Gretel
- 2036
- 2
- 1998
Zitat von Gartenfee17:Danke für eure Kommentare. Nochmal: Es ging hier nicht um rechtliche Tipps, sondern um die Frage, ob es hilfreich sein koennte, wenn die AF die Wahrheit ueber NMs finanzielle Lage kennt. Immer unterstellt, es liegt ihr was an ihm.
Selbstverstaendlich hat sie keine (direkten) Unterhaltsverpflichtungen, sie lebt aber mit ihm in wirtschaftlicher Gemeinschaft. Vater Staat geht sehr wohl davon aus, dass man sich auch ohne Trauschein gegenseitig unterstützt. Und nach spätestens drei Jahren Zusammenleben, beim Trennungsgrund schon nach einem Jahr, geht die Rechtsprechung von einer gefestigten Lebensgemeinschaft aus, so dass NM seine Unterhaltsansprüche gegen die EF verwirkt.
Da ist dann moralische Verantwortung noch gar nicht mitgedacht. Ich hole mir einen kranken Mann ins Haus, damit er er mir meine einsamen Abende versüßt. Und für alle Annehmlichkeiten der trauten Zweisamkeit hat dann weiter die betrogene Ehefrau zu sorgen. Entpuppt er sich als armer Schlucker oder verschlechtert sich sein gesundheitlicher Zustand, wirft sie ihn halt wieder raus. Das muss dann wohl die Ethik in der Affairenwelt sein.
Gracia
Zitat:er gaukelte mir bei jeder Begegnung vor, wie sparsam er lebt
Nun bin ich dahinter gekommen, dass die ganze Kohle schon weg ist
Zitat:hat moralische Verantwortung
Zitat:für Anmehmlichkeiten die betrogene EF zuständig
Yosie
Zitat von Gartenfee17:Zukunft plant, wuerde sie vielleicht auch nicht mehr zulassen bzw. Dabei mitmischen, dass er alles Geld sinnlos verballert, weil er vorgibt einer zu sein, der er nicht ist. Dann waere eine Trennungsvereinbarung vielleicht doch ein gangbarer Weg. Solange ich aber davon ausgehen muss, dass auch die Folgezahlung in wenigen Monaten aus dem Fenster geworfen ist, kommt das für mich nicht mehr in Frage.
Zitat von Gracia:
Ich stehe irgendwie auf der Leitung. Ihr seid schon seit 3 Jahren getrennt, ihr habt keine Kinder, warum habt ihr noch Kontakt zu einander und wie bist du überhaupt dahintergekommen, dass die Kohle weg ist ?
Die ist nicht justiziabel und schon gar nicht unterhaltspflichtig.
Zitat von Gartenfee17:Und nach spätestens drei Jahren Zusammenleben, beim Trennungsgrund schon nach einem Jahr, geht die Rechtsprechung von einer gefestigten Lebensgemeinschaft aus, so dass NM seine Unterhaltsansprüche gegen die EF verwirkt.
Gracia
Gracia
Zitat von Gartenfee17:Hallo? Wir sind noch verheiratet. Er lebt nach wie vor von meinem Geld. Wir suchen nach einer Loesung, mit der wir beide leben koennen. Das geht nicht so ganz ohne Kontakt. Die Erkenntnis, dass er bereits pleite ist, war für mich aber neu.
Dattel
Freya2018
Yosie
Freya2018
Dattel
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