Ich nehme mal an, dass dein Anwalt dir schon vieles von dem gesagt hat, was ich jetzt schreiben werde.
Wenn es um das Sorge- und AB-Recht geht, schließt sich das Gericht in der Regel mit dem zuständigen JA kurz. Die sitzen dann mit in der Verhandlung und geben ihre Sicht zu Protokoll. Also ist der Kontakt zum JA für dich lebenswichtig.
Die Kriterien sind:
- Wohnungssituation aus Sicht der Kinder (eigene Zimmer oder zumindest ein großes Kinderzimmer Ja/Nein)
- Betreuung: Ich gehe davon aus das du berufstätig bist. Also mußt du nachweisen können, dass die Kinder tagsüber betreut werden, entweder KiTa oder durch Familie, Freunde etc. das ist ein ganz wesentlicher Faktor!
- Unterhaltssituation/Arbeitszeit: Wenn du Vollzeit arbeitest, fühle mal vor, ob du evtl. deine Wochenarbeitszeit verringern kannst (siehe dazu: Teilzeit- und Befristungsgesetz, ArbRecht). Je mehr Zeit du für die Kinder hast, umso besser wird die Beurteilung durch das JA. Wegen Geld brauchst du dir in so einem Fall keine Sorgen zu machen: Wenn die Kinder ganz oder überwiegend bei dir leben, hast DU den Anspruch auf Unterhalt oder - wenn sie nicht arbeitet - auf UV. Und das kann ein ganz großer Streitpunkt werden, wenn ihr Anwalt ihr das verklickert.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung
lg Uwe
Heute 12:32 •
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