unbel-Leberwurs.
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Zitat von RonjaR:@unbel Leberwurst vielleicht, weil sie denken, das sei ok so?!
Zitat von RonjaR:Wo ist es eine liebevolle Berührung und ab wann kann man von einem körperlichen (nicht unbedingt S.) Übergriff sprechen?
Zitat von RonjaR:Eins eventuell: Elternteil möchte vom Kind, dass es ihm den Kopf krault. Kind will nicht, wird aber überredet.
Zitat von RonjaR:Stimmt. Wobei das nicht alle so sehen.
hilflos666
hilflos666
Zitat von RonjaR:Nein! Es ging mir hier ja auch um körperlichen Übergriff.
Zitat von RonjaR:Liebes Forum, vor einiger Zeit habe ich eine Dokumentation zum Thema „S. Übergriff“ gesehen und seitdem arbeitet das Thema in mir. Ich ...
Zitat von RonjaR:Nein! Es ging mir hier ja auch um körperlichen Übergriff.
Zitat von RonjaR:Wenn man zum Beispiel in einer Partnerschaft im Alltag immer wieder an intimen Stellen berührt wird, obwohl man das gerade nicht möchte -aus welchen Gründen auch immer- der Partner das aber nicht akzeptiert: ist das S. Übergriff?
Zitat von RonjaR:@unbel Leberwurst vielleicht, weil sie denken, das sei ok so?!
RonjaR
Zitat von unbel Leberwurst:Hm, aber wenn sie denken, dass es okay ist, dann haben sie doch auch andererseits kein Problem damit?
Zitat:Handlung, mit der man die Rechte, den Kompetenzbereich eines anderen verletzt, bestimmte Grenzen überschreitet (wikipedia)
Zitat:Grenzverletzungen sind ein unabsichtliches Überschreiten der persönlichen psychischen oder körperlichen Grenze einer anderen Person. Sie geschehen meist aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit. Grenzverletzungen sind grundsätzlich korrigierbar (etwa durch eine Entschuldigung). Maßstab der Bewertung eines Verhaltens als grenzverletzend sind nicht nur objektive Faktoren, sondern ebenso das jeweils subjektive Erleben. Es ist wichtig, Grenzverletzungen zu benennen, das Verhalten zu korrigieren und eine Entschuldigung auszusprechen, damit in der Einrichtung keine „Kultur“ der Grenzverletzung entsteht.
Übergriffe sind bewusste körperliche oder psychische Grenzüberschreitungen. Sie resultieren oft aus persönlichen und /oder fachlichen Defiziten und reichen von Belästigungen bis hin zu strafrechtlich relevanten Gewalttaten, z.B. Verängstigungen, Drohungen, Beschimpfungen, Schläge, Festhalten, Stalking usw.
(quelle: efl-bistum-hildesheim.de)
Zitat von RonjaR:Stimmt. Und dennoch ist es aber ja ein Übergriff?! Frag ich mich zumindest. In der Doku ging es zB um eine ältere Frau, die ihren Partner jahrelang intim massieren sollte. Sie hatte keine Lust, dachte aber, es gehöre dazu. Es sei ihre Pflicht.
Zitat von RonjaR:Wo ist es eine liebevolle Berührung und ab wann kann man von einem körperlichen (nicht unbedingt S.) Übergriff sprechen?
Zitat von unbel Leberwurst:Warum dachte sie denn, das wäre ihre Pflicht?
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