264

Weggeworfen und ausgenutzt

S
Also ausgenutzt gibt es nicht in so einer langen Beziehung,du hast mehr verdient also hast du mehr investiert,ihr habt ein Kind und wart eine Familie,hast du in den ganzen Jahren schon mal Unterhalt gezahlt? Nein natürlich nicht,da ihr ja zusammen gewohnt habt,also rechne dir mal aus was du in den Jahren für Unterhalt zahlen hättest müssen und was du wirklich ausgegeben hast ,da bist du so garantiert günstiger gefahren!

Ich kann solche Männer nicht leiden die nur über Geld reden und was sie nicht alles bezahlt haben und nicht alles gemacht haben usw ,ist deine Frau nebenbei reich geworden? Glaube wohl nicht,aber jetzt wird sie einiges an Unterhalt bekommen von dir ! Da kannst dich schon drauf einstellen .

18.08.2022 01:13 • x 2 #31


S
Wie eklig hier wegen jedem Cent diskutiert wird. Sie ist die Mutter deines Kindes und seit 12 Jahren deine Freundin, also warst du auch in der moralischen Pflicht sie finanziell zu unterstützen (zumal du sie nicht mal geheiratet hast und sie wenig verdient). Du kannst ihr höchstens das Ipad und den Garten abnehmen und klär wie das mit Unterhalt wäre. Aber geize nicht beim Rest.

Auch wenn du verletzt bist, musst du ihr jetzt das Leben nicht unnötig schwer machen. Lass ihr Zeit, vielleicht ist es nur eine Phase und sie kiegt sich wieder ein.

18.08.2022 01:36 • x 2 #32


A


Weggeworfen und ausgenutzt

x 3


Gorch_Fock
Sei mal froh, dass ihr nicht verheiratet wart.
Trotzdem ab zur Erstberatung beim Anwalt. Unterhalt berechnen lassen. Wichtig auch: was für einen Vertrag hat der Garten? Klär das ggf. auch beim Anwalt. Das sie diesen ggf. übernimmt bzw. das Du da raus kommst.

18.08.2022 04:13 • x 2 #33


T
@Marcus33
Du schreibst was du für sie und die Familie getan hast… über eure finanziellen Verhältnisse…
Aber was interessant wäre:
War hat deine Ex für euch getan?

Worauf ich dabei hinaus will:
Oft verändert sich die Augenhöhe in Partnerschaften, wenn zB der Mann primär Wunscherfüller und Zahlmeister ist.
Das muss alles nicht so bei euch sein aber ähnliche Geschichten kenne ich aus dem privaten Umfeld. Erst werden viele Wünsche (oder ein ganz großer) erfüllt und dann kommt aus heiterem Himmel die Trennung. Oft kombiniert mit Worten wie: Soll das alles gewesen sein im Leben?

Allerdings tippe ich auch, dass es in irgendeiner Form einen anderen gibt. Ob nun als Affäre, Next, One Night Stand…. Aber irgendwas ist bei so einem abrupten Ende einer langjährigen familiären Partnerschaft fast immer.

18.08.2022 05:36 • x 2 #34


T
Zitat von Saraaah:
aber jetzt wird sie einiges an Unterhalt bekommen von dir ! Da kannst dich schon drauf einstellen .

Woher willst du das denn wissen? Du kennst weder genaue Zahlen, noch weiß hier jemand, welches Modell der Kindesbetreuung in Zukunft gelebt wird.

Ich persönlich glaube sogar, dass das Thema Finanzen am Ende eine große Rolle gespielt hat… weil darüber irgendwann die Augenhöhe in der Beziehung verloren ging.

18.08.2022 05:43 • x 3 #35


Wolli66
Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind?
Falls nein, solltest Du jetzt beantragen

Du solltest Deiner Ex klarmachen, dass es für Dich nur ein Wechselmodell geben kann.
Sie soll ausziehen und sich etwas in der Nähe suchen, dann kann euer Kind unkompliziert zwischen den Eltern wechseln.

Du solltest zeitnah einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren, um Umgang , Unterhalt etc. zu besprechen.

18.08.2022 05:44 • x 2 #36


T
Zitat von Marcus33:
Von der Kreuzfahrt habe ich 20% von meinem Anteil wiederbekommen. Der Rest gehört den Fischen. Weil eine Reiserücktrittsversicherung in Trennungsgründen nicht greift. Wenn ich eher gewusst hätte was sie vorhat hätte ich mich eher krankschreiben lassen damit ich wenigstens 75% erhalte.

Dazu hättest du nicht arbeitsunfähig, sondern reiseunfähig sein müssen. Ein durchaus wichtiger Unterschied.

18.08.2022 05:46 • x 1 #37


Wolli66
Noch eine Frage: hat Deine Ex einen Job und eigenes Einkommen?

Je nach Lage kann es sein, dass sie Unterhalt von Dir fordert.

Wir alt ist euer Kind?

18.08.2022 05:46 • #38


T
Zitat von Wolli66:
Noch eine Frage: hat Deine Ex einen Job und eigenes Einkommen? Je nach Lage kann es sein, dass sie Unterhalt von Dir fordert. Wir alt ist euer Kind? ...

Die Tochter ist 7 und die Ex hat einen Job mit geringerem Einkommen als Marcus.

18.08.2022 05:48 • #39


Kranich71
Zitat von Chrome:
Bei einem 50 zu 50 Modell muss keiner Unterhalt zahlen und das weiß ich aus erster Hand.

Stimmt so nicht. In den meisten Fällen entfällt der Unterhalt, jedoch nicht wenn das Einkommen von beiden erhebliche Unterschiede aufweist, dann kann eine Zahlung fällig werden. Das wird dann gerichtlich geregelt.

18.08.2022 05:52 • x 2 #40


Kranich71
@Wolli66
Sie ist Erzieherin. Tochter ist 7
Zumindest habe ich das gelesen

18.08.2022 05:53 • x 3 #41


Wurstmopped
Zitat von Star1:
Wie eklig hier wegen jedem Cent diskutiert wird. Sie ist die Mutter deines Kindes und seit 12 Jahren deine Freundin, also warst du auch in der ...

Was heißt hier schwer machen, wer hat sich getrennt?
Die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen darf man tragen, sie ist doch erwachsen?!

18.08.2022 05:56 • x 7 #42


Wolli66
Zitat von Kranich71:
@Wolli66 Sie ist Erzieherin. Tochter ist 7 Zumindest habe ich das gelesen

Bei einem 7 jährigen Schulkind sollte ein Wechselmodell kein Problem sein.

18.08.2022 05:59 • x 3 #43


S
Zitat von VictoriaSiempre:
Kreuzfahrt

Das kommt mir wie eine Trotzreaktion vor - ich hätte in einer solchen Situation gar keine Lust mehr auf Urlaub und würde mir das Geld lieber sparen.

Nochwas: Wollte sie studieren, um finanziell mit Dir gleichziehen zu können?

18.08.2022 07:15 • #44


Chrome
@Kranich71 was so gut wie nie der Fall ist.

Auch hier, ist das Einkommen so weit auseinander, wird das Gericht wohl eher für den Vater entscheiden, weil er die Möglichkeit hat das Kind zu versorgen.

Ist er Millionär, hat viel Zeit, stehen die Zeichen heut zu Tage gar nicht so schlecht das die Tochter bei ihm wohnen wird. Mit 7 wird aber das Kind einen Spielraum haben, sie wird sicher gefragt werden wo sie leben will, auch das wird der Richter mit einfließen lassen.

Deswegen ist ein 50 zu 50 Modell keine schlechte Sache, weil dadurch beide Eltern ihre Anteile bekommen und man sich im guten trennen kann. Sie muss sich sowieso erstmal eine Wohnung suchen, denn immerhin ist er als Hauptmieter im Vertrag.

Auf sie wird noch viel zukommen und ohne Anwalt wird es nicht gehen. Es muss genau geklärt werden was der TE zurückkbezahlt bekommt und wo er sich wenig Hoffnung machen kann.

Es ist nie schön, aber jetzt hat er die Zeit, die sollte er nutzen und ein Termin beim Anwalt machen. Nur so wird er wissen wie seine Chancen stehen und was am besten möglich ist.

Hätte ich so viel Zeit wie der TE, würde ich auf ein 50 zu 50 Modell bestehen und im Notfall auch vor Gericht ziehen. Ich würde mir niemals mein Kind so nehmen lassen. Diesen Schuh muss sich die Dame jetzt anziehen.

18.08.2022 07:24 • #45


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag