Hallo Olli, willkommen hier.
Zunächst mal ist Dein Vorgehen taktisch nicht sehr klug. Wenn es Dir in der Ehe nicht gefällt und Du diese beenden willst, gehst bitte Du zum Anwalt und lässt Dich beraten. Dies ist besonders wichtig, wenn man noch keine Ahnung von dem hat, was da auf Dich zukommt. Ein Anwalt darf immer nur den Auftraggeber beraten. Das heisst, dass selbst wenn Du den Anwalt Deiner Ex mitnutzen möchtest (Scheidung mit einem Anwalt) wird dieser immer nur Deine Ex im Blick haben. Du interessierst in der Konstellation erstmal nicht wirklich.
Dein Weg sie zum Anwalt zu gehen zu ermuntern, ist aus einem weiteren Grunde nicht klug. Denn Anwälte verdienen an strittigen Scheidungen am meisten. Das werden Dir gute Anwälte auch im Vertrauen bestätigten.
Sinnvoller wäre es - wenn ihr noch ein Restbasis an Vertrauen habt - gemeinsam zum Notar zu gehen und dort eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu verfassen. Der Vorteil: Ihr könnt beide alle relevanten Punkte auf Augenhöhe festlegen. Dazu gehört der Trennungsunterhalt, der Kindesunterhalt und auch was mit der Ehewohnung geschieht. Somit kann man ALLE strittigen Punkte im Vorfeld reden. Auch kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen / geregelt werden wie ihr das möchtet. Mit der Urkunde geht dann einer von Euch zum Anwalt und fordert die Scheidung (Anwaltszwang). Der andere Part kann dann vor Gericht diesem Antrag zustimmen. Und nach 15 Minuten ist man geschieden. Und hat einen zufriedenen Richter, der diese unkomplizierte Art der Scheidung auch sehr begrüßt.
Es ist auch mit die kostengünstigste Variante einer Scheidung.
Deine Ex kann und muss irgendwann wieder arbeiten gehen, wenn sie nicht auf Sozialhilfeniveau abrutschen möchte. Das Problem ist, dass sich bei einem ALGII-Bezug das Amt - solange die Unterhaltskette nicht abgerissen ist - erstmal an Dich halten wird zur Eintreibung z.B. des Kinderunterhalts. Diese Ansprüche gehen nämlich an die Behörden über.
Wie lange Du zahlen musst, kann Dir erstmal nur ein Anwalt richtig beantworten. Clever wäre es, wenn ihr selber diesen Zeitraum in der not. Vereinbarung festlegt. Hier kann man einen Zeiraum festlegen bzw. abschmelzend zahlen.
Für Eure Tochter hast Du Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Mit ihren 14 Jahren kann sie übrigens gerichtsfest selber entscheiden wo sie leben möchte. in 4 Jahren ist übrigens Deine Nochfrau dann übrigens auch mit im Boot. Denn mit 18 wechselt der Unterhalt zum sog. Volljährigenunterhalt. Dann sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Ein Zeitpunkt, den manche Mütter gar nicht gerne sehen, denn dann müssen sie selber zahlen. Aus diesem Grunde steigen dann die Konflikte meist noch mal stark an, Kinder werden gerne aufgehetzt bzw. selber zum Anwalt gedrängt, damit der Geldfluss weiterläuft.
Bitte achte darauf, dass Du Titel (dazu kannst du verpflichtet werden) für Eure Tochter auf das 18. Lebensjahr begrenzt sind. Ansonsten kannst Du sogar dann noch gepfändet werden, wenn gar keine Berechtigung mehr vorliegt.
18.11.2018 21:43 •
x 1 #2