Zitat von jaenner:Sie klatschte mir eine und warnte mich, dass ich sie nie wieder so nennen soll.
Dann sind bei mir die Sicherungen durchgebrannt
Nicht nur die Provokation, sondern auch die Gewalt ging also von ihr aus. Dann sollte sie sich über die Wirkung auch nicht beklagen. Denn genau darauf hatte sie es ja angelegt. Abwarten, Tee trinken... vielleicht sieht sie das auch selbst noch ein und läßt es dabei bewenden.
Gibt es Zeugen für den Vorfall und hat er sichtbare Spuren an ihr hinterlassen?
Ansonsten kann sie ihn ja nicht belegen und dann würde ich mich erst totstellen und ihn gegebenenfalls abstreiten, falls die Tante echt den Nerv haben sollte, Dich deswegen vor den Kadi zu zerren.
Falls doch, dann geh in die Vollen und nimm Dir einen Anwalt, um prüfen zu lassen, ob Du sie wegen Nötigung und Körperverletzung drankriegen kannst, während Du zugleich Affekt für Deine eigene Reaktion geltend machst, die meines Erachtens in den Bereich der Notwehr zumindest hineinragt, auch wenn man ihre Verhältnismäßigkeit natürlich hinterfragen kann (eine Ohrfeige kann man auch mit einer Ohrfeige beantworten, statt den anderen gleich komplett zu verprügeln).
Ganz allgemein sei noch gesagt, daß ich Frauen wie diese meiden würde wie die Pest. Ihr Verhalten ist nämlich asozial und das Leben ist schon schwer genug, auch ohne sich mit sowas wie ihr darin rumplagen zu wollen. Da bekommst Du an jeder Ecke was besseres, glaub's mir...
17.10.2015 21:29 •
#16