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Wie werde ich meinen Mann los

K
Zitat von Puppenmama5269:
Ihm aus der Wohnung abgemeldet.


Das war aber illigal man darf nicht einfach jemanden aus der Wohnung abmelden außer die Person macht es freiwillig oder kann es aus bestimmten gründen das nicht.

Wenn der Vermieter das Mietverhältniss kündigt ist es auch wieder was anderes.

06.04.2018 20:47 • #31


P
@Kleinerose15 Nein Eheleute dürfen es.
Sonst hätte ich es wohl kaum gekonnt im Rathaus. Die wissen schon was sie dürfen und was nicht.

06.04.2018 20:51 • #32


A


Wie werde ich meinen Mann los

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P
Zitat von Gorch_Fock:
Puppenmama, das ist vielleicht wirksam gewesen - rechtlich in Ordnung war es aber nicht. Genau aus diesen Gründen stehen beide Parteien auch im Mietvertrag. Ansonsten muss die TE in Zukunft auf den alleinigen Mietvertrag wert legen.


Ne lieber Gorch_Fock
Im Rathaus machen sie es nicht aus jucks. Und wenn mir mein Anwalt dazu geraten hat plus das JA und Co. Dann ist definitiv nicht unrechtens.

06.04.2018 20:55 • #33


K
Zitat von Puppenmama5269:
@Kleinerose15 Nein Eheleute dürfen es.
Sonst hätte ich es wohl kaum gekonnt im Rathaus. Die wissen schon was sie dürfen und was nicht.


Solange beide im Mietvertrag stehen kann niemand was machen.
So einfach ist es.
Und das würde dir auch jeder Anwalt sagen.

Was du gemacht hast war Illegal.

06.04.2018 20:55 • x 1 #34


Gorch_Fock
Deine Aktion war illegal, Puppenmama. Du bist sicherlich eine resolute Frau. Und damit hast Du schon mal einen Bonus, insb. wenn Du selbstbewusst bei Anwälten oder Behörden auftrittst. Dein Ex wirkt auch nicht besonders juristisch geschult, so dass er sich aktiv hätte gegen die Sache zur Wehr setzen können.
Aus den rechtlich schwierigen Gründen greifen manche Frauen eben auch zum Missbrauch des Gewaltschutzparagraphen. Denn dadurch kann die gerichtliche Zuweisung (und nur das wäre ein rechtlich definierter Weg) der Wohnung (und dann sind die Eigentums- und Besitzansprüche völlig egal) erlangt werden (Der Klassiker: Gegen die Schranktür laufen, Notruf wählen).

P.S. Im Bürgerbüro eines Rathauses sitzen meistens äußerst schlecht ausgebildete Tarifangestellte, die noch nicht mal die Programme zur Ausstellung des Perso richtig bedienen können. Auf rechtlich korrekte Beratung würde ich hier nicht vertrauen.

06.04.2018 21:06 • x 1 #35


L
Die Frage war : Wie werde ich meinen Mann los.......Fand ich schon mal originell.

Nun, wenn du ihn los werden willst, musst du gehen.
Sprich : such dir eine Wohnung und beende den Kontakt.

Ich seh da eigentlich gar kein so großes Problem. Wenn er im Nest sitzen bleibt, baue dir ein neues.

06.04.2018 21:10 • x 4 #36


P
Zitat von Kleinerose15:

Solange beide im Mietvertrag stehen kann niemand was machen.
So einfach ist es.
Und das würde dir auch jeder Anwalt sagen.

Was du gemacht hast war Illegal.


Drehen wir uns doch ein wenig im Kreis. Weil es so Spaß macht.
Du scheinst ein großes Problem zu haben mal im Unrecht zu sein, kann das sein?
Na ja, egal. WWW ist eben unendlich. Hier gibt's alles.

@Gorch_Fock

Zum Teil ist das schon richtig. Ich bin absolut resolut. Und ich Kämpfe.
Aber ein kleiner Unterschied bestand darin, das es um kindeswohlgefärdung ging bei meiner Geschichte.
Und wie gesagt, wenn Behörden und Anwalt es mir nahe legen. So sah ich es als legitim.

( bin müde, morgen gern mehr. Gute Nacht. Besonders dir Gorch_Fock, finde es immer interessant von dir zu lesen )

06.04.2018 21:15 • x 1 #37


VictoriaSiempre
Ich bin kein Jurist, aber ich bin mir sehr sicher, dass die Zuweisung der ehelichen Wohnung völlig unabhängig davon ist, ob es Eigentum oder eine Mietwohnung ist. Allerdings muss man sich kümmern (einen Anwalt einschalten am besten, der das schriftlich auf den Weg bringt) und es gibt ein Minimum (ich glaube, 6 Monate), die einer der Partner aus der Wohnung ausgezogen sein muss. Mit dem Mietrecht hat das nichts zu tun.

Wie lange war Dein Mann denn weg?

06.04.2018 21:16 • #38


K
Zitat von Puppenmama5269:
das es um kindeswohlgefärdung ging bei meiner Geschichte.


Ok das ist was anderes aber die TE hat keine Kinder und sie hat auch nichts davon geschrieben das ihr Mann gewalttätig ist. Somit ist es nicht so einfach ihn aus der Wohnung zu werfen.

06.04.2018 21:21 • x 1 #39


A
Zitat von Frau35:
Er hatte noch die Schlüssel gehabt.
Ich kam von der Arbeit wieder und da war er.
Bin sogar zum Mieter gegangen er meinte er könnte nichts tun.
Und meine Anwältin meinte auch solange er mieter der Wohnung ist kann ich ihn nicht rausschmeissen.

Ich koche ja nur noch für mich und Einkaufen auch.
Aber wenn ich von der Arbeit komme hat er schon für uns gekocht und auch eingekauft.
Er macht sogar den Haushalt, wenn ich Spätdienst habe.

Wie lange war er denn weg und bei der Anderen ?
Nach einem halben Jahr ausserhalb hat er sein Hausrecht verwirkt.

Dein Mann übergeht deine Grenzen weil er das mit dir machen kann,
gebe die Trennung offiziell bekannt, sorge dafür das jeder nur noch für sich sorgt,
sofern dein Mann weiter für dich kocht verweigere das Essen, setze Grenzen, die er einzuhalten hat, ansonsten würde Aussage gegen Aussage stehen wenn kein Zeuge dabei ist der das bestätigen kann !
Richte dir ein eigenes Konto ein, lasse überprüfen ob dir Trennungsunterhalt zusteht,
das geht auch wenn ihr in einer gemeinsamen Wohnung lebt und die Kosten dafür teilt.

Suche dir eine eigene Wohnung, notfalls lasse den Familienrichter entscheiden wer in der Wohnung verbleiben darf, oft ist ein Neuanfang leichter wenn gemeinsames Altes zurückgelassen werden kann.
Eine vorübergehende WG könnte auch eine Lösung sein oder ein vorübergehende Bleibe bei Familie oder Freunden.

Du willst etwas ändern, deshalb musst du aktiv werden um deine Ziele zu erreichen.

Viel Kraft und alles Gute dafür !

06.04.2018 21:37 • #40


WhosThatGirl
Also die Überschrift ist klasse @frau35

In wievielen Wochen soll es denn sein?

Aber echt miese Sache für Dich. Wenn er sich so partout versperrt, wird's nicht so einfach ihn raus zu bekommen.
Oder ist er ein Prügler oder Säufer?

Mietvertrag (wenn beide im MV stehen und unterzeichnet haben) ist auch nur von beiden kündbar.
Das macht man genau deshalb, damit eben nicht einer einfach auf die Straße gestellt werden kann und auch dass der Vermieter bei Nichtzahlung der Miete gegen beide gesamtschuldnerisch vorgehen kann.

Vielleicht redest Du @te mal unter vier Augen mit dem Vermieter?
Vielleicht könnt ihr was machen, dass Dein Mann gegängelt wird und ihm es dann zu unbequem wird.

Oder Du tust Dir selbst einen Gefallen und gehst freiwillig und suchst Dir was. Ist nicht so nervenaufreibend.

Ein Recht auf Zuweisung der Wohnung an einen Ehegatten durch gerichtliche Entscheidung gibt es nur gem. Härteklausel nach BGB, also Gewalt, Randalieren, Alk., Dro.

06.04.2018 21:45 • #41


aquarius2
Eine Freundin von mir ist Rechtspflegerin und die sagt, wenn es Gründe dafür gibt kann eine Ehefrau sich das alleinige Wohnrecht für eine Wohnung geben lassen, aber das müssen schon schwerwiegende Gründe sein, wie körperliche und seelische Gewalt oder S. Übergriffe...

06.04.2018 21:51 • x 1 #42


F
Wir waren 5 Monate voneinander Getrennt und da hatte ich auch noch keinen Anwalt gehabt, weil wir uns scheiden lassen wollten nachdem Trennungsjahr. Da war er sogar noch einverstanden. Aber jetzt hat er das Jahr sowieso ruiniert.
Und das hat der Vermieter auch gesagt das wir beide den Mietvertrag kündigen müssen. Der Vermieter hätten mir dann auch einen alleinigen Vertrag gegeben.

Ich bin ihn 5 Monate hinter her gelaufen damit er den mit mir zusammen kündigt.

06.04.2018 21:56 • #43


VictoriaSiempre
Dann komm ich auch noch mal Korinthen k.acken und verweise auf das BGB, §1361b, Absatz 4.
Da steht sinngemäß: Ist einer 6 Monate weg und zeigt in dieser Zeit kein Interesse an der Wiederaufnahme der Beziehung, dann hat er sein Nutzungsrecht an der Ehewohnung verwirkt.

Ich bin deshalb so hartnäckig, weil ich genau so einen Fall kenne. Ganz ohne Gewalt, Alk und Drog., nur Fristen nicht gewahrt.

Tante Edith: Dein Mann kam zu früh . Zurück, meine ich.

Und nochmal edit: Familienrecht und Mietrecht sind 2 Paar Schuhe!

06.04.2018 22:00 • #44


Gorch_Fock
@ Puppenmama Man merkt, dass Du eine Kämpferin bist. Find ich sehr sympathisch. Freu mich auch auf weitere Beiträge von Dir
Man sieht das Dein Fall noch komplexer ist. Durch diese Punkte verändert sich die Beurteilung natürlich auch wieder. All diese Details sind in einem kleinen Forenbeitrag immer schwer zu erkennen und umfassend zu bewerten.

06.04.2018 22:12 • x 1 #45


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