Clara1111
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Zitat von Butterblume63:Clara,Besuch ja,aber Geliebte muss soviel ich gehört habe nicht geduldet werden.
Der Anwalt weiß dazu sicher was zu sagen.
Butterblume63
Zitat von Clara1111:
Wenn er ein separates Zimmer hat, darf er die Dame im Trennungsjahr sogar empfangen, sie darf lediglich die anderen Räume nicht betreten.
Deswegen, sofort zum Anwalt und alles klären lassen.
Nachdem er ihr gestern Gewalt angedroht hat, hat Juliane sehr gute Chancen ein Kontaktverbot zu erwirken. Aber dies setzt wohl auch voraus, dass sie Anzeige bei der Polizei erstattet. Androhung von körperlicher Gewalt ist auf jeden Fall eine Anzeige wert und meist glaubt man dem Jenigen, der den ersten Schritt macht.
Zitat von Butterblume63:Das ist ja heftig. Ich kann mich nur ganz dunkel erinnern, daß die Geliebten keinen Zutritt zur gemeinsamen Wohnung ohne Erlaubnis des Betrogenen hatten. Nannte sich irgendwas mit Störung des ehelichen Friedens.
Zitat von Clara1111:Die Trennung, bzw das Trennungsjahr beginnt mit der Zustellung des Schreibens vom Anwalt.
Zitat von DieSeherin:
das stimmt so nur teilweise! der beginn des trennungsjahres kann auch von den eheleuten festgelegt und sogar rückdatiert werden! es kommt doch immer darauf an, was für die beteiligten sinnvoll ist und wo sich beide einig sind!
Zitat von Clara1111:Der Ehemann ist nie ausgezogen. Er hat lediglich ein paar Kleidungsstücke mitgenommen.
Tamara1975
Zitat von Clara1111:Hallo ihr Lieben, Hallo Juliane,Falsch :
Laut Gesetz, ist ein Partner erst ausgezogen, wenn er seine gesamten persönlichen Gegenstände und den ihm zustehenden Anteil am Hausrat mitgenommen hat.
Ist ein Partner nur vorübergehend ausgezogen um weiteren Streit zu verhindern, kann er jederzeit wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehren.
Und ist ein Ehegatte mit all seinem Hab und Gut komplett ausgezogen, kann er sogar binnen 6 Monaten wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehren und dort wohnen, auch gegen den Willen des Partners.
Ein Rückzug wird nur dann nicht gewährt, wenn es eine zu harte Zumutung für den Ehegatten, der in der Wohnung verblieben ist, darstellt.
Bevor hier falsche Aussagen und falsche Ratschläge gegeben werden, lest erst mal die Gesetze.
Zitat von Tamara1975:Hat ein Ehegatte das in seinem Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen, so hat er kein Recht auf Zutritt zu der Immobilie für sich selbst oder Dritte.
Baumo
Zitat von Joanna2020:Die braucht er als RückendeckungDass er die Frau immer mitbringt, das ist sowas von respektlos, da könnte ich mich wirklich aufregen.
Zitat von Baumo:E ist offiziell doch gar nicht ausgezogen,
Zitat von Clara1111:Die Trennung, bzw das Trennungsjahr beginnt mit der Zustellung des Schreibens vom Anwalt.
Zitat von Baumo:wenn ich das richtig sehe. Der Mann braucht keinen Anwalt weil er nicht vor hat sich scheiden zu lassen, er hat auch nicht vor sich umzumelden weil er nicht vor hat auszuziehen.
Zitat von Clara1111:Das letzte Zitat ist nicht von mir
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