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Erfahrungsbericht Scheidung - Leitfaden für Geplagte

S
Vielen Dank für die detaillierten Schilderungen in diesem Thread
Ich bleibe weiter Single: da lebt es sich ruhiger.

04.07.2018 06:15 • x 3 #16


T
Das was ich gelernt habe:
-ein Anwalt ist nur so gut wie der Mandant/Mandantin.
-Charakter ziehen sich an, auch zwischen Anwalt und Mandant/Mandantin.

04.07.2018 06:41 • x 3 #17


A


Erfahrungsbericht Scheidung - Leitfaden für Geplagte

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C
Zitat von solonely:
Vielen Dank für die detaillierten Schilderungen in diesem Thread
Ich bleibe weiter Single: da lebt es sich ruhiger.


Das musst du nicht. Nur nicht heiraten.

Ich will an dieser Stelle auch etwas klar stellen - es liegt ganz ganz oft nicht an den Frauen, sondern den Anwälten!

Zudem finde ich unser Rechtssystem hier unzureichend.
Eheverträge gelten nicht unbedingt, Vereinbarungen können wiederrufen werden.

Es wäre fair, wenn ein Ehevertrag widerrufen wird, dann nachträglich auch die Ehe widerrufen wird.
Wozu schließe ich sonst einen Vertrag ab?

Man stelle sich vor du kaufst ein haus, schließt einen Kaufvertrag ab, Notariell und 20 jahre später kann der Verkäufer den Vertrag für Null und Nichtig erklären lassen, nimmt dir das Haus weg, du bekommst aber deine Investition nicht wieder sondern musst dann sogar noch für weitere Jahre die Investitionskosten des Hauses tragen.

So ungefähr verhält sich das mit Eheverträgen.
Einer wird über den Tisch gezogen oder fühlt sich so.
Warum? Warum kann ein mündiger Mensch, der eine Bundesregierung wählen darf, der Auto fahren darf, der Alk. trinken darf, der im Bord. die Frauen kaufen darf nicht über sein Leben frei entscheiden.
Und wenn ein Ehepartner einen Vertrag aus Liebe unterschreibt, der den Ehegatten später mit nichts zurücklsst, dann ist das so.

Es steht ja nirgends geschrieben, dass besagter Ehegatte in der Ehe nichts erreichen darf.
Wir leben ja nicht mehr in den Sechzigern.
Ja Frauen dürfen arbeiten, ihr eigenes Konto haben, geld sparen, sich Dinge kaufen - auch Immobilien - sie haben die gleichen Rechte wie die Männer.

Die Entscheidung 12 Jahre zu hause zu bleiben um auf die Gören aufzupassen ist eine persönliche Entscheidung.
Heutzutage kann auch der Mann den Säugling betreuen, es gibt Pumpen und Fläschen, der einzige Nachteil, den Frau wegen Nachwuchs wirklich erleiden muss, sind die 6 Wochen vor der geburt und 6 Wochen nach der Geburt und für diese Zeit gibt es Geld von der Krankenkasse.
Alles Andere sollten sich die Ehepartner vor dem schwanger werden überlegen, wer welche Rolle übernimmt, ob entsprechende Einbußen, die damit einhergehen später mal ausgeglichen werden sollen oder nicht (dann kann man den Ehevertrag modifizieren).
Aber erst einen Vertrag unterschreiben und dann nach 20 jahren sagen April April und die gerichte spielen da noch mit - finde ich ein unding.
Hier werden Ehegatten für unmündig erklärt. Wäre ich eine Frau, würde ich mir sowas nicht gefallen lassen, dass hier im großen Stil Frau für nachträglich unmündig erklärt werden und somit der Vertrag aufgehoben wird.

Mag sein, dass es kurz mal Geld gibt aber im Umkehrschluss heißt es auch - Frauen sind nicht in der Lage die Auswirkungen von Vertragsabschlüssen zu bewerten.
Ich bin der Ansicht, jeder erwachsene Mensch ist voll mündig und hat die gleichen Rechte und sollte sich im VORFELD darüber Gedanken machen und es besprechen.
Ja Frauen dürfen vor der Ehe einen Anwalt konsultieren. Die Beratungsstunde kostet um die 150 Euro das sollte in Anbetracht einer Eheschließung nicht zu viel sein.

Wie dem auch sei. Die Gerichte kassieren Eheverträge wie der Staat Steuern kassiert und somit sollte man sich den Schritt Heirat überlegen. 50 % der Ehen werden wieder geschieden.
Ehe hat halt nichts mit Gefühlen zu tun, es ist ein Geschäftsabschluss. Denn um eine Frau zu lieben brauche ich keinen Stempel eines Standesbeamten. ich kaufe ihr als beweis einen Strauß Blumen, führe sie zum Essen aus, verbringe meine wenige Freizeit mit ihr und nicht nur mit Freunden.
Ich brauche keinen Gockel der mir eine urkunde erstellt, wo drauf steht - sie dürfen ihre Frau nun lieb haben und kleingedruckt - für immer aushalten.
Sorry für den Sarkasmus

04.07.2018 08:49 • x 1 #18


C
Zitat von Tom40:
Das was ich gelernt habe:
-ein Anwalt ist nur so gut wie der Mandant/Mandantin.
-Charakter ziehen sich an, auch zwischen Anwalt und Mandant/Mandantin.


Jup dem Stimme ich zu. Ein Anwalt muss gefüttert werden.
Aber Rechnen darf er trozdem können.
Vielleicht ist Dummheit ja auch ansteckend - wer weiß das schon.

Nee im ernst. Ich gehe davon aus, dass ihr Anwalt von ihr genervt ist. Meine von mir bestimmt auch.
Ich schreibe wöchentlich Mails mit neuen Unterlagen und sage alles was eventuell relevant sein könnte, damit sie aus ihrer Expertensicht heraus gut argumentieren kann.
Und ich stelle mein Leben entsprechend um.

Sprich ich überlege VORHER was ich wem sage und wie ich es sage bzw. sage und schreibe alles so, dass ihr Anwalt es mitlesen kann. ich tue so, als ob ihr Anwalt immer dabei wäre.

04.07.2018 08:52 • #19


Amyontour
Mein Anwalt fragte auch nach der Einsicht in unser Ehevertrag ob er ihn anfechten darf.
Meine Antwort lautete NEIN.
Es ist egal ob Mann oder Frau, den Auftrag einen zu vernichten erteilt man dem Anwalt.
Er handelt ja nicht eigenmächtig.
Unser Ehevertrag ist auch 20 Jahre alt, sicherlich heute fragwürdig.... aber es ist meine Suppe und die werde ich essen.

04.07.2018 11:41 • #20


E-Claire
Wo fangen wir an?

Lieber @Coloneltw
Zunächst tut es mir sehr leid, daß Du so viel Zorres hast, es muß unglaublich anstrengend sein in Deinem Fall. gleichzeitig gefällt mir dieser Thread auch ungemein, weil Deine Gedankengänge zT sehr nachvollziehbar aber nicht immer richtig sind, daher trägt diese Auseinandersetzung vielleicht auch ein bißchen zur Aufklärung gängiger Vorteile bei.

Zitat von Coloneltw:
Aber Rechnen darf er trozdem können

Zitat von Coloneltw:
Jup dem Stimme ich zu. Ein Anwalt muss gefüttert werden.
Aber Rechnen darf er trozdem können.
Vielleicht ist Dummheit ja auch ansteckend - wer weiß das schon.

Nein, nicht umsonst heißt es schon unter den Römern, Judex non calculat. Der ursprüngliche Zusammenhang war natürlich ein anderer, aber Anwälte rechnen eigentlich recht selten. Die wird zum großen Teil von Rechtsanwaltsfachangestellten getan, die deswegen heiß begehrt sind und wenn sie richtig gut sind in Großkanzleien manchmal so gar mehr verdienen, als ein kleiner Einzelanwalt am Land, der sich durch das Dickicht von Anwaltsschwemme und über den Daumen gepeilter Wirtschaftlichkeit schlagen muß.

Es sei Dir allerdings zugestanden, daß es für einen Laien nach wie vor ein Unding und wie der Gipfel der Inkompetenz erscheinen muß, falls der Anwalt auf eine andere Berechnungsmethode besteht, obwohl die zum gleichen Ergebnis führt.
Dies kann aber durchaus Gründe haben. Es mag Fälle geben, in denen eine andere Berechnungsmethode durch erweiterte ausnahmen etc zu einem anderen Ergebnis führen kann.
Ob dies bei Dir der Fall wäre, kann ich nicht beurteilen, dafür kenne ich die Sachlage nicht genau genug.

Zitat von Coloneltw:
Es wäre fair, wenn ein Ehevertrag widerrufen wird, dann nachträglich auch die Ehe widerrufen wird.
Wozu schließe ich sonst einen Vertrag ab?

Zitat von Coloneltw:
Man stelle sich vor du kaufst ein haus, schließt einen Kaufvertrag ab, Notariell und 20 jahre später kann der Verkäufer den Vertrag für Null und Nichtig erklären lassen, nimmt dir das Haus weg, du bekommst aber deine Investition nicht wieder sondern musst dann sogar noch für weitere Jahre die Investitionskosten des Hauses tragen.


Zunächst ist hier folgendes zu beachten: Ein Widerruf ist etwas anderes als eine Anfechtung. (erschwerend ist eine Anfechtung nach dt Recht nicht das Gleiche wie nach österreichischen Recht).
Beiden gemein allerdings ist, daß es sich um sogenannte Gestaltungsrechte handelt. Sind also die Voraussetzungen (vertraglich vorher vereinbart im Hinblick auf Widerruf oder gesetzlich statuiert im Hinblick auf beide) gegeben, so steht es der Partei frei dieses Gestaltungsrecht auszuüben.
Wie allerdings @Amyontour demonstriert, es besteht keine Pflicht, kein Zwang. Das bedeutet, Deine Frau hat sich dafür entschieden, dieses Recht zu versuchen auszuüben.
Daran sind auch keine Anwälte schuld. Diese haben im Sinne der Aufklärungspflicht die Verantwortung Deine Frau darüber aufzuklären, daß, wenn sie den Vertrag so nicht (mehr) gelten lassen will, der Weg über die Ausübung der Gestaltungsrechte führt, das Mandat und die Entscheidung verbleibt aber bei Deiner Frau!

Dein Vergleich zum Hauskauf ist nachvollziehbar, aber er stimmt nur bedingt. Wir kommen gleich wieder darauf, gehen aber noch mal einen Schritt zurück und schauen mal auf die Grundsatzargumentation. Wer einmal einen Vertrag eingeht, muß sich an diesem festhalten lassen.
Das ist der Kern Deiner Aussage. Und mit diesem triffst Du (zunächst) ins Schwarze der Grundsätze des Vertragsrechts, gibt es so gar ne schlaue lateinische Formulierung für.
Nun ist es allerdings im Recht wie im wahren Leben so, daß die Anwendung von Grundsätze eben in bestimmten Situationen zu absolut unbilligen Ergebnissen führen können und daher zumindest überprüfbar gemacht gehören bzw manchmal eben auch die Anwendung ihrer nur in bestimmten Grenzen möglich ist.
Im allgemeinen Vertragsrecht zB hat die Inflation bzw der 2WW vielen Situationen geschaffen, die ein Umdenken, Abgehen von diesem Grundsatz erforderlich machten.
Wenn ich einen Vertrag über die beständige Lieferung eines Erzeugnisse für die Laufzeit von 7 Jahren zu einem Preis X schließe, dann ist es selbstverständlich, daß ich mir bei Vertragsschluss darüber Gedanken mache, daß die Herstellung des Erzeugnisse Preisschwankungen unterlegen sein kann, genauso wie es nachvollziehbar ist, daß ich damit rechnen muß, daß eine gewisse Inflationsrate greift. Wenn diese Schwankungen aber außergewöhnlich sind, zB so hoch, daß ich nicht nur keinen Gewinn mehr mache sondern die Produktion mich zusätzlich Geld kostet und zwar so ungemein viel, daß ein Festhalten an dem Vertrag mich direkt in den Ruin führen würde und zwar ganz schnell, ist das schon etwas anderes. Wenn dann noch hinzukommt, daß keiner diese Entwicklung voraussehen konnte, dann wird man ganz schnell dabei sein, zu sagen, daß der Vertrag zumindest mal einer Billigkeitsüberprüfung unterworfen werden muß durch ein Gericht und eventuell eben auch die Entscheidung zu fällen ist, daß sich die benachteiligte Person nicht mehr an diesem Vertrag festhalten lassen muß.

Wir sehen also, daß Kriterien wie lange Laufzeit, Prognosen für die Zukunft, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht gemachte Überlegungen und überraschende Wendungen einen Einfluss, auf den Grundsatz Verträge sind zu halten, haben.
Bei Eheverträgen kommt noch eine ganz spezifische Besonderheit dazu. Stichwort Sozialsystem, aber dazu gleich.

Wichtig ist, zu unterscheiden zwischen der Überprüfung zugänglich und tatsächlicher Aufhebung des Vertragsverhältnisses.
Da verwechselst Du im Moment schon, nur weil Deine Frau den Vertrag anfechten (ihre Entscheidung) möchte, heißt daß noch nicht, daß das Gericht dem stattgeben wird.

Deine Frau hat sich im Moment dafür entschieden (!), den Versuch zu machen, ein mögliches Gestaltungsrecht auszuüben.
Die beteiligten Anwälte sind in diesem Fall Dienstleister.

Wir kommen zurück zum Hauskauf. Zunächst gilt es zu wissen, daß auch dieser einer Überprüfung nach Jahrzehnten zugänglich ist, nämlich dann, wenn eine der beiden Parteien getäuscht wurde. Da muß dann geschaut werden, ob diese Täuschung so groß und so wichtig war, daß sie ein Abgehen von dem Grundsatz rechtfertigt. Nur weil eine Person Erwartungen an die Wertentwicklung des Grundstücks hatte, die sich nicht erfüllt haben, ist das natürlich nicht so maßgeblich. Wenn aber zB die andere Partei, etwas getan hat wissent- und willentlich diese Erwartungshaltung hervorzurufen, obwohl sie ganz sicher wußte, daß dies nicht geschehen würde, dann steht die Beurteilung womöglich schon auf einem anderen Blatt.

Ob dies notwendigen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt wurden und falls ja, ob die mildere Rechtsfolge nicht einfach eine Anpassung (also ein bissl was vom Kaufpreis zurück) statt einer Vernichtung des Vertrages ist, kann allerdings nur über zwei Wege erreicht werden, friedliche Einigung beider Parteien oder (Stichwort Gewaltmonopol des Staates) ein Gericht.
Weil wir in einem Rechtsstaat leben steht es aber grundsätzlich erst einmal jedem frei (innerhalb bestimmter Verjährungsfristen), das Gericht anzurufen.
Du siehst auch ein Hauskauf ist theoretisch noch Jahre danach in engen Grenzen einer Überprüfung ausgesetzt.

Ansonsten ist der Hauskauf aber kein besonders gutes Beispiel. Weil er nicht das aufgreift, was allgemein eine Auseinandersetzung des Innenverhältnisses ist. Bei einem Hauskauf wird nämlich nicht darüber gezankt, wer zu welchem Anteil ob materiell oder immateriell und wie diese Anteile der Höhe nach zu bewerten sind, in den Kauf mit eingebracht haben. Schließlich geht es auch nicht um einen einmaligen Vorgang sondern um eine Lage, die auf unbestimmte, dauerhafte Zeit angelegt war.

Die Auflösung einer Ehe lässt sich eher mit der Auflösung einer Gesellschaft vergleichen. Haben die Gesellschafter sich soweit verzankt, daß eine Fortführung der Gesellschaft so nicht mehr möglich ist, oder jedenfalls ein Gesellschafter aussteigen will, dann geht es eben darum herauszufinden, wie das nun auseinandergesetzt gehört.

Eheverträge werden zudem noch mal anders bewertet, wir kommen auf ein anderes Stichwort zurück, weil diese historisch zum einen aber auch gesellschaftlich zum anderen ein weiteres Problem aufwerfen.

Zitat von Coloneltw:
Ich brauche keinen Gockel der mir eine urkunde erstellt, wo drauf steht - sie dürfen ihre Frau nun lieb haben und kleingedruckt - für immer aushalten.

Nun ja diese Urkunde die besagter Gockel ausstellt, stellt er auch deshalb aus, weil damit vermögensrechtliche Konsequenzen verbunden sind. Und auch wenn es Dir jetzt so vorkommt aber eben nicht nur Nachteile sondern eben auch Vorteile.

Der Gesetzgeber stellt die eheliche Gemeinschaft nach wie vor unter besonderen Schutz. Das mag man in heutigen Zeiten anders sehen, dann heißt es (wir leben in einer Demokratie), sich politisch zu engagieren. Denn nicht Juristen machen Recht, sondern der Gesetzgeber, Juristen wenden das Recht an!

Dieser besondere fragwürdige Schutz entsteht vor dem Gedanken des Versorgertums.
Zitat von Coloneltw:
Die Entscheidung 12 Jahre zu hause zu bleiben um auf die Gören aufzupassen ist eine persönliche Entscheidung.


Um es mal komplett zu vereinfachen, wenn ein Paar sich dafür entscheidet, daß die Frau aus dem Berufsleben zugunsten der Familie ausscheidet, dann ist es natürlich völlig ok, wenn diese auch Regelungen treffen, für den Fall, dass es nicht klappt, ABER nur in den Grenzen von? Richtig, dem Sozialstaat.
Auch das ist eine Wertung mit der man nicht übereinstimmen muß, ist aber kein juristisches sondern ein legislatives Problem, mithin der Parteien, die wir wählen.
Wenn ein solches Paar, jahrelang vom Steuervorteil profitiert hat, dann alle (soweit möglich) im Falle der Scheidung Versorgungsansprüche ausschließt, muß sich das Paar wiederum aber auch zumindest mal die Möglichkeit hervorgebracht durch den einen oder anderen gefallen lassen, die da heißt, ist es fair daß die Gemeinschaft mittels Steuerzahlungen nunmehr Sozialleistungen erbringen muß, damit der eine Ehepartner überlebt.

Bevor der Aufschrei durch die Masse geht: Ja, die Leistungen im Falle einer Trennung sind nach wie vor mehrheitlich von Männern zu tragen. Gleichzeitig ist ein System, welches sein Rentensystem auf Nachkommenschaft aufbaut, deren Betreuung aber nicht sichert, die finanzielle Last den Familien anlastet, die Augenhöhe der Wirtschaftlichkeit beider Partner mittels Steuervorteile geradezu bombardiert, und hinterher hingeht und dann sagt ätsch, Du als Hauptverdiener, egal ob Frau oder Mann, lassen wir jetzt zahlen, weil wir ach so fortschrittlich die Verschuldensfrage (zu Recht) abgeschafft haben, ganz sicher ein extrem verbesserungsfähiges.

Nur, so wenig wie ein Arzt das System der Krankenversicherungen ändern kann, sondern maximal sagt, dort und dort oder so und so, wäre ratsamer, so wenig kann ein Anwalt die bestehende Gesetzeslage ändern, er kann sie nur anwenden.

Nur kommen wir noch zu dem, was weder Anwälte noch das Gericht lösen können, sondern schlicht nur Therapeuten.

Zitat von Coloneltw:
Frauen sind nicht in der Lage die Auswirkungen von Vertragsabschlüssen zu bewerten.

Zitat von Coloneltw:
Ich bin der Ansicht, jeder erwachsene Mensch ist voll mündig und hat die gleichen Rechte und sollte sich im VORFELD darüber Gedanken machen und es besprechen.

Zitat von Coloneltw:
Ja Frauen dürfen vor der Ehe einen Anwalt konsultieren. Die Beratungsstunde kostet um die 150 Euro das sollte in Anbetracht einer Eheschließung nicht zu viel sein.

Zitat von Coloneltw:
Sprich ich überlege VORHER


Hast Du nicht, denn unter Maßgabe des hier Geschriebenen und bei Investition von besagten 150 Euro, hättest Du entweder nicht geheiratet (wir erinnern uns, Du hast auch ja gesagt) oder würdest Dich jetzt nicht wundern.

Kein Gericht der Welt und schon gar nicht die Anwaltschaft, dafür werden die nun auch wirklich nicht ausgebildet, kann die emotionale Situation lösen. Im Zweifel kann dies nicht mal der Gesetzgeber.

Du wolltest fair sein, hast Dir aber einen Gegenüber ausgesucht, der Deine Auffassung von Fairness entweder nicht teilt oder der diese intellektuell nicht brauchbar machen kann.
Dabei besteht zudem das Restproblem, daß Du kraft Deiner Überzeugung Deine Auffassung von fair für allgemeingültig hältst.

Es ist aber im Grunde eben auch eine Frage der Kausalität, ohne ein ja zur Eheschließung bräuchte es jetzt keine Anwälte (also jedenfalls nicht so) und der einzige, der Einfluß auf die Wahl des Gegners hatte ist und war der jeweils andere.

Du hast nicht nur in Zeiten geheiratet, in denen dir ja bei Investition von den von Dir genannten 150 Euro, es hätte klarer sein müssen, Du hast zudem auch eine Frau geheiratet, die jetzt angeblich lieber auf vermeintliche Anwälte hört, als mit Dir eine gerechte und sinnvolle Lösung gemeinsam suchen zu wollen.

Ich befürchte, nicht die Anwälte sondern eher die Eheschließenden sind Teil des Problems.

Wir schließen anders:
Ich stimme zu, der Wechsel der Anwälte in Deinem Fall lässt sich nicht ganz vernachlässigen. Könnte aber auch sein, daß Deine Frau einen neuen Anwärter gefunden hat. Ein nicht unwesentlicher Teil von zu scheidenden Personen findet (vorübergehend) mehr als nur einen rechtlichen Dienstleister.
Lässt sich von Anwaltsseite übrigens auch brauchbar machen, wenn die moralischen Grenzen variable sind. Die Einigungswilligkeit eines Mandanten/einer Mandantin lässt sich durchaus erheblich durch das in Aussichtsvollen einer neuen Partnerschaftsmöglichkeit beeinflussen.

Allerdings nur was für Könner und nicht unbedingt dem Berufsstand angemessen.

Viel häufiger dürfte Deine Einschätzung zutreffend sein. vor allem im Hinblick auf das Vorgehen gegenüber ARGE oder Sozialamt. Dazu ein kleiner wichtiger Tipp. Da ihr zu dem Zeitpunkt noch verheiratet wart und Du nachweisbar Kenntnis des Vorhaben hattest (Deine Offenlegung in allen Ehren, kann aber auch richtig nach hinten losgehen), ließe sich da auch ein Vorwurf gegen Dich konstruieren. Sozialbetrug schließt nicht nur unmittelbar Gewonnenes sondern eben auch womöglich Erspartes mit ein, selbst tatsächlich rechnerisch nicht Erspartes sondern nur allein die Absicht, könnte uU nicht so ganz irrelevant sein, wie Du es gern sehen möchtest.
Noch seid Ihr eine Rechtsgemeinschaft.

Du hast zudem mein volles Mitgefühl, denn zwischen den Zeilen Deiner Empörung klingt immer mal wieder Trauer, Fassungslosigkeit und auch Wut durch.
Diese Gefühle sind sehr berechtigt. Sie brauchen auch keiner intellektuellen Begründung. Im Gegenteil, wie die sprichwörtliche Ehefrau lieber sauer auf die Geliebte ist, weil es einfacher ist, als auf den Mann sauer zu sein, ist es nicht eben auch nur bedingt sinnvoll, Anwälte als Prellbock zu gebrauchen.

Du wirst Dich sicher fragen, warum ich das alles schreibe. Weil es im Gegensatz zu Dir ganz viele in Trennung Befindliche gibt, die Angst vor Anwälten haben, die weder Deine rationale Fähigkeit noch Deine, wenn auch nicht immer absolut zutreffende, aber so doch plausible Weitsicht haben.
Weil es so viele Trennende gibt, die von einer anwaltlichen Beratung wirklich profitieren würden.

Anwälte sind sicher keine Lösung, aber im Gegensatz zu dem, was Du schilderst eben auch nicht wirklich Teil des Problems, richtig eingesetzt und im Verständnis dessen, wozu sie da sind, namentlich Hilfe die eigenen Wirtschaftsinteressen vielleicht zu erkennen und zu vertreten, ein Puzzleteil des Gesamtbilds, was Scheidung heißt.

Niemand erwartet von einem Banker Rat in Ernährungsfragen oder von einem Arzt, wirtschaftlichen Beistand, in familien- und erbrechtlichen Auseinandersetzungen scheint aber nach wie vor, der Glaube an die befriedende Wirkung von Anwälten vorzuherrschen.

Ich verstehe nicht ganz warum, es gibt einen Grund, warum man sie rechtliche Interessenvertreter nennt.

Und schau mal, so ganz doof können Anwälte im allgemeinen ja nicht sein, ne. Du scheinst ja mit Deinem/Deiner nicht völlig unglücklich.

Das Recht is always shield not sword. Selbiges gilt für deren Anwender.

04.07.2018 19:19 • x 5 #21


S
Ja Judex non calculat. Das stimmt leider. Es wird häufig sehr vereinfacht gerechnet und dann natürlich zu Gunsten des Mandanten. Verständlich oder? Vor Gericht wird noch mal gerechnet. Das ganze in der Hoffnung, dass halt was für den Mandanten hängen bleibt. Richter teilen gerne. Machen auch Vergleiche. Bei Vergleichen brauchen sie kein Urteil zu sprechen. Da gibt es dann auch keine zweite Instanz mehr. Außerdem gehen die Juristen einfach davon aus, dass die Welt Geld hat.

Ja es gibt Anwälte, die formulieren sehr verletztend, fabulieren etc. Das ist in Familienverfahren halt nicht so gut. Ein guter Familienrichter will so was auch nicht dauernd lesen. Das kann gut nach hinten losgehen. Mein Anwalt hat mir gesagt: Wenn Sie drauf bestehen dann schreib ich auch auf dem Niveau der Gegenseite, aber eigentlich will er das persönlich nicht und er meinte auch die Richter haben da kein Bock drauf. Er hat immer sachlich geantwortet. Wenn gerechnet wurde habe ich vorgegeben und er hat das kontrolliert. Seine Rechnungen waren auch nicht immer so toll. Man muss sich auch selbst einlesen. Ist halt so.

04.07.2018 20:57 • x 1 #22


C
Hallo E-Claire,
vielen Dank für die vielen Zeilen.

Sicherlich trage ich die Hauptschuld an dem Verfahren. ich habe vor 8 Jahren Ja gesagt und das nicht aus Liebe! Sondern weil ich sie sonst nicht in die Familienversicherung bekommen hätte.
Es war eine finanzielle Interessenentscheidung. Ich hätte auch nein sagen können, die Ausgaben für die KK leisten können und anschließend über die Unterstützung Bedürftiger von der Steuer absetzen können. Wäre am Ende vermutlich das gleiche raus gekommen nur ohne diesen Hick Hack.

Wie gesagt - ich habe keinen Ehevertrag, weil ich damals schon gelesen hatte, dass dieser nicht zu Lasten driter (Jobcenter) gehen kann.
Dennoch weist unser Rechtssystem Lücken so groß wie der Grand Canion auf.

Ich habe z.B. bei der Trennung nur erwähnt, dass es ein Wechselmodell gibt. Wir haben aber am Trennungstag schon die Wochenenden geklärt gehabt, woraus hervorging, dass sie die Kinder in der Hauptsache betreuen wird.

Nur diese Erwähnung des Wechselmodells führt zu 2 Verfahren vor dem Familiengericht. Ihre Anwältin wollte mich als Gefärder für Kinder hinstellen um das gleich abzuwürgen, sollte ich doch das Modell gegen ihren Willen durchsetzen wollen. Meine Kinder wurden damit voll dem gerichtsverfahren mit Jugendamt und Verfahrensbeistand ausgesetzt.
Ende vom Lied - die geg. Anwältin wurde von der Richterin rund gemacht und das Verfahren beendet - es verblieb bei der Einigung, die wir schon getroffen hatten.

Ja die Richter entscheiden dann und Frau muss damit nicht durchkommen.
Aber ich merke wie ich hier den falschen Kampf führe.
Sie hat in den 16 Monaten derweil den dritten Freund und lebt ein unbeschwertes Leben. Ihr kann ja nichts passieren. Was will Richter denn tun? Selbst wenn sie verdonnert werden würde mir 12.000 Euro zugewinnausgleich zahlen zu müssen - sie kann das Geld eh nie auftreiben, wartet bis 2023 und startet die 2. priv. Insolvenz.

Aber ich habe den Nervenkram der Verfahren vor mir.

Sie kann mich durch ihre Gleichgültigkeit (sie hasst mich nicht, es ist ihr nur alles egal!) das Leben ruinieren. Denn ich kann mit den ganzen Kram mich kaum auf das Wesentliche konzentrieren.
Wie soll ich mich an meinen Wochenenden um die Kids kümmern, wenn ich am tag davor wieder Anschuldigen aus Anwaltsbriefen lesen muss, gespickt mit Unwahrheiten und falschen Tatsachenbehauptungen.

Da ist die nächste Lücke. Sie hat einen Freund und kann somit alle Märchen bei der Kindesübergabe erzählen. Ich kann nicht jedesmal mit einem zeugen die Kids abholen.

Ich werde jetzt also eine Straftat begehen um mich zu wehren, indem ich alle Telefonate mit ihr aufzeichne und auch die Übergaben auf Band festhalte.
Videoaufzeichnungen auf Autobahnen wurden als zulässig erklärt, wenn sie anlassbezogen sind. ich kann anhand der Schreiben teilweise mit anderen empirischen beweisen dalegen, dass sie lügt und zeichne daher Anlassbezogen diese Kontakte mit.
Ist eine fadenscheinige Begründung aber so kann ich zumindest in Ruhe sie Zitieren, selbst wenn ich das Band nicht einbringe.

Zudem sind bei Familiengerichten die Beweisaufnahme großzügiger als bei Strafgerichten.

Die Gegenseite lügt hier teilweise, das sich die Balken biegen.
Sie unterschreibt eine Hausratsaufteilung mit dem Fax Siegel oben drauf. Das einzige Fax gab es von mir an ihre Anwältin. Und nun stellt sich die Kanzlei hin und behauptet sie hätten keine Unterschrift vorliegen.

Ganz ehrlich warum kann man solchen Anwälten nicht im Schnellverfahren die Zulassung entziehen?

Was die Rechnerei angeht, das ist grotesk. Im Unterhalt kann es kompliziert werden aber doch nicht bei einem Verkauf eines Gegenstands wo 3 Positionen abgezogen und dann der Rest durch 2 geteilt wird.

Da gibt es keine Gesetze oder Regeln oder kompliziertes Gerede, das ist Mathematik der dritten Klasse.

Ich habe kein Problem damit für meine Kinder Unterhalt zu zahlen, aber es muss gewährleistet sein, dass ich auch noch Leben kann. Wie kann es sein, dass diese person im Monat 1.000 Euro für die Kids bekommt und fragt ob ich Winterschuhe für die Kids kaufen kann, weil sie kein Geld hat?
Warum weigert sich der gesetzgeber so vehement dagegen, dass ein Treuhänder die Gelder verwaltet? Sie gehören nicht ihr sondern den Kindern.
Wenn der VW Chef das machen würde, würde er wegen Veruntreuung in den Knast wandern!
Aber ja nicht der Unterhaltsberechtigte, der ist ja über jeden Zweifel erhaben.
Ich habe meine Kids 8 Jahre lang mit groß gezogen und weiß, was sie kosten.

Wofür zur Hölle kann man im Monat 1.000 Euro ausgeben (Kindergarten zahle ich zusätzlich)?

Die Gegenseite soll mich einfach nur in Ruhe lassen. Ich will vor allem eine schnelle Klärung und nicht über Jahre hingezogen.
Da ist die nächste Lücke.
Man müsste die Gegenseiten dazu zwingen auf die Angaben binnen von 4 Wochen zu reagieren - auf alle Angaben sonst gelten sie als angenommen (für immer)!
Im Zugewinn geht es um viele Positionen.
Auto, Geldgeschenke, Kredite, Wohnungswert, priv. Insolvenz, Kontostände, Vermögenswerte etc.
Wir sind nun die 8. Woche mit dem sch. Auto beschäftigt.
Warum kann hier der Gesetzgeber nicht das Verfahren beschleunigen, indem er Anwälte zwingt nicht auf Zeit zu spielen um das Trennungsjahr zu verlängern?
Soll er eben 5 Seiten statt 2 Seiten schreiben und gleich zu allen Positionen Stellung nehmen.
Das sind diese Dinge die mich hier aufregen in diesem unRechtsstaat.

Ich werde gezwungen den falschen Kampf zu führen. Ich bin allein zu Hause, habe keine Partnerin und werde so schnell auch keine kennenlernen.
Ich bin gedanklich dabei die Briefe der gegenseite zu entkräften, denn das kann meine Anwältin nicht allein.
Ich werde mit immer neuen Vorwürfen konfrontiert, so dass ich überlegen muss alle Telefonate mit ihr aufzuzeichnen um das zu entkräften (aber nee sowas ist ja illegal).
Wie soll man sich so frei machen für eine neue Partnerschaft?
Ich würde viel mehr meinen Verstand einsetzen um meine Freundin auszuführen, für sie einen Überraschungsurlaub zu planen (im Rahmen der Möglichkeiten)....meine tage genießen und nicht überlegen, ob ich noch den kassenbon vom Baumarkt von vor 12 Monaten habe, wo ich für 20 Euro Rindenmulch gekauft habe.

Ich werde gewungen meine Ressourcen in einen Rosenkrieg zu verballern, statt alles in den Wiederaufbau zu stecken.
Ich bin recht schnell gefühlsmäßig von ihr weggekommen. keine Eifersucht wegen ihrer Freunde oder so. Eher Neid, weil sie ihr Leben lebt, ganz unbeschwert und ich das nicht kann.

Ich weiß, wenn sie einen Antrag auf Hausratsaufteilung vor Gericht stellt - geht sie unter. Das wäre dann Verfahren 4 von 4 was ich gewinnen würde. Nur warum tut sie es dann?
Bloß weil sie nichts zu verlieren hat? Sie kann nicht verlieren. Egal was die Richterin sagt - ich habe am Ende verloren.
Erstes kann sie meinen Anwalt nicht bezahlen (wenn sie das Verfahren verliert), ich muss ihn selbst bezahlen (auch so eine Gesetzeslücke) und zweitens sie kann auch die vergleichsmasse nicht aufbringen und sie kann die Kinder immer als Schutzschild vor sich halten.
Oh alleinerziehende Mutter kann nicht in Erzwingungshaft.
Sie wollte die Kinder doch haben. Das ich sie einfach groß ziehe und trotzdem arbeiten gehe - auf die Idee würde nie ein Richter kommen und Mama dann mal in den Knast stecken bis sie bezahlt hat.

Ihr werden vom Gesetzgeber her keine Grenzen auferlegt. Mir würde eine ganz kleine Gesetzesänderung schon reichen.

Und zwar: Wenn ein Mandant vor Gericht zieht, Verfahrenskostenhilfe bekommt und verliert, muss der Anwalt des Mandanten alle Verfahrenskosten beider Seiten tragen!
So verhindert man, dass Anwälte Sinnlosklagen führen, die eh verloren sind, da es dann an ihr Geld geht. Und wenn Mandant trotzdem Klagen will, dann wird sich der Anwalt zurückziehen und sagen - mach es allein.

Diese minimale Änderung könnte dazu führen, dass unsere Gerichte nicht mehr überfordert sind. Es würde nur noch zum Verfahren kommen, wenn es eindeutig ist (zumindest bei Fam. Gerichten könnte man das mal probieren).

Vermutlich brauche ich mal so ne Pille, die mich das alles egal werden lässt, so dass ich das abschütteln kann und mich auf das Wesentliche konzentriere. Ich habe meiner Frau gegenüber weder Wut noch Hassgefühle. Sie kann letztlich nichts dafür. Und ihr Leben ist unterm Strich beschissener wie sie denkt, sofern sie keinen findet, der sie weiterhin aushält, so wie ich das tat.
Irgendwann ziehen die Kinder aus.

Ich möchte eigentlich nur mein neues Leben beginnen. Wenn mir jemand sagt, dass ich alles über Bord werfen muss und dann garantiert ein zufriedenes glückliches Leben führen kann, mit einer Frau die zu mir passt und mich liebt und die ich liebe - dann soll meine Ex alles haben ob es ihr zusteht oder nicht.
Ich hatte gehofft nach 15 Monaten, dass die Scheidung nun kommt, alles geklärt ist und ich anfangen kann meine Ressourcen umzuschichten auf Wiederaufbau. Aber meine Anwältin sagt, wenn die so weiter machen, werden wir auch 2018 nicht geschieden.

Sowas grenzt an Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung.

Was die Verträge angeht - ich rede ja nicht von unvorgesehenen.
Das man in der Ehe schwanger wird, ist ja nicht so ein undenkbares Ereignis wie ein weltweiter Ausbruch eines Krieges.
Man kann durchaus bei Eheverträgen eine Schwangerschaft mit einplanen und gleich festlegen, dass Mama und Papa sich immer gleichermaßen um die Kids kümmern. Diese Art Verträge dürften dann in meiner Rechtsauffassung nicht mal zum Anfechtungsverfahren zugelassen werden.

Übrigens noch so ein unding. ich habe für meine Familie meine Karriere aufgegeben. ich hätte, in meinem alten Job, jetzt das doppelte verdienen können wie heute. Wir haben uns dagegen entschieden, damit ich nicht nur Wochenendpapa bin.
Bei en ehelichen Nachteilung und ermittlung wie lange sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat, spielen aber die ehebedingten Nachteile des Unterhaltspflichtigen keine Rolle. Warum eigentlich nicht?
Ich sag ja hier ist einiges nicht richtig.

Man darf eben nicht heiraten.
Eigene Schuld

05.07.2018 06:53 • x 1 #23


G
ColonelTW,

um mal wenigstens einen Aspekt des Rundumschlags aus der Schusslinie zu bringen: Der Gartenverkauf

Wenn Du Investitionen und Kosten aus 2017 und 2018 vom erlösten Kaufpreis in Abzug bringst und ihr Anwalt schreibt, dass sie doch diese Kosten getragen habe, dann mag das zwar erfunden oder sonstwas sein. Aber die folgerichtige Berechnung wäre, diese Kosten nicht vom Kaufpreis abzuziehen, da sie nicht aus dem gemeinsamen Vermögen, sondern nur von ihr allein bestritten würden. Da magst Du einwenden, dass damals nur gemeinsames Geld existierte und ihr damit die Kosten gemeinsam getragen hättet. Bleibt im Ergebnis aber gleich. Denn Du allein hast jetzt (fiktive) 5000 Euro eingenommen, die eben 50/50 geteilt werden. Also sind 2500 Euro an sie auszuschütten bzw. anzurechnen. Nur wenn Du Kosten hättest, die in direktem Zusammenhang mit dem Verkauf des Gartens standen (z.B. Kosten für Verkaufsanzeigen, Makler), könntest Du sie abziehen. Die jährlichen Kosten und Investitionen für den Garten sind verbraucht und nicht mehr abzugsfähig.

Was kannst Du denn tun, um Dich nicht mehr so sehr als Opfer der Umstände zu sehen? Du kannst ja nicht ewig so verbittert und wütend weitermachen und unser gesamtes Rechtssystem als schlecht darstellen, nur weil es in Deinem Fall zu Ergebnissen führt, die Du als ungerecht empfindest. Schau Dir mal Matthieu Carriere an. Der heißt sich seit über 10 Jahren an seinem Opferstatus fest und verpulvert seine gesamte Energie darauf, gegen Windmühlen zu kämpfen, nur weil er nach seinem eigenen Empfinden Recht hat und alle anderen blöd sind und das doch endlich einsehen sollen.

Was mir bei Dir auffällt: Du beschreibst Dich zu der Zeit, als Du mit Deiner Ex zusammen kamst, als sehr bedürftig. Sie konnte Dir etwas geben, wonach Du Dich mehr sehntest als nach einer klugen Frau mit Schulabschluss und Beruf. Und auch jetzt scheint eine Deiner größten Sorgen zu sein, dass das fehlende Geld durch den Unterhalt und die fehlende Ausgeglichenheit durch die Rechtsstreitigkeiten Dich unattraktiv für eine neue Partnerin machen könnten. Damit läufst Du direkt wieder in die gleiche Falle. Statt für Dich selbst Frieden zu suchen, geht es darum, die nächste Partnerin anzuziehen. Schau da Mal hin, warum ist das so? Warum sehnst Du Dich nach Frauen, die Du später für etwas verachtest, was Dich anfangs nicht stört?

Meines Erachtens lautet das Hauptthema nicht Anwälte und deutsches Familienrecht sondern sich nicht geliebt, angenommen und verstanden fühlen. Beseitige da mal die Defizite und der Rest wird Dir auch gelingen.

Alles Gute

05.07.2018 22:04 • x 1 #24


C
Hallo Gast1851,

ja das muss sich von mir sehr verbittert anhören. So ist es aber nicht gemeint - zumindest nicht in dem Sinne dass ich meine Noch Frau hasse oder so.
Dafür haben wir viel zu viel gemeinsam durchgestanden.

Zum Thema Garten vieleicht noch ein paar Anmerkungen
1. ich habe nur Kosten abgezogen, die nach der Trennung entstanden sind
2. sie wollte seinerzeit den Garten allein weiterbetreiben, wir wollten uns die Kosten teilen (soweit die Absprache)
3. sie hat nie einen Cent bezahlt
4. ein Großteil der Kosten sind Verbrauchskosten aus der Zeit, wo sie den Garten allein hatte (Ich hatte kein Schlüssel mehr)
5. Ein Teil der Kosten (Investitionen) entstanden, weil sie später Monatelang gar nichts mehr gemacht hat, der Verein mich abmahnte unter Androhung mir den Garten zu entziehen
6. der Garten wurde mit einem Kredit finanziert, für den ich allein aufkomme (auch heute noch)
7. meine Anwältin hat bestätigt, dass ich alle Ausgaben seit der Trennung, die ich allein bezahlte abziehen darf.
8. der geg. Anwalt hat nur eine der 4 Positionen, die ich abzog angemahnt, was die Begründung von ihm noch absurder erscheinen lässt.

Opfer der Umstände?
Ich kritisiere das System in dem Sinn, dass es gegen Artikel 3 des GG verstößt, weil hier Männer deutlich schlechter behandelt werden als Frauen - also eine benachteiligung auf Grund des Geschlechts statt findet.

Nur mal so am Rande. Sie behauptet z.B. nach einem jahr, es gäbe keine Hausratsaufteilung (bloß weil sie sich dachte, dass ich keine Unterschrift von ihr nachweisen könnte). Kann ich aber doch. Meine Anwältin hat gerade mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht, sollte sie hier weiterhin lügen.

Ich kritisiere dieses System, weil diese Machenschaften der Anwälte zulässt. Meine Frau ist nicht intelligent genug um überhaupt zu erfassen was Zugewinn bedeutet. In diesem Sinn ist das nicht auf ihren Mist gewachsen.
Ich kritisiere dieses System weil Anwälte ihre Mandanten in Teilen so lenken, dass vor allem ihre Tasche gefüllt werden.
Das Rechtssystem, was perse ja nicht schlecht ist, wird ausgehölt und missbraucht.
Daher kritisiere ich den Gesetzgeber, dass er diese Lücken nicht schließt.

Bsp: Meine Anwältin vertritt auch Frauen! Sie hat mir daher auch gesagt, wie Anwälte vorgehen.
1. Frau verliert Unterhaltsanspruch, weil Kind im Hort ist und sie arbeiten gehen kann.
Plötzlich verträgt das Kind den Hort nicht mehr und muss persönlich betreut werden.
Kinder werden als taktisches Waffensystem (vornehmlich durch Frauen) missbraucht und benutzt.

2. sie hatte eine Mandantin, die keinen Anspruch mehr auf Unterhalt hat. Der Ex Mann wollte dies gerichtlich feststellen lassen, da nur so ein Titel entkräftet werden kann. Meine Anwältin konnte über Krankheit, Verschiebungen , was auch immer diesen Termin um 10 Jahre hinauszögern.
Der Ex zahlte also 10 Jahre Unterhalt ohne das ein Anspruch existierte (vor 2009).
In Deutschland gilt gezahlter Unterhalt als geleistet, er kann nicht zurückgefordert werden!

Du verstehst jetzt ein wenig meine Kritik?

Ich habe hier noch Glück. Meine Frau ist dumm, man kann es nicht anders ausdrücken und somit ist ihr Anwalt nicht effektiv. Bisher konnte ich alles abwehren was da kam.
Ich führe aber nur Schlachten, die ich auch gewinnen kann.
Ich bin daher freiwillig ausgezogen, da klar war, dass ich einen Zuweisungsantrag verlieren würde. ich habe sofort Unterhalt für die Kids bezahlt, weil der Gesetzgeber dies von mir verlangt und es auch richtig ist.
Ich tue alles was mir möglich ist um das Gesetz zu achten und die Gegenseite versucht diesen umstand auszunutzen und Ansprüche zu stellen, die sie nicht haben.

Ich habe Angst verbittert zu werden. ich will nicht über Rindenmulch nachdenken sondern wie ich meine neue Freundin, sofern ich mal eine finde, ausführen kann. Ich möchte Gedanken darauf verwenden mit ihren Kindern und meinen Kindern eine Patchworkfamilie aufzubauen. Ich möchter lieber daran denken ein Auto zu kaufen wo 6 Personen reinpassen, statt über Wohnzimmermöbel nachzudenken, die sie vor 6 Monaten verschenkt hat.

Nur lassen die mich nicht. Die können keine Ruhe geben. jeder Versuch meinerseits, sich zusammenzusetzen und über alles zu reden wurde ignoriert. Mein versuch einen mediator einzuschalten und eine Scheidungsfolgevereinabrung aufzusetzen wurde abgelehnt.

Mal ehrlich was soll ich tun? Ich werde ständig attackiert, weil das Rechtssystem sowas zulässt.

Sie hatte sogar keine Scheu mir zu drohen mich zu verklagen wenn ich mit unseren Kindern weiterhin Umgang mit IHRER Familie pflege. Sie hat sich auch mit denen verworfen und wollte aus Rache ihnen den Umgang zu ihren Neffen/Enkeln entziehen und mich notfalls mit einbeziehen.

Natürlich hätte sie das Verfahren verloren, es besteht keine Kindeswohlgefärdung wenn Papa mit seinen Kindern 2-3 mal im Jahr für 1-2 Stunden Oma und Tante besucht.
Aber die Nervenbelastung ist trotzdem da. Und der Gesetzgeber unternimmt gegen sie nichts.

Sie kann klagen bis der Arzt kommt. Als ALGII Empfängerin steht ihr hierzu das gesamte Bundesbudet der Bundesrepublik Deutschland mit seinen 45 Mio Beitragszahlern zur Verfügung.

Ich würde mich freuen, wenn dieser Mist endlich aufhört. Sie soll Geld bekommen aber ich will eine allumfassende Lösung.
Nach den zahlen müsste sie mir ca. 3.500 Euro kaltmiete nachzahlen, ca. 8.000 Euro Zugewinnausgleich zahlen. ich im gegenzug muss ab Ende des jahres für ca. 4 jahre 50 Euro im Monat an nachehelichen Unterhalt zahlen - also 2.400 Euro.

Ich würde ihr 3.500 Euro geben, auf den Zugewinnausgleich verzichten, auf die Kaltmiete verzichten etc. aber als Gesamtpaket. Wichtig ist für mich nur Unterhalt in Form einer Abfindung ohne weitere zukünftige Anspruchsmöglichkeiten.

Nur dann kann ich abschließen und mich neu aufbauen, meine Karriere vorantreiben, eine Lohnerhöhung durchsetzen etc. ohne das mir gleich alles wieder weggenommen wird.
Für mich ist es derzeit wichtiger die Baustellen loszuwerden als um 200 Euro zu feilschen. Aber sie kennt derzeit kein Ende und sieht nur, dass sie mich ausnehmen kann.

Ach ja ihren Job, den sie hatte, hat sie 3 Wochen nach Trennung auf Anraten ihrer Anwältin aufgegeben.

Aber auch hier schreitet der gesetzgeber nicht ein. Der würde nur einschreiten wenn ich das probiere.

06.07.2018 07:13 • x 1 #25


C
Hallo liebe Mitleser und heute wieder einen Auszug als unserem Rechtssystem.

Also ich lerne doch immer wieder dazu.
Ich habe gelernt, dass Mathe nicht Bestandteil des Jurastudiums ist - siehe meine letzten Beiträge
Gestern habe ich gelernt, dass man als Anwalt für Familienrecht auch keinen Plan von Familienrecht haben muss.

Zunächst die gute Nachricht - Ich habe einen Scheidungstermin - das Ende naht oder besser der Independence Day.
Die Folgesachen sind aber noch ungelöst.

Ich habe nun auch ein Antwortschreiben vom Anwalt erhalten.

Vielleicht nochmal der Rückblick als Zusammenfassung:
Meine Ex-Frau hat Ende Mai letzten Jahres meine Wohnung verlassen. Ich erstellte eine Hausratsliste, aus der hervorgeht, dass ich das Auto und sie kurz zusammengefasst den Rest bekommt.
Meine Ex-Frau wollte gern, dass ich eine Liste erstelle, woraus hervorgeht, dass sie Nichts mitgenommen hat, damit sie beim Jobcenter Gelder beantragen kann (für die Möbel).
Ich erstellte Wunschgemäß 2 Listen. Eine für das Jobcenter und eine als Rückversicherung wo die Wahrheit drin steht und auch warum sie unter Verschluß bleibt.

Ein Jahr später.
Ihr Anwalt versucht das Auto in den zugewinn zu packen (Zwecks Ausgleich). Begründung 1: Autokredit kann nicht in der Passiva vom Zugewinn stehen wärend das Auto selbst im Hausrat ist.
Gegenargument: Die Autofinanzierung war vor der Trennung abgeschlossen
2. Argument - es gibt keine Hausrausaufteilung
Ich habe Listen gefunden, wo sie unterschrieben hat und wo sie versuchte das Jobcenter zu betrügen.
Ok dafür kann ihr Anwalt nichts - sie ist halt nicht nur unehrlich zu mir sondern auch zu ihrem eigenen Anwalt.

Meiner Ex wurde das aber zu mulmig das Jobcenter zu betrügen und bat mich eine realistische Liste normal zu erstellen.
Und hier fehlte mir die Unterschrift von ihr.

Nachdem der erste Brief mit dem Betrugslisten an den Anwalt ging habe ich den Rest gefunden.
Sie unterschrieb besagte dritte Liste und machte mittels Whatsapp ein Bild und schickte es mir.

Damit wäre der Sack zu. Dazu kommt, auf dem Bild sieht man ein Fax Logo. ich habe nur ein Fax geschickt - an ihre Kanzlei! Sprich diese Aussage vom Anwalt, er weiß nichts von einer unterschriebenen Aufteilung ist genauso gelogen!

Auch das brachte meine Anwältin in einem 2. Schreiben vor mit Androhung einer Strafanzeige wenn sie weiter behauptet es gäbe keine Aufteilung.

Ferner Zugewinn:
Der Anwalt wollte den zugewinnausgleich und bat mich im Januar 2018 um meine Unterlagen zum Zugewinn, welche zusammenstellte und übergab!

Kleiner Exkurs zum Zugewinn
Der Zugewinn errechnet sich, indem beide parteien ihr Endvermögen (Stichtag vom Gericht) nehmen und das Anfangsvermögen (Tag der Eheschließung) davon abziehen. Die Differenz aus beiden Zugewinns muss hälftig von dem ausgeglichen werden, der den höheren Zugewinn hat.

Ergo hat meine Anwältin im gegenzug ihre Unterlagen angefordert, ohne die kann man das nicht berechnen.
Ich habe ein hohes Anfangsvermögen und durch die Kredite ein niedrigeres Endvermögen - also einen neg. Zugewinn.

Meine Ex-Frau hat keine Unterlagen eingereicht! Sie hat 2 Termine verstreichen lassen.

Ihr Anwalt wollte nun wissen ob ich bereit wäre ein Angebot abzugeben meine Eigentumswohnung auszugleichen. Haha ohne die Unterlagen geht das nicht, der Wohnungswert ist bestandteil des Zugewinns und mit einem neg. Zugewinn muss ich schonmal gar nichts ausgleichen.

Anmerkung: meine Ex war in priv. Insolvenz. Sie hat ein sehr niedriges Anfangsvermögen (Negativ) und durch die Restschuldbefreiung ein höheres Endvermögen - demzufolge einen größeren Zugewinn.

Ergo sie muss mich ausgleichen!

Da der Anwalt nun ein Angebot wollte, hat meine Anwältin mit letzter Frist ihre Unterlagen angefordert mit Androhung strafrechtlicher Schritte zur zwangsweise Herausgabe der Unterlagen.

Anmerkung: ich habe das Thema nicht angefangen, das kam von ihrem Anwalt.

Nun kam seine Antwort.
1. Steuerrückzahlung
Er wollte die Steuerrückzahlung zur Hälfte haben - da sie im Unterhalt verrechnet wurde wäre das Doppelveranlagung was nicht geht
Antwort: kein Ton mehr darüber
2. Betriebskostenabrechnung
Er war der Ansicht, dass meine Ex die Heizkosten pauschal mit 1/4 bezahlt hat. Das stimmt nicht, nur die 30 % gemäß Heizkostenverordnung.
Antwort: kein Ton mehr darüber
3. Auto im Hausrat
Er wollte das Auto im Zugewinn sehen weil keine unterschriebene Hausratsliste vorliegt. - wir haben ihnen den betrugsversuch aufgezeigt
Antwort: kein Ton mehr darüber
4. Gartenverkauf
Er war der Ansicht, dass meine Ex die Investition allein tragen musste - wir haben ihm aufgezeigt, dass beide hälftig beteiligt wurden (Rechnen muss man können)
Antwort: kein Ton mehr darüber
5. Zugewinn
er wollte die Wohnung ausgeglichen haben, aber keine Unterlagen angeben - wir setzten eine letzte Frist
Antwort: pauschal Zugewinn von Null (was gelogen ist wegen Insolvenz, kaution, Gartenwert...), er will kein gerichtliches Verfahren, weil das niemanden hilft
Ach plötzlich....aber wie man zugewinn berechnet, hat er immer noch nicht begriffen.

Fazit
Mathe 6 setzen
Jura 6 setzen
menschlichkeit 6 setzen

Er wurde in seiner Antwort mal wieder persönlich und beleidigend, erzählte was, dass meine Partnerschaften keinen langen halt haben (ich habe keine Patnerschaft derzeit....) aber konnte keine sachbezogenen Dinge mehr vorbringen.

Meiner Ansicht nach ist das anwaltliche Art zu sagen - du hast gewonnen ich kapituliere.

Mal sehen was meine Anwältin dazu sagt.

Wenn Anwälte das Thema wechseln scheint das ein deutliches Anzeichen zu sein, dass sie sich geschlagen geben.
Wenn Anwälte persönlich werden und keine Sachargumente mehr anbringen scheint es ein Anzeichen zu sein, dass sie keine Arugmente mehr haben

Ich hoffe das ich jetzt den Unterhalt mit denen klären kann, sie ausgezahlt bekomme und ich mit der Scheidung meine Ruhe bekomme.
Das Thema nimmt definitv zu viel Raum ein.

18.07.2018 10:43 • x 1 #26


S
Zum Thema: Anwalt, habe ich dies gefunden, ich mag diese unsachlichen Argumente, die Ausweichmethoden, die Kleinrechnungen auch nicht - egal ob nun von meinem oder ihrem Anwalt, ich finde es einfach traurig wie man so sein kann und sich dahinter versteckt, dass es doch der Job so erfordert.

Schließlich führte der preußische König Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1726 insbesondere für Anwälte eine einheitliche Juristentracht ein. Als Herrscher eines absolutistischen Staates, in dem des Königs Wille Gesetz war, hatte er nicht viel übrig für die Advokaten, sie waren ihm ein Dorn im Auge. So erließ er am 15.12.1726 eine Kabinettsorder für Gerichte und Juristen-Fakultäten:

Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.

18.07.2018 13:41 • x 3 #27


C
Zitat von Schwedus:
Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.


Das gefällt mir.

Ja der Typ ist behämmert.
In einem Brief riet er mir mir Hilfe zu suchen da ich meine Ex mit meiner ausgedachten Hausratsaufteilung belästigt habe.

Ich weiß nicht was in deren Köpfen vorgeht, wäre gern Mäusschen gewesen als der Antwortbrief ankam.
Meine Anwältin bleibt da eher sachlich, hat die Argumente zurückgewiesen und Belege für die Aussagen beigefügt.

Ich versorge sie natürlich mit Nachweisen und stelle nicht nur Behauptungen auf.
Dadurch biete ich kaum Angriffsfläche.

Jetzt im Schreiben äußerte er sich zu meinem Beziehungsleben und das meine Partnerschaften nicht lange halten. Was hat das mit dem Anwalt zu tun?
Zudem habe ich ja gar keine Partnerschaften - auch ein spannender Fakt.
Meine Ex hat derweil den dritten Partner in 15 Monaten.

Normalerweise würde ich dem Typen was erzählen und das er mal zunächst die grundrechenarten lernen sollte bevor er sich in das Privatleben Anderer einmischt....aber da er sachlich nichts mehr beizutragen hatte betrachte ich sein Schreiben als Bedingingungslose Kapitulation.
Und weil meine Anwältin mehr oder minder anders formuliert aber genau das sagte was ich ihr sagte, was ich denke wie es ist, hat er gegen einen Menschen verloren, der so eine Scheidung zum ersten Mal macht und nur Google Halbwissen besitzt.

So langsam schöpfe ich etwas Hoffnung. Sachlich von den Fakten her, hat mir weder Anwältin 1 noch Anwalt 2 groß zugesetzt. Sie haben versäumt die richtigen Fragen zu stellen, Fragen, die mich in Bedrängnis hätten bringen können. Aber um die richtigen Fragen zu stellen hätte man sich intensiv mit der Thematik auseinander setzen müssen. Und das hat keiner von den beiden getan.

Vielmehr gaben sie mir unglaublich viel Munition für das Finale. Sollte es bei der Scheidung zu Ärger kommen, werde ich vorbereitet sein und dann sieht der Anwalt nicht gut aus. Ich werde dann jede falsche Aussage seitens der Kanzlei der Richterin präsentieren, die Betrugsversuche auch das die Kanzlei davon gewusst haben muss etc. Ich greife dann nicht meine Ex an, sondern ihren Anwalt und meine Ex nur beiläufig. Und ich habe ein gutes Gedächtnis und weiß mich vorzubereiten.

Naja vermutlich wird auch diese Vorbereitung für die Katz sein, weil unnötig aber besser Vorsicht als Nachsicht. ich will nicht wie der Trottel vom Jobcenter vor Gericht stehen und keine Unterlagen dabei haben.

Das klingt jetzt total arrogant, aber Qualität bei der Arbeit - so nenne ich das. Im job sollte man sich Mühe geben und ihn ernst nehmen. ich würde meiner Anwältin was husten, wenn die diese Art Qualität an den Tag legen würde. Mir reichen schon die kleinen Schreibfehler.

Aber das Wort Rechtsverdreher ist genau richtig für diese Berufsgruppe.

18.07.2018 14:24 • #28


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