tina1955
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Katip
Baumo
Zitat von Juliane333:
Mir wurde schriftlich untersagt ehrverletzende Aussagen über beide gegenüber ihren Kollegen zu äußern.
Was ich da getan haben soll? Keine Ahnung.
In den damaligen Telefonaten mit der Kollegin, die hier anrief und nichts von der Trennung wusste, habe ich nichts Beleidigendes von mir gegeben.
Mein Anwalt fand das auch lachhaft.
Zitat von Elfe11:Wenn du dir Anwaltskosten sparen willst, antworte selbst per Einschreiben mit Rückschein - kurz Und bündig. Und weise jegliche Vorwürfe von dir.
Zitat von Juliane333:Mir wurde schriftlich untersagt ehrverletzende Aussagen über beide gegenüber ihren Kollegen zu äußern.
Nurheute
Unglück112233
Juliane333
Zitat von Juliane333:Mein Anwalt hat hinsichtlich dieser Behauptung ehrverletzender Aussagen einen Brief geschickt. Es kam nichts bei rum.
Juliane333
Lilli2
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