102

Bruder verstorben - Beerdigungskosten bezahlen

E-Claire
Zu der Frage des Kontaktabbruchs schreibe ich später mal, das ist zu komplex für nebenbei. Da muß ich auch selbst drauf achten, die eigene Betroffenheit im richtigen Sinne einzusetzen.

Zitat von leilani1801:
Dann musst du in der finanziell bequemen Lage sein dir diese Gönnerhaftigkeit zu leisten.Ich bin mit Abstand diejenige mit dem wenigsten Vermögen. Und obwohl es nur mein Halbbruder ist, werde ich in der Folge genauso wie die richtigen Geschwister in Leistung gehen müssen, wenn es um die Pflege des Vaters geht.


Große, das stimmt doch nicht. Nochmal, was Deinem Halbbruder da jetzt gewährt wird, wirkt sich auf die Pflege (also die kosten derer) nur in eng gezogenen Grenzen aus. Es mag sein, daß es für Dich wichtig ist, daß er nur Halbbruder ist, aber es geht in erster Linie um Deinen Vater, den teilt ihr alle gleichermaßen.

Insbesondere, wenn Du nicht so viel Geld hast, ist die Wahrscheinlichkeit, daß der Sozialhilfeträger (welcher in Vorleistung geht!) von Dir anteilig Kosten zurückverlangen kann, nicht so hoch. Wenn Du eigene unterhaltspflichtige Kinder hast, gehen die vor.
Genauso gibt es einen Anteil an Vermögen, der für Deine eigene Altersvorsorge nicht herangezogen werden darf. Schließlich könnte sogar auch noch das Sorgen für Deinen Mann mit einberechnet werden.

Was das Ganze dann so richtig als Gedankenspiel entlarvt, ist, daß die Argumentation auf zwei (!) Bedingungen beruht, die möglicherweise wahrscheinlich aber nicht sicher sind.
Ich kannte ein Paar, daß seine gesamten erbrechtlichen Entscheidungen auf der Annahme getroffen hat, daß er zuerst verstirbt. Tja ne. So ist es dann aber nicht gekommen.

Ob Dein Vater noch so lange lebt (bitte verzeih), bis das Geld aufgebraucht ist, weiß keiner. Es weiß auch keiner, ob der Sozialhilfeträger dann einen Rückgriff auf Dich vornimmt. Genauso wenig, wie es absolut sicher ist, daß Du Deinen Vater in jedem Fall überlebst.
(ich meine das nicht verletzten, sondern faktisch).

Schau, Deine Argumente sind nicht falsch, aber sie gehen nicht so weit, wie Du glaubst, daß sie es tun und vor allem sind sie nicht das eigentliche Thema.

12.01.2018 17:07 • x 3 #106


S
Hallo lelani,

dein Verhältnis zu deinen Halbgeschwistern ist kompliziert. Aber so wie ich das verstehe, ist dein Vater aktuell bereits im Pflegeheim. Rechtlich ist er wohl noch voll geschäftsfähig, es scheint kein Betreuer eingesetzt worden zu sein.

Da dein Vater noch lebt, kann er, wie dir bereits geschrieben wurde, mit seinem Geld aktuell machen was er will. Wie und ob die Übernahme der Bestattungskosten sich auswirken wird, weiß heute noch niemand.

Es ist mit etwas des Schrecklichsten, was Eltern passieren kann, wenn ihr eigenes Kind vor ihnen stirbt. Von daher kann ich schon nachvollziehen, dass es eurem Vater wichtig war, sein Kind, das schon länger krank war, angemessen zu bestatten und die Kosten dafür zu übernehmen. Möglicherweise hat er sich dahin gehend auch geäußert, als es ihm noch besser ging.

Ob du das gerecht findest, dich angemessen einbezogen gefühlt hast etc. , ist ein ganz anderes Thema.

Es ist natürlich deine Entscheidung, auf diese Beerdigung zu gehen oder auch nicht. Aber nur, weil du nicht auf der Todesanzeige stehst, ändert sich doch an eurer familiären Konstellation nichts. Menschen, die eure Familie kennen, wissen dann, dass da nicht alle stehen. Aber außer vielleicht ein bisschen Getratsche hat das vermutlich keine Auswirkungen. Irgendwann kommt das nächste Ereignis und dann ist das wieder passé.

Was ich nicht begriffen habe: Sind deine Mutter und dein Vater noch miteinander verheiratet oder habe ich diese Information überlesen?

12.01.2018 17:50 • #107


A


Bruder verstorben - Beerdigungskosten bezahlen

x 3


G
Ob leilanis Eltern noch verh sind hat sie nicht gesagt . Ich denke nein , sonst wäre ja die Mutter zuständig für die Finanzen usw des EM bzw wenn diese selber Hilfe benötigt , Leilani . Sie weiß aber darüber nicht Bescheid . Auch weiß sie über die Sache mit ihren beiden Halbschwestern ---- nicht kümmern um Mutter , hassen , nicht Bescheid .

12.01.2018 23:38 • #108


L
Zitat von Sabine 49:
Was ich nicht begriffen habe: Sind deine Mutter und dein Vater noch miteinander verheiratet oder habe ich diese Information überlesen?


Nein. meine Eltern sind seit den 80er-Jahren geschieden. Beide Elternteile haben Lebensgefährten. Auch mein Vater. Seine Lebensgefährtin kümmert sich sehr gut um ihn, besucht ihn jeden Tag im Pflegeheim, hat aber - soweit mir das mitgeteilt wurde - juristisch keine Sonderrechte bis auf ein lebenslanges Wohnrecht in seinem Haus. Das ist auch so völlig ok.

Ich habe da jetzt einige Tage hin-und herüberlegt ob ich auf der Beerdigung noch auflaufen soll. Aber es gab so viele Faktoren die dagegen gesprochen haben. Zum einen wäre ich da als der totale Außenseiter alleine rumgestanden inklusive strafender Blicke wegen der Kostenfrage. Zum anderen gibt es eine riesige Beerdigung mit 150-200 Teilnehmern. Das ist auch überhaupt nicht meine Sache. So eine Abfeierei.

Ich habe dann mit einer ehrlichen Begründung abgesagt, auch gesagt, dass ich denke es wäre besser für alle wenn es keinen Kontkat mehr gibt und es gab natürlich keine Reaktion, was auch wieder meinen Entschluss bestätigt hat: ob ich dabei bin oder nicht ist ohnehin nicht von Belang.

Ich denke wirklich, dass der Kontaktabbruch die langfristig friedlichste Lösung ist. Ich hoffe, dass ich das irgendwann mal ohne Verbitterung wirklich abschließen kann.

17.01.2018 18:59 • #109




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag