4174

Wie soll ich mit meiner Noch-Freundin umgehen?

C
Zitat von djculture2001:
Wenn beide Personen im Mietvertrag stehen, so gilt der Mietvertrag als nichtig, sollte eine Partei diesen kündigen. Von daher muss sie nicht zwingend zustimmen, ist aber wohl der clevere Weg, um nicht ganz leer da zu stehen.

Äh nein . Eine Person allein kann den Mietvertrag nicht kündigen, nicht mal anteilig. Keine Chance. Da bist du Fehlinformation aufgesessen.

01.08.2024 13:37 • x 1 #1156


alleswirdbesser
Zitat von carlos7:
ähhh... warum? Sie hat doch keine Rücklagen und wird die Miete nicht bezahlen können? Wie kann man da einwilligen, dich zu entpflichten? Finde ich ...

Er hätte ja die Wohnung übernehmen können und sie bitten auszuziehen. Vermutlich war das für sie keine Option.

01.08.2024 13:41 • x 1 #1157


A


Wie soll ich mit meiner Noch-Freundin umgehen?

x 3


Libellenfrau
@alleswirdbesser so ging es wohl am schnellsten

01.08.2024 13:42 • x 2 #1158


C
Zitat von alleswirdbesser:
Er hätte ja die Wohnung übernehmen können und sie bitten auszuziehen. Vermutlich war das für sie keine Option.

die moralische Seite ist das eine. Die rechtlich Seite das andere. Sie ist ihm erheblich (zu weit) entgegengekommen. Wahrscheinlich hast sie sich aus schlechtem Gewissen da von ihm über den Tisch ziehen lassen.

01.08.2024 13:46 • #1159


alleswirdbesser
Zitat von carlos7:
die moralische Seite ist das eine. Die rechtlich Seite das andere. Sie ist ihm erheblich (zu weit) entgegengekommen. Wahrscheinlich hast sie sich aus ...

Wieso? Sie hätte doch ausziehen können?

01.08.2024 13:50 • x 3 #1160


Libellenfrau
@alleswirdbesser Kann sie ja immer noch

01.08.2024 13:51 • x 1 #1161


Sliderman
Zitat von carlos7:
Wahrscheinlich hast sie sich aus schlechtem Gewissen da von ihm über den Tisch ziehen lassen.

Nö, hat sie nicht . Sie ist voll geschäftstüchtig und somit verantwortlich für ihr handeln.
Chris hat sie in keinster Weise über den Tisch gezogen.

Wie kann ich den Mietvertrag alleine fortführen?

Möchte nur ein Partner ausziehen, der andere jedoch in der gemeinsamen Wohnung wohnen bleiben, ist die Sachlage etwas einfacher. Mit dem Vermieter können Sie dann vereinbaren, dass der Mietvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt nur noch auf eine Person umgestellt wird. Hierzu muss der Mietvertrag auch nicht gekündigt werden, sofern der weiterführende Mieter wirtschaftlich in der Lage ist, die Miete zu zahlen. Dann dürfte der Vermieter in den seltensten Fällen irgendwelche Einwände haben.


Quelle: Jurarat

01.08.2024 13:59 • x 6 #1162


CanisaWuff
Zitat von carlos7:
ähhh... warum? Sie hat doch keine Rücklagen und wird die Miete nicht bezahlen können? Wie kann man da einwilligen, dich zu entpflichten? Finde ich sehr großzügig, aber auch sehr kurzsichtig von ihr.

ich finde das eher dumm... aber das darf Chris ziemlich egal sein

01.08.2024 14:07 • #1163


Libellenfrau
Es war ihr ausdrücklicher Wunsch, die Wohnung zu behalten. In der Hoffnung, dass beide lachend über ihren (...... darf sich jeder etwas aussuchen) zusammen auf der Couch sitzen.

01.08.2024 14:10 • x 3 #1164


Sliderman
Zitat von Libellenfrau:
Es war ihr ausdrücklicher Wunsch, die Wohnung zu behalten. In der Hoffnung, dass beide lachend über ihren (...... darf sich jeder etwas aussuchen) zusammen auf der Couch sitzen.

Hinzu kommt, dass ich keinen Taschenrechner bemühen muss um zu wissen . ob ich mir die Miete XY leisten kann.

01.08.2024 14:17 • x 3 #1165


Libellenfrau
@Sliderman Dazu hatte Chris ja geschrieben, sie könne es einige Zeit. Aber dann wurde ja bekannt, dass ihre Rücklagen geschmolzen seien. Dazu kann Chris nun wirklich dafür.

01.08.2024 14:19 • x 2 #1166


Sliderman
@Libellenfrau
Eben!

Man weis ja auch nicht , was in ihrem Köpfchen vorgeht. Vielleicht spekuliert si darauf , bald wieder einen Unkostenteiler zu haben, egal wie er heißt...

01.08.2024 14:22 • x 3 #1167


meineMeinung
Zitat von carlos7:
Ich finde es irgendwie immer bedauerlich, wenn anfangs keine klaren Grenzen definiert werden

wie bei dir, da kann ich nur lachen

01.08.2024 14:23 • x 4 #1168


C
Zitat von Sliderman:
Möchte nur ein Partner ausziehen, der andere jedoch in der gemeinsamen Wohnung wohnen bleiben, ist die Sachlage etwas einfacher. Mit dem Vermieter können Sie dann vereinbaren, dass der Mietvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt nur noch auf eine Person umgestellt wird. Hierzu muss der Mietvertrag auch nicht gekündigt werden, sofern der weiterführende Mieter wirtschaftlich in der Lage ist, die Miete zu zahlen. Dann dürfte der Vermieter in den seltensten Fällen irgendwelche Einwände haben.

Das ist an das Einverständnis des verbleibenden Partners gebunden. an kann NICHT einseitig aus einem Mietvertrag zurücktreten oder aus dem Mietvertrag entlassen werden. Sollte sie Partnerin von Chris dem Vermieter schriftlich nicht ihr Einverständnis erklärt haben, ist sie nicht verpflichtet, mehr als den hälftigen Anteil der Miete zu zahlen.

01.08.2024 14:29 • #1169


C
Zitat von meineMeinung:
wie bei dir, da kann ich nur lachen

der Unterschied zu mir ist, dass wir glücklich miteinander leben. Eben weil wir lange und intensiv und konstruktiv miteinander gesprochen und Konsens erreicht haben.

01.08.2024 14:30 • #1170


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag