11

Eltern haften für ihre Kinder? Oder doch nicht?

S
Zitat von Lokputzer:

Außerdem solltest Du richtig lesen lernen, mein Sohn ist 8.
Nicht jedes Kind wird automatisch beim Jahreswechsel ein Jahr älter.


Zitat von Lokputzer:
Mein Sohn war zum Zeitpunkt der Trennung 8 Jahre alt.




https://www.pravda-tv.com/2017/06/studi ... er-jugend/

21.01.2019 22:07 • x 1 #16


Kopflos
Stimmt, aber der google Playstore ist ja alles was sie nutzt. Und dank des fsk12 ist das angebot beschränkt.
Sie könnte sich nur via ordentlicher rechnung für etwas anmelden. Und da weiß sie, dass sie das nicht darf.

21.01.2019 22:08 • #17


A


Eltern haften für ihre Kinder? Oder doch nicht?

x 3


H
Zitat:
Zitat Derohnebart:


Hey,
ich werde das jetzt mal versuchen juristisch zu erklären. Natürlich stellt dies keine anwaltliche Auskunft da, das heißt, die Angaben sind ohne Gewähr.

Kind A, dass 8 Jahre alt ist, ist nach §106 BGB eingeschränkt Geschäftsfähig.
Nach §107 BGB, benötigt er für Rechtsgeschäfte die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters.

Das heißt, wenn keine Einwilligung vorhanden ist, ist der Vertrag unwirksam. Mögliche Geldströme müssen Rückabgewickelt werden.

Stimmt aber die Mutter zu, als gesetzliche Vertreterin, dann wird der Vertrag wirksam.


Wenn über einen Account des TE´s, mit seinen Zugangsdaten, eine kostenflichtige App installiert wird,
wird es sehr schwer den Nachweis zu führen um eine Unwirksamkeit des Vertrages nach §106 BGB
und §107 BGB zu erreichen.

Alle zusätzlichen Installationen bzw. Dowenload und der Aufruf von Anbieterseiten können zudem im
Handy blockiert werden bzw. erst nach Eingabe der richtigen PIN möglich wird.

Um zu verhindern in eine Kostenfalle zu geraten, empfehle ich dem TE dringenst seine Zugangsdaten zu ändern und mit seinem Sohn zu sprechen.

21.01.2019 22:09 • #18


W
Danke für den Link @sahnekirsche, wollte das schon selbst schreiben!

Ich finde es ja doch erschreckend wie viele Eltern ihren Kleinkinder ein Smartphone in die Hand drücken. *kopfschüttel*

21.01.2019 22:12 • x 1 #19


N
Es gab auch wissenschaftliche studien, dass das Gehirn Geschwindigkeiten über 40 km/h nicht dauerhaft überlebt (Anfänge der Eisenbahnen), über den TV-Konsum, etc.

Tatsache ist: alles mit T ist nich jott!

Tviel, twenich, tgross, tklein...

Ich bin kein Fan der sozialenmedien und auch kein Freund von Kindern vorn den Medien parken. Es liegt an uns, einen gesunden Umgang damit zu finden.

Deshalb muss ich die Dinger nicht verteufeln, sondern die Bequemlichkeit einiger eben die Zeiten nicht zu regeln und die Geräte entsprechend abzusichern.

Ein gesichertes gerät ist nämlich relativ langweilig

Edit:

Diese Überschrift sagt eigentlich alles

Dieses Buch rettet Ihre Familie: Deutschland ist dem Ende geweiht! Retten Sie sich jetzt!

Mann durch Fleischwolf gedreht, Bild sprach als erstes mit der Frikadelle...

21.01.2019 22:14 • x 1 #20


L
Zitat von Kopflos:

Die app läuft über den googlemailaccount. Sollte also bei jedem android gehen, oder?


Vielen Dank, diese App ist mir bisher entgangen.
Habe soeben geschaut und es läuft.
Nochmal vielen Dank für den Tipp

21.01.2019 22:36 • #21


L
Zitat von Sahnekirsche:


Och Du hast aber echt nichts weiter zum Thema beizutragen, geh doch ein B. trinken und lass mich in Ruhe.

21.01.2019 22:38 • #22


L
Zitat von NeuBeginn18:
Damit lässt sich aber nur die Installation von googleapps verhindern. Ein wirklicher Schutz ist das leider nicht.


Doch dass ist schon wieder ein Stück in die richtige Richtung.
Jetzt noch rooten wenn möglich und einen guten Schutz wie z.B. Kaspersky.
Dann ist alles für den normalen Gebrauch geregelt.

21.01.2019 22:41 • x 1 #23


U
Wir nutzen die Software Screentime, läuft auch über mehrere Geräte. Man kann genau einstellen, was und wie lange das Kind auf dem Telefon tun kann.

Gib ihm einen eigenen Account und hinterleg kein Zahlungsmittel.

21.01.2019 22:45 • #24


L
Zitat von unregistriert:
Wir nutzen die Software Screentime, läuft auch über mehrere Geräte. Man kann genau einstellen, was und wie lange das Kind auf dem Telefon tun kann.

Gib ihm einen eigenen Account und hinterleg kein Zahlungsmittel.


Vielen Dank, Screentime kenne ich habe mich aber dan für Kaspersky entschieden.
Mein Sohn fand die Ortung von Kaspersky besser, da die in Echtzeit auf einem PC auch anzeigen kann.

Hast Du den Account bei Google angelegt?

21.01.2019 22:54 • #25


U
Zitat von Lokputzer:

Vielen Dank, Screentime kenne ich habe mich aber dan für Kaspersky entschieden.
Mein Sohn fand die Ortung von Kaspersky besser, da die in Echtzeit auf einem PC auch anzeigen kann.

Hast Du den Account bei Google angelegt?


Sie hat einen eigenen Google-Account, genau. Das mit der Ortung geht auch mit Bordmitteln von Google. Screentime ist auch kostenpflichtig, ich glaube 3 Euro im Monat oder so. Für mich ausschlaggebend war das Screentime über alle Geräte hinweg EIN Zeitkonto pflegt.

Man kann bei Bedarf aus der Ferne mehr Zeit freischalten, oder neue Apps. Für Dich praktisch, wenn Du das Kind nicht in der gleichen Wohnung betreust.

21.01.2019 23:04 • x 1 #26


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag