Zitat von Verena2009:Da wir das gemeinsame Sorgerecht haben, bin ich dazu verpflichtet ihm mitzuteilen, wenn ein Kind ins Krankenhaus muss oder eine Behandlung benötigt in die er einwilligen muss. Dies hat mir meine Anwältin bestätigt.
Das ist rechtlich gesehen richtig, ABER: Dann müssen beide auch vor Ort sein und einwilligen (bei z.B. einer OP). Ein Arzt darf eine Behandlung eines Patienten (hier sogar eines Kindes) diese nicht verweigern mit der Begründung, es lege die (schriftliche) Zustimmung des anderen Sorgerechtsberechtigten nicht vor, vor allem, wenn diese/r mit Abwesenheit glänzt. Dazu haben Ärzte einen Eid geleistet - d.b. sie sind zur ärztlichen Versorgung verpflichtet, vor allem, wenn ein Notfall vorliegt und eine Behandlung/OP unumgänglich ist. Im Ernst-/Extremfall reicht i.d.R. die Unterschrift des Sorgeberechtigten aus, in dessen Haushalt das Kind lebt bzw. versorgt wird, also durch Dich, liebe Verena.
Habe ich mal gegoogelt für Dich, ist aus einem rechtlichen Definitionsatlas oder so ähnlich:
Nach der nicht nur vorübergehenden Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (durch Scheidung oder durch Trennung von Tisch und Bett) verbleibt im Regelfall die elterliche Sorge bei beiden Eltern gemeinsam es sei denn, eine der Parteien beantragt erfolgreich das alleinige Sorgerecht. Das Familiengericht gibt diesem Antrag statt, wenn der andere Elternteil zustimmt, es sei denn ein mindestens 14 Jahre altes Kind widerspricht oder in dem Falle, dass das Familiengericht die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Antragsteller als dem Wohl des Kindes förderlich erachtet. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eltern nicht in der Lage sind, gemeinsame Entscheidungen für das gemeinsame Kind zu treffen, weil sie z. B. zerstritten sind. Dann hat der Familienrichter zu entscheiden, welcher Elternteil die alleinige Sorge erhalten soll. Bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind u. a. die Bindungen eines Kindes zu einem Elternteil, die sozialen Kontakte sowie eine möglichst umfassende Beibehaltung des Umfeldes des Kindes.
Du siehst, die Warnungen und Ankündigungen Deines Nochmannes, Du würdest bei Gericht verlieren wegen der Kinder etc. verlieren, sollte Dir keine allzu großen Sorgen machen. Denn wenn ich mal Deine Beiträge ich passiere, ist der Kindsvater ja wohl mehr um andere Dinge besorgt als um die Kids. Dazu, erinnere Dich, was Du geschrieben hast, nachdem Du ihn informiert hattest: Er schickte Dir eine SMS mit der Unterstellung, Du wärst für den Trommelfellriss verantwortlich, würdest die Kids schlagen etc., richtig? Das sind ganz eindeutig fiese Unterstellungen und untermauern, dass ihm das Wohlergehen der Kinder weniger wichtig ist wie das Kriegführen mit Dir.
Zitat von Verena2009:Ich habe ihm gesagt das ich die entweder an Absender zurück schicke mit unbekannt verzogen, oder aber das er sie hier abholen kann. Er will, das ich ihm sie zu sende. Ich sagte ihm, gegen Porto wäre das kein Thema. Aber das will er auch nicht.
Nicht machen, wenn Post, wie auch immer verloren geht, kann er Dir vorhalten, Du hättest diese entsorgt. Müsstest also alles per Einschreiben schicken, das wird auf Dauer teuer! Ich würde die Annahme seiner Post ablehnen mit dem Hinweis unbekannt verzogen. Sicherste und günstigste Variante. Auf jeden Fall die Post nicht wegschmeißen, wirst Du dabei erwischt bzw. kann Dein Nochmann nachweisen, dass Schreiben für ihn bei Dir angekommen sind, verletzt Du das Postgeheimnis. Machst Dich in so einem Fall sogar regresspflichtig, wenn ihm z.b. zugestellte Post mit Fristen, z.B. wegen Zahlungen, durch deine Entsorgungsmassnahmen nicht mehr zugestellt werden können. Da wäre ich vorsichtig.....
Zitat von Verena2009:Aber abholen möchte er sie gerade nicht weil ich ja dabei wäre (war mit dem Jugendamt so vereinbart) Also verzichtet er lieber.
Auch ein wichtiger Punkt später bei Scheidung etc.: Er VERZICHTET auf den Umgang, wieder wegen Dir, trotz vorheriger Einigung mit Jugendamt.
Zitat von Verena2009:Für mich ist am schlimmsten, das er überall erzählt ich würde ihm die Kinder verbieten und er dürfte sie nicht sehen. Das erzählt er auf seiner Arbeit, seinen Freunden usw.. Ich finde das nicht fair.
Mach über Deine Anwältin eine Mitteilung an Jugendamt und Familiengericht, dass er sich dem Kontakt entzieht und Du ihm die ganze Zeit informiert hast. Dann kann er behaupten, was er will - er steht ziemlich blöd da.
Wenn Du mal Fragen hast, schick doch vielleicht mal eine PN, weil die Antworten auf Deine Fragen, vor allem wenn sie rechtliche Belange betrifft, sehr umfangreich sein können (siehe oben).
Unterm Strich kann ich Dir nur raten: Weg vom gemeinsamen Sorgerecht, wo nimmt er dieses für die Kinder überhaupt mal wahr? Darüber hast Du meines Wissens nach noch nicht einmal was berichtet - also, wo nimmt er den Anspruch überhaupt war? Mit dem Sorgerecht gehen nicht nur Rechten, sondern vor allem Pflichten einher - das hat er noch nicht geschnallt. Wäre das mein Gegenüber, ich würde mich schrott lachen, soviel Angriffsfläche, wie der bietet, würde ich den in der Luft zerreißen. Besser geht´s doch für Dich gar nicht. Mach Dir mal keinen großen Kopf, nur ein unfähiger Anwalt würde bei der Sachlage richterliche Entscheidungen gegen Dich zulassen....
L.G.