hallo faxe,
deine messi klingt zumindest erst mal danach, dass es keinen kleinkrieg gibt ... das wäre ja schon ein wichtiger grundbaustein für eine gütliche und vernünftige einigung ... habe auch deinen anderen beitrag gelesen ...deine trennungsschmerzen sind da, die werden sicher auch noch ne weile bleiben, aber ihr habt offenbar eine basis, um über das notwendige zu reden und das ist erst mal gut
sicherlich hat nightrider grundsätzlich recht ... auch wenn seine antwort (wie meistens ;)) kurz und f...trocken gekommen ist ... sicherheit wirst du nicht bekommen, zumindest keine „absolute“ ... und es kann auch noch alles mögliche auf dich zukommen ...
trotzdem hast du möglichkeiten zur „schadensbegrenzung“ ... das was du mit „notariell beglaubigter ehevertrag“ wahrscheinlich meinst, nennt sich im „amtsdeutsch“ scheidungsfolgenvereinbarung ... da können die ehepartner alles regeln, was sie meinen regeln zu müssen ... vor allem finanzielle dinge, regelungen zu haus und grundstück, ggf. auch unterhaltsansprüche – eben das „wer kriegt was“ ... auch grundsätzlicher verzicht kann dort festgelegt werden ... und wenn das ganze notariell gemacht wird, hat diese vereinbarung auch bindenden charakter ...
da eine scheidung grundsätzlich nicht ohne anwalt geht (zumindest derjenige, der die scheidung einreicht muß das über einen anwalt machen), könntet ihr ja auch diese scheidungsfolgenvereinbarung über „diesen“ anwalt vorbereiten lassen ... das ist auf jeden fall „preiswerter“, als das ganze mit der scheidung vom gericht regeln zu lassen und hat dann eben doch wirklich bindenen charakter ... und wenn ihr noch miteinander reden könnt, könnt ihr ja dem anwalt (oder auch einem notar) eure vorstellungen mitteilen, das ganze wird dann in die entsprechende form gebracht, von beiden beim notar unterschrieben und damit habt ihr eine rechtsgültige regelung ....
vielleicht hilft dir das ja ein wenig weiter ... ich wünsche dir was ... lg. bea
26.04.2006 11:37 •
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