perspektive bzw der Bewertung. Was einfach extrem häufig in der Praxis vorkommt, ist das die Parteien, ganz vieles nicht bedacht haben. Es kommt zunächst zu Mißverständnissen, was den gemeinsamen Anwalt angeht (siehe oben). Den Parteien ist darüber hinaus auch nicht klar, welche zusätzlichen Dinge, neben Unterhalt und Kindesunterhalt, zu regeln sind.

Eins der schwierigsten Dinge ist und bleibt der sog Versorgungsausgleich. Dabei geht es um die Aufteilung von Rentenanwartschaften, die beide während der Zeit der Ehe erworben haben und wenn Zugewinngemeinschaft besteht, was der Regelfall ist, dann zusammengerechnet und aufgeteilt werden müssen. Der VA lässt sich auch nicht so einfach ausschließen oder eine andere Regelung treffen, dazu bedarf es mW einer notariellen Vereinbarung.

Warum das so ist, ist einfach erklärt: Eine Ehe ist auch immer eine Versorgungs- und Bedarfsgemeinschaft. Diese wird vom Sozialstaat als eben diese anerkannt und der Staat gibt den Eheleuten zunächst viel Freiheit, wie sie diese im Innenverhältnis handhaben. Wenn die Frau ein riesiges Einkommen mitbringt und davon beide sehr gut leben, ist das für den Staat völlig in Ordnung. Es gibt zudem Vorteile bei der Krankenversicherung, Rentenversicherung, beim Steuerausgleich.
Immer unter dem Gesichtspunkt, daß der Staat recht wenig auf das Innenverhältnis der beiden Ehegatten einwirken will.

All das aber hört in dem Moment auf, an dem dieses Innenverhältnis gerecht aufgelöst werden muß. Selbst dann können die beiden Ehegatten ihre Ansprüche noch aufteilen, aber es bedarf größerer staatlicher Kontrolle und zwar deshalb, weil das Sozialsystem zu schützen ist.
Die Ehegatten, die über Jahre Vorteile aus der Ehe gezogen haben, sollen jetzt nicht dem Sozialsystem zur Last fallen.

Natürlich ist es hart, wenn einer von beiden einen durchaus beträchtlichen Betrag an Unterhalt an den anderen zahlen muß, dabei wird aber oft vergessen, daß dies ein Einkommensgefälle voraussetzt, welches in der Ehe einen beträchtlichen Steuervorteil durch die gemeinsame Veranlagung nach sich gezogen hat.

All das sind Dinge, die eben am Ende einer Ehe geklärt werden müssen. Dafür kann der Anwalt recht wenig. Der wie dargestellt, eine gesetzliche Verpflichtung hat, seinen Mandanten explizit über die Rechte und Pflichten aufzuklären (!).

Daß dies zusätzlich für Zündstoff in der (emotionalen) Auseinandersetzung der Parteien sorgen kann, liegt in der Natur der Sache, hat aber ebenfalls nur bedingt etwas mit dem Anwalt selbst zu tun, sondern mit sehr, sehr dünnen Nervenkostüm der Parteien. Diese sind ohnehin von den emotionalen Folgen ziemlich mitgenommen, so daß es unendlich schnell dazu kommt, die wirtschaftliche Auseinandersetzung mit der emotionalen zu verwechseln.

Daß es vermeintlich so viel einfacher ist, zu heiraten als sich scheiden zu lassen, ist selbsterklärend. Es ist immer einfacher eine Gesellschaft zu gründen, als nach 5, 10, 20 oder 30 Bestand, diese Gesellschaft gerecht auseinanderzusetzen. Gleichzeitig besteht kulturell nach wie vor (historisch und religiös) die Idee, daß es nun mal bevorzugt wird, wenn Paare die Ehe eingehen.

An die Selbstverantwortlichkeit lässt sich im Falle der Scheidung nur ungern erinnert werden. Denn da kochen die Emotionen ohnehin über. Die haben aber bei den Rechtsfragen keinen Raum! Dafür ist das Familienrecht nicht gemacht!.

Eine saubere Lösung wäre, wie auch schon beschrieben, durch das befreundete Anwaltspaar, sich neutrale Dritte zu suchen, die geschult darin sind, Emotionen und Rechte zu adressieren, hier also Mediation.
Das aber wird meistens von den Parteien aufgrund der höheren Kosten abgelehnt, denn seien wir ehrlich, die meisten wollen zwar aus der Ehe raus, haben während der Ehe auch gerne die wirtschaftlichen Vorzüge brauchbar gemacht, aber zahlen will zum Schluß halt keiner.

Jedenfalls nicht mehr, als er oder sie gerecht finden, völlig unabhängig davon, ob alle Konsequenzen und Folgen überdacht wurden.

Wenn man krank wird, ist nicht der Arzt, der die Diagnose und den Behandlungsplan erstellt, schuld.
Und wenn ich ne Rechnung bekomme, ist das auch nicht Schuld des Postboten.
Anwälte sind nicht schuld, es scheint aber nach wie vor ein großes Mißverständnis darüber zu bestehen, was deren tatsächliche Aufgabe ist.

18.03.2019 10:16 • x 5 #14


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