4556

Ehefrau trennt sich

Solist
@AtzeFlip Da hat sie natürlich Recht. Aber irgendwie sollte das Ganze schon schriftlich fixiert werden, um der NF den Wind aus den Segeln zu nehmen.

In Punkto BGB: Gemäß BGB sind - gerade im Privatbereich - mündliche Vereinbarungen genauso bindend wie schriftliche. Das Problem ist halt nur, wie man das im Streitfall belegen kann.

Heute 20:07 • x 1 #2716


A
@Solist deswegen hab ich Sie beauftragt ihr per Express und äußerst deutlich mitzuteilen das, dass so nicht funktioniert.

Meine NF brachte mich dann heute zum Nachdenken und dann fiel mir ein das sie dem Ganzen zugestimmt hatte. Mündlich.

Heute 20:15 • x 2 #2717


D
Zitat von AtzeFlip:
dann fiel mir ein das sie dem Ganzen zugestimmt hatte. Mündlich.

ohne wäre es ja gar nicht gegangen.

du könntest die Kinder das ganze Jahr haben, wenn du ihr die Kohle bezahlst, dann gibt es sicher keine Probleme mehr

Gerade eben • #2718




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