Eltern geschieden - Kind absichern

W
Hallo Ihr Lieben,
in letzter Zeit treibt mich das Thema ein wenig - eine echte Lösung habe ich (noch) nicht.
Meine Tochter ist 8, von ihrem Vater bin ich geschieden. Mit meinem neuen Partner lebe ich zusammen.
Ich habe eine Risiko-Lebensversicherung, sollte mir mal etwas passieren. Um alle Umkosten zu decken sowie mein Kind ein wenig finanziell abzusichern. Da sie aber erst in zehn Jahren volljährig ist, hätte ihr Vater als Erziehungsberechtigter in meinem Todesfall auch das Geld zu verwalten. Was ich in dem Fall allerdings keinesfalls möchte. (Weil ich befürchte, er würde es nutzen, um seine Schulden vom Hausbau abzutragen. Seine Argumentation wäre: da sie ja auch in dem Haus lebt wäre es ja auch für sie.)
Deswegen läuft die Versicherung namentlich derzeit auch nicht auf meine Tochter. Damit fühle ich mich aber auch nicht wohl.
Wie habt Ihr nach der Trennung Eure Kinder abgesichert? Kennt sich jemand ein wenig aus und kann mir eine Richtung empfehlen, in die ich schauen sollte? Nutzt ein Notar-Vertrag etwas, kann man da festlegen, dass das Kind erst mit 18 selbst über das Geld verfügen darf?

25.01.2019 13:07 • #1


M
Zitat von Wölkchen82:
Deswegen läuft die Versicherung namentlich derzeit auch nicht auf meine Tochter.

Mein Vater hatte eine Lebensversicherung auf meinen Sohn abschließen wollen, ging nicht, weil minderjährig. Als Sohn 18 wurde, hab ich sie umschreiben lassen.
Du kannst aber beim Notar oder handschriftlich hinterlegen, das der Begünstigte ausschließlich die Tochter ist

25.01.2019 13:20 • #2


A


Eltern geschieden - Kind absichern

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Liessa
Ich habe meine Kinder als Begünstigte in der Lebensversicherung drin, die Versicherung selber läuft jedoch auf meinen Namen, allerdings ist auch mein Ex Versicherungsnehmer, weil wir die Kinder absichern wollten, falls EINEM von uns was passiert.

Da ich aber genauso wenig wie du möchte, dass der werte Herr nur einen Cent in die Finger bekommt, habe ich in meinem Testament geregelt, dass meine Schwestern Testamentsvollstrecker für meine minderjährigen Kinder sind. Ich hoffe, das reicht so.

25.01.2019 19:00 • #3


L
Ich bin zwar kein Notar aber soweit ich weiss darf er das Geld doch gar nicht anrühren. Er ist ja nicht mehr dein Ehemann oder? Ich meine offiziell. Verwalten heisst es irgendwo lassen bis das Kind 18 ist , ausgeben darf er das nicht. Schon gar nicht für sein Haus oder seine dinge. Ihr haus ist es ja offiziell noch nicht.
Aber Frage doch die Versicherungsberater, die sind ja dafür ausgebildet.

25.01.2019 20:25 • #4


M
Zitat von Lug:
ausgeben darf er das nicht.

Trau, schau, wem. Bei Unbehagen, ob das Exchen sich Geld untern Nagel reisst, was ihm nichts angeht - lieber doppelte Vorsicht walten lassen.

26.01.2019 07:39 • #5


L
Er darf es nicht ausgeben weil es ihm nicht ausgezahlt wird. Es liegt ja irgendwo bei einem Finanzinstitut. Und da ist eine Sperre drauf. Die Mitarbeiter dürften das ganz einfach nicht.

26.01.2019 08:24 • #6




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