1621

Frau will Abstand, zieht Hals über Kopf mit Kindern aus

P
Zitat von LeRoY:
Fortan muss ich gemäß Scheidungsfolgenvereinbarung „nur noch“ Kindesunterhalt zahlen. Kann mir jemand sagen, ob ich zusätzlich auch noch meine ...


Soweit ich weiß muss das ginanzi werden mit dem Kinderunterhalt. Aber sicher bin ich mir nicht.

08.02.2023 12:52 • #1111


L
Zitat von Brightness2:
Werden die Kinder nur betreut, um Arbeitszeiten zu überbrücken und die Berufstätigkeit sicher zu stellen, dann ist das vom betroffenen Elternteil allein zu tragen. Das ist also ein hervorragendes Streitthema, wenn Mama sagt, sie werden aus pädagogischen Gründen -beispielsweise Hausaufgabenbetreuung- dort betreut.

Also konkret sind die Kinder bis spät nachmittags im Hort, damit meine Ex ihrer Berufstätigkeit nachgehen kann. Was wären pädagogische Gründe? Dass zuhause keiner in der Lage ist, die Hausaufgaben zu korrigieren oder den Kindern Deutsch beizubringen? Das ist in unserem Fall definitiv nicht so… Kann ich dann meinen Extra-Zuschuss zu den Hortkosten streichen? Ich habe davon bisher 2/3 getragen…

08.02.2023 20:03 • #1112


A


Frau will Abstand, zieht Hals über Kopf mit Kindern aus

x 3


B
Zitat von LeRoY:
Fortan muss ich gemäß Scheidungsfolgenvereinbarung „nur noch“ Kindesunterhalt zahlen. Kann mir jemand sagen, ob ich zusätzlich auch noch meine Ex bei den Kosten für den Hort bezuschussen muss? Das ist mir nie eindeutig klar geworden. Oder sind Kosten für den Hort mit dem Kindesunterhalt abgegolten?

Zitat von LeRoY:
Kann ich dann meinen Extra-Zuschuss zu den Hortkosten streichen? Ich habe davon bisher 2/3 getragen…

Wie kam der 2/3 Zuschuss zu den Hortkosten denn zustande, ist der irgendwo dokumentiert? Ich verstehe deine Logik nicht wirklich, dass du aus dem Wegfall des Trennungs- oder nachehelichen Unterhalts auch auf Wegfall deines Beitrags zu den Hortkosten schließt. Ohne weitere Hintergründe, ist es schwer, das zu beurteilen.

08.02.2023 20:19 • #1113


L
Hallo Brightness2,

ich stelle einfach alles auf den Prüfstand, jetzt, wo die Scheidung durch ist. Ich habe ja auch den Kindesunterhalt neu berechnet und werde da fortan deutlich mehr zahlen müssen.

Dass ich mich an den Kinderbetreuungskosteb beteiligen soll, ist nirgends festgehalten. Das war auch nie Gegenstand irgendeiner Diskussion. Ich denke, ganz am Anfang nach der Trennung hat es mal dieser wundervolle, wohlwollende Mediator gesagt und damals habe ich ja noch in vorauseilendem Gehorsam alles gemacht…

Mich würden dazu einfach paar eigene Erfahrungen interessieren - wie machen es andere? Beteiligen sie sich an Kosten der Kinderbetreuung über den Unterhalt hinaus? Wenn ja, warum oder warum nicht?

09.02.2023 07:01 • #1114


L
Okay, es gibt ein Urteil des AG Pforzheim von 2019 und ein Urteil des BGH von 2017, welche beide den Anspruch auf Mehrbedarf für Hortkosten aus Zwecken der Schaffung von Freiraum zur Berufstätigkeit der Mutter ablehnen. Pädagogische Zwecke seien bei der Betreuung im Kindergarten klar gegeben, beim Hort in erster Linie nicht.

Argumentation: Einer zahlt Unterhalt, dafür übernimmt der andere die Betreuung. Wenn dieser wiederum dazu fremde Hilfe in Anspruch nimmt (hier: Hort), dann ist das seine Angelegenheit.

Originaltexte bitte bei Interesse googeln.

09.02.2023 08:08 • x 3 #1115


Wolli66
Leroy, ich würde Deinen Zahlungen für den Hort mit Verweis auf das Urteil aus Pforzheim einstellen.

Es kann dann natürlich sein, dass Deine Ex einf Einrichtung sucht, wo der pädagogisch-erzieherische Aspekt stärker ausgeprägt ist...dann kommst Du wieder ins Boot...

11.02.2023 08:07 • x 1 #1116


L
Kann mir jemand bitte sagen, an welcher Stelle bei der Scheidung eigentlich die weitere Führung von Namen entschieden wird? Ich habe davon nie etwas gehört. Muss meine Ex das irgendwo melden, wenn sie wieder ihren Mädchennamen tragen will?

Und allgemein - muss ich den Status geschieden für mich noch selbst irgendwo melden? Standesamt? Einwohnermeldeamt? Finanzamt? Das geht doch nicht etwa automatisch nach Gerichtsbeschluss?

20.03.2023 12:28 • #1117


DieSeherin
Normalerweise ist das Namensrecht im Standesamt angesiedelt. deine ex sollte wissen, dass sie ihren mädchennamen annehmen kann, die kinder aber nicht - auch nicht mit deiner zustimmung. udn sie muss halt überall die änderung melden... versicherungen, arbeitgeber, vermieter, bank... wie halt damals bei der hochzeit

und ich habe meine scheidung an unser einwohnemeldeamt gemeldet (die wollten eine beglaubigte abschrift) und dem finanzamt haben die das dann weitergegeben.

20.03.2023 12:37 • x 1 #1118


alleswirdbesser
Hmmm, ich meine, ich wurde im Scheidungsverfahren vor Gericht gefragt, ob ich den Namen ändern oder behalten möchte. Ist aber schon ewig her, kann inzwischen wieder anders sein.

20.03.2023 12:42 • #1119


EngelohneFlügel
Also bei mir war die Scheidung 2020 und das wollte keiner wissen. Hab allerdings damals ihren Namen angenommen und hab ihn immer noch. Sie hat da nichts dagegen und ich will ja nicht anders wie die Kids heißen.....

20.03.2023 15:57 • x 2 #1120


unbel-Leberwurst
Zitat von LeRoY:
Kann mir jemand bitte sagen, an welcher Stelle bei der Scheidung eigentlich die weitere Führung von Namen entschieden wird? Ich habe davon nie etwas gehört. Muss meine Ex das irgendwo melden, wenn sie wieder ihren Mädchennamen tragen will? Und allgemein - muss ich den Status geschieden für mich noch selbst ...

Was hast Du denn aktuell für eine Steuerklasse?

20.03.2023 16:01 • #1121


P
Nein, sie muss ihren Mädchennamen nicht annehmen.
Sie kann. Und es kostet dann für sie etwas.

Sie muss es keinem melden, du auch nicht, passiert alles automatisch. So stand 2021, meine Scheidung.

Bzw wenn überhaupt, falls nicht, dem Finanzamt. Das ist wohl das wichtigste.

20.03.2023 16:37 • x 1 #1122


M
Also Finanzamt sollte ja zum 01.012023 spätestens geändert sein

20.03.2023 16:48 • #1123


L
Danke! Beim Finanzamt bin ich schon seit dem Trennungsjahr wieder Steuerklasse I.

20.03.2023 17:02 • #1124


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag