Hallo zusammen,
es geht nicht darum ob mann Unterhalt zahlt oder nicht. Unterhalt muss gezahlt werden! ich weiß was Kinder kosten, als wir uns trennten waren sie 6 und 10 Jahre.
Aber hier mal eine Rechnung für den Kindsvater an meinem Beispiel: Mein letzter Bruttoverdienst lag bei 2500,-€, bei StK III machte das 1751,-€ Netto. Gehen noch 540,-€ Kindesunterhalt ab bleiben ca. 1200,-€. Hurra.....der Selbstbehalt liegt für einen Arbeitnehmer bei 1100,-€. Nicht zu vergessen, das in diesen 1100,-€ bzw. bei mir 1200,-€ bereits 360,-€ für die Miete mit integriert sind. Mittlerweile mit Stk I abgerechnet bleiben noch 1500,-€ netto.
Jetzt bin ich betriebsbedingt gekündigt worden. Schwups singt der Selbstbehalt auf 800,-€. Wohlbemerkt der Mietanteil der darin enthalten ist bleibt der gleiche. Mein ALG I beträgt ab diesen Monat 1276,-€. Nicht schlecht könnte man sagen, wenn da nicht der Selbstbehalt aus dem Unterhaltsrecht wäre.....wie gesagt 800,-€.
Jetzt hab ich gerechnet.......ich bin jetzt StK I....wenn ich einen neuen Job bekomme, liegt mein Selbstbehalt wieder bei 1100,-€. Aber....das heißt auch, selbst wenn ich wieder einen Job mit solch einem Bruttogehalt bekäme (guter Witz), läg ich netto bei 1500,-€ Unterhalt abgerechnet bleiben 1100,-€. Ich müsste also schon mindestens an die 3000,-€ verdienen um überhaupt auch nur einen 100ter mehr im MOnat zu haben, nachdem der Unterhalt bezahlt wurde.
Heißt das im Umkehrschluss....Unterhaltspflicht = Armut?
Wie seht Ihr das ?
P.S.: Und zeigt mir bitte mal im Raum Bremen Umgebung einen einigermassen angenehmen Wohnraum für 360,-€, warm wohlbemerkt.....und meine Ansprüche sind nicht besonder hoch
07.04.2014 17:21 •
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