Wie gemeinsamen Hausrat aufteilen/auszahlen ?

W
Grüße euch, ich habe eine Frage zur Aufteilung des Hausrates.

Kurz zur Situation:

- beide Partner (verheiratet) hatten immer getrennte Konten
- Kosten (Miete,Strom, Einkauf usw) wurden immer durch zwei geteilt
- Anschaffungen für Wohnung wurden auch durch zwei geteilt

Wie verhällt es sich wenn einer in der gemeinsamen Mietwohnung bleibt und alle Möbel usw behalten will, es soll also über eine Ausgleichszahlung ausgeglichen werden.

Die Möbel haben ja ein gewisses Alter, da kann man ja nicht mehr vom Neuwert ausgehen, oder? Oder wenn zB etwas von Eltern/etc geschenkt wurde.

Wie sieht es aus wenn ein Partner in der Ehe Geld angespart hat, der andere von seinem Geld Dinge gekauft hat. Ist dann der der etwas gespart hat der Dumme und muss dem Partner was zahlen?

Danke für eure Antworten.

25.10.2016 15:07 • #1


SonnenStern85
Hallo Wusel!

Bin ich der selben Situation (nur ohne Ehe).

Wir haben das mehr oder weniger einvernehmlich folgendermaßen gemacht.

Alle Möbel/ Inventar, etc. aufschreiben und den Wert mitteln. Da wir fast ausschließlich neue Möbel haben, war das relativ leicht. Bei älteren Sachen haben wir den Preis angepasst. Dann werden die Preise halbiert, weil ja jeder seinen Anteil gezahlt hat.
Bei Geschenken ist die Frage, wer es haben möchte. So ergibt sich auf der Liste eine Spalte für dich und deine Spalte für den Expartner. Wenn man nicht um jeden Euro feilschen muss, dann kann man grob auf- oder abrunden.

Meine Liste ist heute fertig geworden. Da ich mehr mitnehme ist mein Abstand entsprechend höher. Mein Ex hat mir angeboten, dass ich ihn nicht auszahle, sondern ihm das Kautionsgeld überlasse. Das kommt bei uns in etwa hin.

Nebenkosten noch so lange gemeinsam zahlen, bis die Kündigung durch ist.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen!

25.10.2016 15:31 • #2


A


Wie gemeinsamen Hausrat aufteilen/auszahlen ?

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W
Naja, bei uns ist es so das einige Möbel usw teilweise 4-5 Jahre alt sind und einige erst 1-2 Jahre. Die Küche haben wir zb geschenkt bekommen. Ich denke bei den älteren Sachen kann man ja nicht einfach so durch 2 rechnen.

25.10.2016 15:47 • #3


Luzifel
Ich glaub mein Vater meinte beim Auszug aus unserer gemeinsamen Wohnung zu mir - 10% Wertminderung pro Jahr bei den Möbeln, der Küche usw. Also so haben wir das zumindest dann gemacht, da wir 5 Jahre zusammen gewohnt haben, war das schon einiges was da für meinen Exfreund abging.

25.10.2016 15:54 • #4


G
Zur Not einen Anwalt fragen, besonders wegen der Sache Geld vom anderen / damit was gekauft.

25.10.2016 16:06 • #5




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