Sahnekirsche
- 88750
Sahnekirsche
Zitat von Lokputzer:
Außerdem solltest Du richtig lesen lernen, mein Sohn ist 8.
Nicht jedes Kind wird automatisch beim Jahreswechsel ein Jahr älter.
Zitat von Lokputzer:Mein Sohn war zum Zeitpunkt der Trennung 8 Jahre alt.
Hartundfair
Zitat:Zitat Derohnebart:
Hey,
ich werde das jetzt mal versuchen juristisch zu erklären. Natürlich stellt dies keine anwaltliche Auskunft da, das heißt, die Angaben sind ohne Gewähr.
Kind A, dass 8 Jahre alt ist, ist nach §106 BGB eingeschränkt Geschäftsfähig.
Nach §107 BGB, benötigt er für Rechtsgeschäfte die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters.
Das heißt, wenn keine Einwilligung vorhanden ist, ist der Vertrag unwirksam. Mögliche Geldströme müssen Rückabgewickelt werden.
Stimmt aber die Mutter zu, als gesetzliche Vertreterin, dann wird der Vertrag wirksam.
WannaForget
NeuBeginn18
Lokputzer
Zitat von Kopflos:
Die app läuft über den googlemailaccount. Sollte also bei jedem android gehen, oder?
Lokputzer
Zitat von Sahnekirsche:
Lokputzer
Zitat von NeuBeginn18:Damit lässt sich aber nur die Installation von googleapps verhindern. Ein wirklicher Schutz ist das leider nicht.
unregistriert
Lokputzer
Zitat von unregistriert:Wir nutzen die Software Screentime, läuft auch über mehrere Geräte. Man kann genau einstellen, was und wie lange das Kind auf dem Telefon tun kann.
Gib ihm einen eigenen Account und hinterleg kein Zahlungsmittel.
unregistriert
Zitat von Lokputzer:
Vielen Dank, Screentime kenne ich habe mich aber dan für Kaspersky entschieden.
Mein Sohn fand die Ortung von Kaspersky besser, da die in Echtzeit auf einem PC auch anzeigen kann.
Hast Du den Account bei Google angelegt?
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