VictoriaSiempre
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Kleinerose15
Zitat von VictoriaSiempre:Nein - sie muss im Trennungsjahr nicht per se doppelte Miete zahlen.
Kleinerose15
Kleinerose15
Zitat von VictoriaSiempre:ist - sorry - absoluter Blödsinn, hier zu behaupten, sie könne nicht ausziehen, weil sie doppelt Miete zahlen müs
mcteapot
Finii
Nostraventjo
Fertigundweg
mcteapot
Zitat von Fertigundweg:Ich hatte dasselbe in grün. Dass eine Wohnung nur von beiden gekündigt werden kann ist Blödsinn. Es gibt für alles eine Sonderkündigung. Fragt mich jetzt nicht nach irgendwelchen Paragrafen, da müsste ich nachschauen, aber jeder Anwalt kennt das. Ich habe eine Sonderkündigung an den Vermieter wegen Trennung/Scheidung geschrieben und das Mietverhältnis einseitig gekündigt. Im Schreiben deutlich gemacht, dass das juristisch so angeraten wurde. Fertig gelutscht, der Drops.
Esral
KBR
Kleinerose15
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