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Haus nach der Scheidung behalten beide im Grundbuch

D
Hallo mein noch Ehemann und ich haben zusammen ein Haus. Das Haus ist mein ehemaliges Elternhaus aber wir stehen beide im Grundbuch. Das Haus muss noch gute 20 Jahre lang abbezahlt werden und wir erst 4 Jahre abbezahlt. Nun ist meine Frage kann ich das Haus behalten? Wenn ja in wie weit müsste ich meinen Ehemann ausbezahlen? Muss er weiter den Abtrag mit zahlen? Oder gibt es eine Regelung das ich ihn nur anteilig der abbezahlten Jahre auszahlen muss wenn ich im Gegenzug den noch ausstehenden Abtrag alleine zahle. Vielen Dank im voraus

19.02.2020 21:31 • #1


F
Ich bin kein Experte, aber im Moment ist Euer Haus ein Minusbetrag, da Kredit. Somit müsstest du, um das Haus zu behalten, den Kredit allein abzahlen und evtl. noch den bis dahin gezahlten Schuldbetrag (Nicht Zinsen) zur Hälte an den EM zahlen. (Um das genau zu sagen, habt ihr im Moment kein Haus, sondern Schulden. Das Haus gehört der Bank) Eine weitere Variante wäre die Teilungsversteigerung, wobei du, um das Haus zu behalten, der Höchstbietende sein muss. Das muss über das Gericht beantragt werden. Um es ganz genau (auf Eure Situation passend) zu erfahren müsstest du zum Anwalt gehen. Die Kosten der Beratung sind aufgrund des Streitbetrags recht hoch. Aber vllt. kennt hier noch jemand einer eine andere Variante.

Gäbe es eine friedliche Lösung mit dem Mann?

19.02.2020 21:46 • x 1 #2


A


Haus nach der Scheidung behalten beide im Grundbuch

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F
Lass dich anwaltlich beraten.

Ich habe hier gerade das gleiche Problem.
Vor 3 Jahren gebaut, Schulden (incl Vorfälligkeitszinsen) übersteigen Wert des Hauses; Verkauf wäre Minusgeschäft.

Also Wert auf beiden Seiten 0. Daher müsste keiner den andren auszahlen.
Ich übernehme jetzt das Haus, entschulde meinen Mann komplett und muss ihm wegen o. g Gründe nichts zahlen.

Kannst du das Haus alleine abbezahlen?

19.02.2020 22:29 • x 1 #3


Rheinländer
Hallo Duracell, interessante Frage für die es keine allgemeingültige Antwort gibt.
Wenn die Schulden höher sind als der Hauswert kann es durchaus eine Lösung geben wie bei Fee13.
Solltet ihr jedoch das Haus zu einem besonders günstigen Preis erstanden haben (da von deinen Eltern) und der Haus und Grundstücks Wert deutlich über dem Kaufpreis liegen, dann wirst du deinen Mann wohl ausbezahlen müssen, wenn ihr euch nicht gütlich einigen könnt und du in dem Haus bleiben möchtest.
Inwieweit das dann möglich ist, hängt sicherlich dann auch davon ab, ob und wie hoch deine Einkünfte sind.
Die Bank müsste deinen Mann dann auch aus dem Kredit lassen. Google mal nach Schuldhaftentlassung,dann bekommst du die benötigte Information.
Drücke dir die Daumen.

20.02.2020 09:31 • x 1 #4




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