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Haus und Fahrzeuge schätzen lassen

S
Ein fröhliches Hallo
Ich hab hier ja schon einige Hilfe bekommen von Anderen in der gleichen Situation,deshalb meine Frage
Mein Nochehemann meint das under Eigentum nicht sooo viel wert ist.Da es jetzt um Ausgleichzahlungen geht.
Ist es egal wer von uns einen Sachverständigen bestellt?Werde ich übets Ohr gehauen wenn er auf meinem Wunsch hin jemanden kommen läßt?
Oder mache ich es lieber?
Es geht um Haus und Ladenlokal und 2 Geschäfte.Diverse Autos.
Wird eine Stange Geld kosten das alles schätzen zu lassenn
Ich möchte ja nur das was mir zusteht.
Bin gespannt auf eure Erfahrungen und Tips

08.01.2020 15:09 • #1


E-Claire
Frag doch bei deinem Anwalt am besten. Die haben mit solchen Fragen durchaus häufig zu tun, so daß sie Dir sicher weiter helfen können.

Bei Autos gibt es soweit ich mich erinnere bestimmte listen, die Fahrzeugtyp, Alter und Nutzung mit einbeziehen. Bei Immobilien wird es schwieriger, insbesondere wenn dies Mietobjekte sind.

Im Grundsatz gilt, frag besser den Anwalt, als hier im Forum.

Alles gute für Dich.

08.01.2020 15:15 • x 1 #2


A


Haus und Fahrzeuge schätzen lassen

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S
Anwalt wird benachrichtigt und gefragt

08.01.2020 15:22 • #3


unbel-Leberwurst
Ich finde es tatsächlich am besten, wenn ihr euch beide auf einen Sachverständigen einigt. Gerade bei einem Haus gibt es wahnsinnig viel Spielraum.

08.01.2020 15:28 • x 1 #4


T
Wenn ihr verkauft - fragt bei eurem Makler nach, die kennen in der Regel auch gute Sachverständige. Auf keinen Fall am falschen Ende sparen.

08.01.2020 17:12 • #5


M
Auf jeden Fall sollte der Sachverständige bei Gericht zugelassen sein. Ansonsten würde ich auch raten, den Anwalt zu fragen. Auf keinen Fall einen Makler oder Sachbearbeiter bei einer Bank mit der Schätzung beauftragen.

08.01.2020 22:00 • x 2 #6


T
Zitat von mauerblume:
Auf keinen Fall einen Makler oder Sachbearbeiter bei einer Bank mit der Schätzung beauftragen.

Warum nicht? Ich hab gerade ein Haus über die Bank verkauft und es wurde sehr gut geschätzt.

08.01.2020 22:56 • x 1 #7


M
Hier geht es um eine Vermögensauseinandersetzung, nicht um den Verkauf einer Immobilie.

09.01.2020 21:48 • x 1 #8




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