Wie fange ich an?
Also: 10Jahre zusammen, 8 Jahre Ehe. Meine Frau ist Christin in einer FEG (Freie evangelischen Gemeinde)
Meine Frau arbeitet in Deutschland und ich musste 2010 berufsbedingt in die Schweiz umziehen.
Mitte 2011 kaufen wir ein Haus in Deutschland, nahe der Schweizer Grenze, welches viele Umbauten nötig hat. Da ich in der Schweiz arbeite
habe ich auch dort den Wohnsitz. Meine Frau überredet mich den Grundbucheintrag des deutschen Hauses nur auf Sie zu machen, da Sie angeblich Angst hat, dass die Mutter meines Sohnes aus der vorherigen Beziehung Ansprüche stellen könnte falls mir etwas passiert. Ich habe dem zugestimmt, so dass meine Frau heute Alleineigentümerin des Hauses ist. Immerhin ist meine Frau ja Christin und hat auch Hauskreise mit Bibelarbeit geleitet. Ich habe ihr blind vertraut. Den Kreditvertrag habe ich dummerweise mit unterschrieben. Die Erbschaftsregelung für meinen Sohn, wollten wir notariell regeln, wozu es nicht mehr gekommen ist. Nachdem sich ab 2012 meine Ehe massiv verschlechtert hat, erfahre ich Anfang Juni 2012, dass meine Frau bereits seit
November 2011 eine außereheliche Beziehung hat. (7 Monate ohne dass ich etwas gemerkt habe) Es folgen diverse Streitereien und meine Frau verlässt dass Haus mit der Drohung mit Ihrem Liebhaber zu schlafen, wenn ich sie anrufe. Meine psychische Situation brauche ich an dieser Stelle denke ich nicht beschreiben, ich war danach mehrere Monate in psycholgischer Behandlung, weil die Szenen Frau + Liebhaber + S., etc. nicht aus dem Kopf gehen. Nach dem ich meiner Frau dann noch per Mail geschrieben hatte, dass ich froh wäre, wenn dem Liebhaber jemand den *beep* abschneidet, leitet meine Frau ein Gewaltschutzverfahren gegen mich ein. Zuvor hatte Sie mich vor die Wahl gestellt, ich solle mich stationär Einweisen lassen, oder Sie würde ausziehen. (deutsches Haus) Da ich nicht
auf die Erpressung eingegangen bin, zieht Sie unbekannt aus und kommt bei einer mir unbekannten Familie aus der FEG unter. Die Beziehung zu Ihrem Liebhaber führt sie weiter. Kleiner Gag am Rande: Laut eidesstattlicher Erklärung hatte meine Frau keinen S. mit der Fernbeziehung per Telefon. In einen anderen Schreiben erklärt sie, dass nur Petting stattgefunden hat. Wir lernen also: Petting ist kein S.. Grüsse an Monica Lewinsky und Bill Clinton.
Mir bleibt nur noch aus dem Haus auszuziehen und in der Schweiz eine grössere Wohnung zu nehmen. Das deutsche Haus hatte ich Monate lang umgebaut, renoviert etc. Am Umzugstag Anfang Oktober, meine Frau wurde über den Tag informiert und der LKW stand schon vor der Tür, überbringt mir meine Frau im Beisein der Polizei einen Gerichtsbschluss, der mir untersagt, etwas aus dem Haus mitzunehmen. Keine Kleidung, kein voreheliches Eigentum, nichts. Gleichzeitig erteilt Sie mir Hausverbot, ich muss die Schlüssel abgeben und nehme nur meinen Kater mit. (Dieser Gerichtsbeschluss wurde unter Eid mit
Falschaussagen erreicht, was das Gericht bis heute nicht interessiert) Seit dem verkauft meine Frau gemeinsames Eigentum im Internet. Das interessiert das Gericht auch nicht. Verkaufsanzeigen reichen bei unserer Justiz offenbar nicht als Beweis. Zur Glaubhaftmachung muss man unter Eid aussagen.
Am nächsten Tag zieht meine Frau wieder in das Haus ein und Ihr Liebhaber ist dabei. Die beiden bauen dann meine Möbel ab und stellen diese in eine feuchte
Scheune. Nachdem ich auf diese Weise entsorgt wurde, stellt meine Frau jetzt den Antrag, dass ich im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs den Kredit weiter zur Hälfte zu zahlen habe. (Über ein Jahr hatte ich den Kredit sofort nach Hauskauf alleine bezahlt), was jetzt auch nicht interessiert, danach hatte ich die Zahlungen eingestellt. Jetzt soll ich den Kredit weiter zahlen habe aber auch keinen Anspruch auf Mietzahlungen, obwohl meine Frau ja das Haus bewohnt, für das ich zahlen soll.
Meine chritstliche Frau treibt es also mit Ihrem Liebhaber in dem Haus für welches ich zahlen soll. Meine Frau ist nachwievor Mitglied in der Kirchengemeinde. Lapidare Antwort der Gemeindeleitung: Jesus hat uns gelehrt zu verzeihen. Einen Teil des Hauskredits hatte meine Frau in diesem Jahr mit einem angeblichen Kredit Ihrer Eltern abgelöst. Ein Jahr zuvor hat sie allerdings ca. 20.000 Euro von ihrem holländischen Konto auf das Konto Ihrer Eltern überwiesen.(Sofort nach Ihrem Auszug) Diesen Kontoauszug hatte ich durch Zufall erhalten. Meine Frau bekommt also Geld geliehen, welches Ihr zuvor schon gehört hat. Davon soll ich jetzt auch die Hälfte zahlen.
Ich habe Unterhaltsverpflichtungen für meinen Sohn, eine teure Schweizer Wohung, und soll den Kredit für ein Haus zur Hälfte bezahlen, für welches ich Hausverbot habe und in dem meine Frau Ihre Beziehung zu Ihrem Liebhaber pflegt, den Gemeindemitglieder aus der FEG auch schon kennen.
Ja ich den Kreditvertrag mir der Bank unterschrieben, aber nicht damit ich für Haus bezahle welches zum Ehebruch dient. Die Staatsanwaltschaft habe ich eingeschaltet, aber bei dem was mir bis jetzt zugemutet wurde habe ich keine Hoffnung auf Gerechtigkeit. Ich werde ausgetauscht, nachdem ich alles für meine Frau getan habe und nach dem Fremdgeherlebnis muss ich auch noch feststellen, dass ich jetzt gezielt ausgenommen werden. Ich habe einen Anwalt, natürlich, aber ich hoffe hier auf jemanden, der vielleicht Glück hatte und bei dem die Richter die Situation berücksichtigt haben, dass Ehebruch, der bewusst weitergeführt
wird, nicht zum Schaden der betrogenen Person sein darf. Die christliche Einstellung einer Kirchengemeinde, welche diesen Ehebruch auch noch unterstützt und begünstigt hat ist ein anderes Thema. Vorbildfunktion = 0.
Konkrete Frage: Hat es jemand geschafft aus einem Kreditvertrag herauszukommen, den er für ein Objekt unterschrieben hat, welches ihm nicht gehört
und durch bewussten Ehebruch in diese Situation gekommen ist?
Falls irgend jemand aus einer FEG (Gemeindeleitungsfunktion) dies liest, würde mich interessieren, wofür eigentlich Gemeinderichtlinien noch gut sind? Auf dem Papier sauber dastehen, aber keine Konsequenzen, für jemanden, der sich bewusst gegen die Bibel entschieden hat. Menschen die so handeln, sind normalerweise als Mitglied auszuschliessen, was nicht heisst dass sie die Gemeinde nicht mehr besuchen dürfen. Jeder zweite geht fremd, diese Realität ist mir bewusst, aber dann bitte nicht mit dem Fisch auf dem Auto und offiziell als Gemeindemitglied.
05.11.2013 20:11 •
#1