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Existenzängste, Scheidungsvereinbarung und keine Kraft

QueenA
Hallo @Doris22,

Wie hier schon alle schrieben, lass die Fachleute Dich unterstützen.

Rechtsanwalt für die Rechtsberatung Scheidung usw.
Jugendamt aufsuchen für das Einholen von Unterhaltsvorschussleistungen für die Kinder, da der KV nicht zahlen kann oder möchte
Gutachten erstellen lassen bezüglich der Wohnung

Realistische Einschätzung Deiner Lage, nicht davor weglaufen, Du hast Kinder und ihnen zu liebe am Ball bleiben. Dir zu liebe!

Der neue Partner: freu Dich daran, aber inwiefern kann er helfen? Es sei denn er ist Anwalt, Bauingenieur oder Schreiner?

Schau, dass Du Deine Ängste so in den Griff bekommst indem Du Dir einen Plan machst und Schritt für Schritt gehst.
Wegen einer Immobilie keine Scheidung zu unterschreiben: wozu? Fair bleiben und jeder ist dann frei auch vor dem Gesetz!

Alles Gute!

21.03.2025 14:23 • x 1 #31


Solist
Zitat von PsychoMantis:
Der Unterhalt gehört den Kindern und nicht den Eltern. Diesen nicht zu fordern ist sogar strafbar da man damit den Kindern das Geld verwehrt.

Stimmt nicht ganz. Solange der Kindesunterhalt irgendwie sichergestellt ist, interessiert es keinen, wer zahlt und welche Vereinbarungen getroffen sind. Kritisch wird es, wenn der Elternteil, bei dem die Kinder leben, plötzlich ins Bürgergeld rutscht - aus welchen Gründen auch immer. Dann kommt die Arge und tritt dem Antragsteller in den Hintern, den Kindesunterhalt vom anderen Elternteil einzufordern, bzw. alternativ UV zu beantragen.

21.03.2025 14:28 • x 3 #32


A


Existenzängste, Scheidungsvereinbarung und keine Kraft

x 3


F
Zitat von Doris22:
Also, die Wohnung gehört uns beiden (50/50).

Tja, eigentlich müsste Doris an ihren Mann Miete zahlen, weil ihm zu 50% die Immobilie gehört.
Desweiteren ist zu fragen, ob er sich an den Unterhaltungs-, sowie Versicherungskosten beteiligt, obwohl er nicht dort wohnt.
Im Endeffekt gilt es abzuwägen welchen Schnitt sie macht, wenn er keine Miete einfordert, sowie etwas zur Unterhaltung der Immobilie beiträgt, vs Unterhaltsgeld für die Kinder.
Denn das könnte ein kleinerer Betrag sein, als Miete ohne Nebenkosten, den sie an ihn entrichten müsste.
Eine 2 stöckige Immobilie mietet man durchschnittlich für ca 1600Euro.
Die Hälfte ( unten angesetzt) müsste sie dann an ihn überweisen.
Das gilt es zu hinterfragen.

21.03.2025 14:34 • x 1 #33


CanisaWuff
Zitat von Doris22:
Doch nun muss ich extrem viel Geld für die Renovierung der Wohnung ausgeben – es handelt sich um ein Zweifamilienhaus

Haus oder Wohnung?.
Mal wird Haus erwähnt, mal Wohnung. Wenn Euch nur eine Wohnung in dem Haus gehört, dann ist der Besitzer der anderen Wohnung auch in der Pflicht.
Zitat von Doris22:
Leider kann ich nur Teilzeit arbeiten und bin gesundheitlich nicht komplett fit. Vollzeit werde ich nie arbeiten können aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme,

In Deinem anderen Faden aus 2023 hast Du noch geschrieben, dass Du einen gut bezahlten Job hast. Ist da was passiert,?

Arbeitet Dein Mann auch? Bei einer Scheidung wird auch die Rente aufgeteilt...ich hab mit meiner Scheidung jedenfalls viel zu lange gewartet.

21.03.2025 14:35 • #34


PsychoMantis
Zitat von Solist:
Stimmt nicht ganz. Solange der Kindesunterhalt irgendwie sichergestellt ist, interessiert es keinen, wer zahlt und welche Vereinbarungen ...

Danke für die Aufklärung

21.03.2025 14:37 • x 1 #35


D
Zitat von KlausHeinrich:
Kennst Du den Marktwert der Immobilie? Kennst Du den jetzigen Zustand? Kennst Du die regionale Nachfrage und den damit verbundenen, realistischen Wert? Kennst Du die Einstellung des Ehemanns zum Angebot des schnellen Geldes?

eine Schätzung bewertet das Objekt, aber sagt nichts über den tatsächlichen Erlös aus, den man erziehlen kann, der Meist höher ist, wenn es nicht in der Einschicht ist ohne Anbindung

Zitat von CanisaWuff:
Ich glaube das darf nicht gegen gerechnet werden. Das Geld ist ja für den Unterhalt der Kinder und nicht eine Hausfinanzierung.

Miete kostet auch Geld, was beim Unterhalt nicht abgegolten wird

21.03.2025 15:07 • #36


C
Zitat von Nalf:
@PsychoMantis Off Topic: Laut der DJI Studie aus 2021erhält nur etwas ein Viertel der unterhaltsberechtigten Kinder in Deutschland den Mindestunterhalt oder mehr. D.h. 75% der Unterhaltspflichtigen Väter und Mütter (Verteilung 9 zu 1) macht sich strafbar. Selbst nach gerichtlicher Festlegung des Unterhalts bleiben ...

So viele - echt - das schockiert mich jetzt auch. Hätte ich nicht gedacht und ist für mich wieder ein Beispiel für schlimmer geht immer.

Hier zahlt der Ex zwar nicht mehr, als er muss (würde ich auch nicht erwarten), aber die Kohle fließt regelmäßig und in voller Höhe und da er recht gut verdient, passt das. Für K2 (und bis vor ein paar Monaten auch K1, der ist mittlerweile autark, bekommt nur noch sein Kindergeld) bezahlt er auch nur das, was er muss - und das ist schon knäpplich. Ich hingegen finanziere da auch schon mal ein Laptop, eine Winterjacke, neue Laufschuhe, einen IKEA-Einkauf oder einen Kurzurlaub - und schiebe somit vermutlich formal etwas von dem K3-Unterhalt zu K2 rüber.

21.03.2025 15:40 • x 1 #37


E
Zitat von Dudo:
eine Schätzung bewertet das Objekt, aber sagt nichts über den tatsächlichen Erlös aus

Es ist ein erheblicher Unterschied ob ich Verkehrswert- oder Marktwertgutachten erstellen lasse.
Das Marktwertgutachten ermittelt selbstverständlich (wie der Name schon sagt)
einen reellen Verkaufswert.

21.03.2025 18:05 • #38


K
@Doris22
Dein Ehemann hat dich betrogen und dich und die Kinder verlassen.
Zitat von Doris22:
Wir sind nun über 20 Jahre verheiratet, aber seit über 13 Jahren haben wir uns nicht mehr gesehen

Wenn du möchtest, dass deine Kinder Unterhakt bekommen und du eventuell auch, dann solltest du dich von einem Anwalt bersten lassen und die Scheidung einreichen oder zumindest Unterhalt fur eure Kinder beantragen.

Das Haus ist ein Zweifamilienhaus? Gehört alles euch und von dir und den Kindern alleine bewohnt oder gibt es weitere Mieter mit Mieteinkünften für euch? Wie hoch sind die Kosten für das Haus, Kredit oder ist es abgezahlt. Hat dein Mann das bezahlt ? Wie hoch wäre es, wenn du alles alleine zahlst monatlich, mit Gehalt, Unterhalt, Kindergeld, schaffst du das?

Selbst wenn das Hais renoviert werden muss, könntest du in dieser Zeit überhaupt im Haus wohnen?

Zitat von Doris22:
Doch nun muss ich extrem viel Geld für die Renovierung der Wohnung ausgeben

Zitat von Doris22:
Also, die Wohnung gehört uns beiden (50/50).

Eine Wohnung oder ein Haus? Oder eine Wohnung im Haus mit weiteren Mietern? Eigentumswohnung?
Zitat von Doris22:
Wenn er im Grundbuch bleibt, müsste er sich an der Renovierung beteiligen, was etwa 50.000 Euro für jeden bedeutet. Doch er hat gesagt, er zahlt keinen Cent dazu.

Ein Verkauf wäre nicht möglich? Eine Renovierung bei einer Wohnung für 100.000 Euro, wäre da nicht eine Zweitmeinung sinnvoll?
Zitat von Doris22:
Aber wie gesagt, er würde mir die Wohnung für einen kleineren Betrag überschreiben.

Das ändert an der Renovierung auch nichts oder doch? Ich finde du solltest zu einem Scheidungs-Anwalt gehen und dich beraten lassen.
Zitat von Doris22:
Soll ich endlich die Scheidungsvereinbarung versenden, und wie kann ich Kraft finden, um weiterzumachen?

Ist die von dir aufgesetzt? Dann nicht ohne vorher mit einem Anwalt zu sprechen.

Zitat von Doris22:
Mein letzter Beitrag hieß Ich habe meinen Traummann gefunden. Da möchte ich nur sagen, dass es doch nicht so traumhaft ist und ich wieder ein Problem habe. Aber ich schreibe wegen einem anderen Thema.

Zitat von Doris22:
Mein Freund, der oben als mein Traummann erwähnt wurde, kann mir auch irgendwie nicht helfen.

Der erste hat dich betrogen und ist weg, zshkt kein Unterhalt und kümmert sich nicht um eure Kinder. Der andere hatte Geldprobleme und hat sich getrennt nachdem er dich betrogen hat, seine ex auch betrogen. Dein jetziger ist dein Traummann und nun doch nicht mehr so wirklich.
Dann kommt vieles zusammen.

Mein Rat wäre als erstes der Gang zum Anwalt.

21.03.2025 18:48 • #39


alleswirdbesser
Zitat von PsychoMantis:
Letztlich gehört das Geld aber den Kindern und nicht den Eltern und ist auch nicht da um Immobilien zu finanzieren.

Also die Miete zahle ich ja nicht allein für mich, eine so große Wohnung hätte ich gar nicht gebraucht. Wer gibt das Geld direkt dem Kind? Also kam ich natürlich für alle Kosten, Kinder betreffend, mit dem Geld, was auf meinem Konto landete, auf (Gehalt und Kindergeld), sie waren nicht auf der Straße, mussten nicht hungern und waren immer gut gekleidet. Hätte ich in der Zeit die Miete bezahlt und im Gegenzug den Unterhalt erhalten (Gehalt + KiGe + Unterhalt (1000) -Miete (1000)) wie hätte sich das genau ausgewirkt in Bezug auf die Kinder? Es gäbe zwei Kontobewegungen mehr, die sich aufgehoben hätten. Seit ich zur Miete wohne, Zahl er Unterhalt an mich, ich zahle die Miete an den Vermieter. Das ist eine ganz andere Berechnung.

21.03.2025 20:04 • x 3 #40


Gorch_Fock
Selber eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu schreiben ist jetzt nicht so clever. Zudem bist Du kein Notar, liebe TE. Sowas gehört in die Hand erfahrener Juristen. Nur ein Notar kann den Vorgang auch amtlich machen (außerhalb des Gerichts).

21.03.2025 20:20 • x 1 #41


K
Zitat von Dudo:
eine Schätzung bewertet das Objekt, aber sagt nichts über den tatsächlichen Erlös aus, den man erziehlen kann, der Meist höher ist, wenn es nicht in der Einschicht ist ohne Anbindung

Na klar - regionale Nachfrage und durchschnittliche Erlöse ähnlicher Objekte mit ähnlicher / gleicher Lage fließen selbstverständlich mit in das Gutachten ein. Ansonsten wäre sowas ad absurdum geführt. Bringt doch nix, wenn ich ne 2Mio-Immobilie dort stehen habe, wo keiner wohnen will.

Zitat von Dudo:
Miete kostet auch Geld, was beim Unterhalt nicht abgegolten wird

Kindesunterhalt deckt selbstverständlich auch die Miete ab. Am Ende deckt der Kindesunterhalt das finanzielle Bedürfnis des Betreuenden ab, der dafür wiederum die Betreuungsleistung per se erbringt.

24.03.2025 07:57 • #42


U
Ist euch aufgefallen dass ihr 3 Seiten lang diskutiert ohne dass die TE antwortet?

24.03.2025 08:03 • x 1 #43


A


Trennung, Scheidung, Beziehungsende & Loslassen Tipps

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