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Hausverkauf der Kinder, Erblasser lebt noch

W
Was das Testament angeht, solltest Du es mal prüfen lassen. In meiner Familie war es ähnlich. Nach Omas Tod wollte Opa das Erbe ändern und hat meinen Onkel auf den Pflichtteil gesetzt, weil er sich nie gekümmert hat. Weil sie aber gemeinsam bestimmt hatten, daß nach dem Tod des letzten die Kinder zu gleichen Teilen erben, wurde diese Änderung durch ihn als unzulässig erklärt. Ein Anwalt im Erbracht hätte sich da ausgezahlt...

01.05.2023 10:50 • x 1 #121


P
Zitat von Lisamu:
mit Deinem Vater noch einmal die Beerdigung anzusprechen


Danke für eure Rückmeldungen.
Das Problem beim - noch lebenden - Vater ist, dass dieses ganze Thema Tod, egal welcher Bereich, nicht besprechbar ist. Da macht er zu, dreht sich weg, fordert andere Themen.
Beispiel:
Ich hatte ihm vorgelesen, was ich als Vorschlag zu seinen 100 Jahren für seine Heimatzeitung geschrieben habe. Selbst das hat er kaum ertragen, erinnerte ihn das an all die, die nicht mehr sind. Ich konnte es kaum zu Ende vorlesen.
Hiermit sind wir wieder in diesem Kreis, daß durch den jahrzehntelangen Mangel an konkreter Festlegung wir ua in dieser Situation sind.
Jetzt ist er oft schwer zu verstehen, wg Alter und Folgen eines Schlaganfalls. Immer öfter hat er demente Phasen.
Da macht er selber nichts mehr - und er weiß das auch, versucht es auch nicht mehr.
Er weiß, wer sich j e t z t in erster Linie kümmert, nämlich mein Bruder, in dessen Nähe er seit einem halben Jahr wohnt. Gegen ihn würde er nichts tun, denn dann bestände die Gefahr, dass dieser weniger vorbei käme.. Das weiß er und das lebt er, hat er uns ein Leben lang gepredigt. Egal, was der gerade machen würde.

Ich bin froh, dass ich im Moment recht ruhig bin und so einiges akzeptiert habe. Besonders halt, dass ich keinen Stellvertreterkrieg für ihn führen werde, wo er nichts klar gemacht hat.
Er hat uns Kinder sowieso bereits genug gegeneinander ausgespielt.
Das ist Stand jetzt.

01.05.2023 14:41 • #122


A


Hausverkauf der Kinder, Erblasser lebt noch

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B
Welche Beerdigung und welcher Hausverkauf? Der Mann LEBT noch.

02.05.2023 15:01 • #123


CocosPool
@Perzet
Vorsorgevollmachten erneut unterschreiben lassen von deinem Vater und denen die eingetragen sind.
Sollte mann alle 1-2 Jahre tun, auch bei Patientenverfügungen.
Wenn drei Personen als Bevollmächtigte eingetragen sind, dann ist es schwierig.
Einer müsste doch das letzte Wort haben müssen?
Es sollte jemand eindeutig eingetragen sein, und die anderen Untervollmachten haben.
Die allgemeine Vollmacht gilt bei der Bank nicht, auch wenns drin steht!
Die möchten eine Extra Vollmacht, wenn dein Vater nicht mehr geschäftsfähig sein sollte, also dir finanzielles zu erledigen nicht mehr erlauben kann ist es dafür zu spät.

02.05.2023 17:48 • x 1 #124




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