Alter Falter!
@score das ist ja mal ne Situation.
Paß auf, niemand kann Dir hier eine echte Rechtsauskunft geben, aber das dürfte Dir ja klar sein. Im Grundsatz gilt, wie einige Nutzer schon dargestellt haben, daß Du einerseits ein Recht auf Meinungsäußerung hast, dem aber wiederum Grenzen durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht anderer Grenzen gesetzt werden können. Dabei kommt es immer wieder zu Abwägungen. Grundsätzlich sind Äußerungen in Sozialen Medien natürlich zunächst erlaubt.
Niemand kann Dir die Nutzung solcher Medien per se verbieten.
Stellen Meinungsäußerungen allerdings eben Beleidigungen dar oder sind diese geeignet, (eventuelle auch eben psychische) Schäden für die Person, um die es geht, hervorzurufen, dann muß eben geschaut werden, inwieweit das Persönlichkeitsrecht des anderen grenzziehend gegenüber der freien Meinungsäußerung wirkt.
In Deinem Fall kommt aber etwas anderes hinzu. Irgendwo hier im Thread berichtest Du von einer Gewaltschutzandrohung. Es sehe nicht, ob aus dieser nun etwas geworden ist oder auch nicht, aber die steht zumindest ja mal anwaltlich angedroht (heißt auch noch nichts) im Raum.
Reden wir über solcherlei, reden wir eben auch über Stalking, daß im Strafgesetzbuch (zumindest in Deutschland) unter dem hübschen Titel Nachstellung zu Hause ist. Wichtig dabei ist zu verstehen, daß dies nicht nur physisch sondern eben auch mittels Telekommunikationsmitteln und sonstiger Mittel passieren kann. Allerdings muß dies die Lebensgewohnheiten der anderen Person schwerwiegend beeinträchtigen.
Es wird aller Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen, wenn Ex einfach mal lustig behauptet, daß sie sich gestört fühlt.
Als Jura-Tipp würde ich den eigenen Rechtsbeistand bitten, eine Antwort zu verfassen, in der die Gegenseite gebeten wird substantiiert darzulegen, um welche Postings es sich konkret handelt. Dann kannste mal schauen, was denn so vermeintlich aufstößt.
Dennoch würde ich als Praxistipp Dir sehr ans Herz legen, genau zu überprüfen, inwieweit Du Äußerungen getan hast, die Rückschlüsse auf sie erlauben und Dir eventuell anraten, Dir neue Profile zuzulegen. Auf bestimmten Plattformen lassen sich ja die alten Profile statt zu löschen auch erst einmal ne Runde still legen. Dennoch würde ich wirklich über vorübergehend neue nachdenken.
Diese dann aber auch absolut clean halten. Das heißt, natürlich darfst Du Deine aktuelle Gefühlslage zum Ausdruck bringen, solltest aber eben keinerlei Bezugspunkte zur Ex aufweisen.
Dieser Vorschlag deshalb, weil ich nicht beurteilen kann, ob Ex da nicht von auch anderen Motiven getragen mögliche Munition sammeln möchte. Man denke an Umgangsrecht und andere Geschichten.
Dies kommt seltener vor, als bestimmte politische Aktivisten suggerieren, aber das bedeutet nicht, daß es sie überhaupt nicht gäbe.
Juristische Mittel sind durchaus häufig (kommt auf das Gebiet drauf an) von psychologischen Komponenten getragen bzw beeinflusst.
Wir nehmen diese Luftmatratzendiskussion, während eurer Erziehungsberatung. Du hast die Wahl zwischen Pest oder Cholera. Entweder nimmt Deine Frau die Situation tatsächlich so wahr, sprich sie glaubt wirklich, daß dir nicht zu trauen ist, weil wegen und als du 1992 mal die falsche Butter mitgebracht hast oder sie nutzt diese Argumentation von ihre eigene Zwecke. (Die Wahrheit, so es eine gibt, liegt zumeist immer dazwischen)
Genauso die Gewaltschutzandrohung. Es wäre möglich, daß Deine Frau Dein Handeln eben als ein solches wahrnimmt, wovor sie sich zu schützen sucht; dein track record ist meines Empfindens nach nicht hilfreich, weil Du nach wie vor, noch immer mit ihr helfen wollen etc argumentierst, was mir suggeriert, daß Du noch immer nicht verstanden hast, daß Deine Frau eine eigene Persönlichkeit mit eigener Entscheidungskompetenz ist, das schließt ein, daß Deine Frau eben auch Dinge machen darf oder Entscheidungen treffen darf, die Du für falsch hältst.
Genauso ist es aber möglich, daß sie die Gewaltschutzandrohung eben zu anderen strategischen Zwecken verwendet, diese können wirtschaftlich, faktisch oder psychologisch sein.
Was aber zunächst mal in jedem Fall gegeben ist, Deine EX möchte ganz offensichtlich keinerlei Kontakt.
Und jetzt kommen wir zur einfachen Gretchenfrage:
Zitat von score:Ich schreibe nicht, damit die EX das liest. Sie ist nicht der Empfänger. Nirgends ihr Name. Es ist für das Internet.
Wenn das absolut stimmt und Du nicht im geringsten hoffst, daß sie es liest, nie in den letzten 6 (!, sorry aber 2 Monate kein Kontakt ist eine beachtliche Leitung für Dich, würde mich als Gegenseite aber noch nicht überzeugen) Monaten gehofft hast. Da nicht ein klitzekleines Fitzelchen die Überlegung drin war, daß deine Posts etwas ändern könnten.
Dann achte einfach wirklich darauf, die Anonymität zu waren (wie schaut es mit gemeinsamen Bekannten aus, die den Adressaten aka Deine Ex identifizieren könnten?, ihr erzählen könnten, was Du postest?) und laß Dich nicht beirren.
Wenn Du aber diese Frage nicht mit einem absoluten (!) nein, ich wollte sie damit nicht erreichen, beantworten kannst, dann würde ich Paragraphen, Paragraphen seinlassen, und vielleicht einfach nur mal ne runde 4-6 Monate analoges Tagebuch schreiben, bis sich die Gemüter beruhigt haben.
Zitat von score:und für immer verhindern will, dass ich über mein Leben mit ihr schreibe
Nein nicht für immer, nur momentan und vielleicht eben auch nur so lange bis Dein Leben aus etwas anderem als Ex besteht.
Viel Kraft für dich.