Zitat von Mad-Eye:Wie lasse ich denn jemand, dem das nicht passt, in die Psychiatrie einweisen?
geht nur, wenn Fremd- oder Eigengefährdung vorliegt. Dann ruft man Polizei, Ordnungsamt und Krankenwagen.
Also wenn jemand Suiziddrohungen macht, gewalttätig wird, ausrastet, randaliert, vollkommen verwirrt und paranoid reagiert, halluziniert, Wahnvorstellungen äußert.
Deshalb ist es auch wichtig, dass man als Angehöriger für sich dokumentiert, was alles vorgefallen ist. Und das Gespräch mit der Hausärztin. Und die Polizei hat die TE ja auch schon informiert.
Bei meiner Verwandten hat das Ordnungsamt beim ersten Besuch keine Notwendigkeit für eine Einweisung gesehen.
Trotz langer psychiatrischen Vorgeschichte. Bis es dann noch mehr eskalierte: Haus vermüllt, Hauseinrichtung zertrümmert, bizarre Verhaltensweisen, Umfeld wurde beschuldigt, alles zerstört zu haben. Es ist einfach die Hölle für Angehörige, wenn so etwas passiert. Man ist hilflos, weil sich der Betroffene gesund und normal fühlt und jegliche Hilfe ablehnt.
31.10.2020 16:29 •
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