PuMa
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PuMa
Zitat von LeRoY:Fortan muss ich gemäß Scheidungsfolgenvereinbarung „nur noch“ Kindesunterhalt zahlen. Kann mir jemand sagen, ob ich zusätzlich auch noch meine ...
LeRoY
Zitat von Brightness2:Werden die Kinder nur betreut, um Arbeitszeiten zu überbrücken und die Berufstätigkeit sicher zu stellen, dann ist das vom betroffenen Elternteil allein zu tragen. Das ist also ein hervorragendes Streitthema, wenn Mama sagt, sie werden aus pädagogischen Gründen -beispielsweise Hausaufgabenbetreuung- dort betreut.
Brightness2
Zitat von LeRoY:Fortan muss ich gemäß Scheidungsfolgenvereinbarung „nur noch“ Kindesunterhalt zahlen. Kann mir jemand sagen, ob ich zusätzlich auch noch meine Ex bei den Kosten für den Hort bezuschussen muss? Das ist mir nie eindeutig klar geworden. Oder sind Kosten für den Hort mit dem Kindesunterhalt abgegolten?
Zitat von LeRoY:Kann ich dann meinen Extra-Zuschuss zu den Hortkosten streichen? Ich habe davon bisher 2/3 getragen…
LeRoY
LeRoY
LeRoY
Zitat von LeRoY:Kann mir jemand bitte sagen, an welcher Stelle bei der Scheidung eigentlich die weitere Führung von Namen entschieden wird? Ich habe davon nie etwas gehört. Muss meine Ex das irgendwo melden, wenn sie wieder ihren Mädchennamen tragen will? Und allgemein - muss ich den Status geschieden für mich noch selbst ...
PuMa
maenneken
LeRoY
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