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Was ist mit meinem Mann los?

Clara1111
Zitat von Butterblume63:
Clara,Besuch ja,aber Geliebte muss soviel ich gehört habe nicht geduldet werden.
Der Anwalt weiß dazu sicher was zu sagen.


Wenn er ein separates Zimmer hat, darf er die Dame im Trennungsjahr sogar empfangen, sie darf lediglich die anderen Räume nicht betreten.

Deswegen, sofort zum Anwalt und alles klären lassen.
Nachdem er ihr gestern Gewalt angedroht hat, hat Juliane sehr gute Chancen ein Kontaktverbot zu erwirken. Aber dies setzt wohl auch voraus, dass sie Anzeige bei der Polizei erstattet. Androhung von körperlicher Gewalt ist auf jeden Fall eine Anzeige wert und meist glaubt man dem Jenigen, der den ersten Schritt macht.

26.08.2020 12:45 • #2476


B
Zitat von Clara1111:

Wenn er ein separates Zimmer hat, darf er die Dame im Trennungsjahr sogar empfangen, sie darf lediglich die anderen Räume nicht betreten.

Deswegen, sofort zum Anwalt und alles klären lassen.
Nachdem er ihr gestern Gewalt angedroht hat, hat Juliane sehr gute Chancen ein Kontaktverbot zu erwirken. Aber dies setzt wohl auch voraus, dass sie Anzeige bei der Polizei erstattet. Androhung von körperlicher Gewalt ist auf jeden Fall eine Anzeige wert und meist glaubt man dem Jenigen, der den ersten Schritt macht.

Das ist ja heftig. Ich kann mich nur ganz dunkel erinnern, daß die Geliebten keinen Zutritt zur gemeinsamen Wohnung ohne Erlaubnis des Betrogenen hatten. Nannte sich irgendwas mit Störung des ehelichen Friedens.

26.08.2020 12:52 • x 1 #2477


A


Was ist mit meinem Mann los?

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Clara1111
Zitat von Butterblume63:
Das ist ja heftig. Ich kann mich nur ganz dunkel erinnern, daß die Geliebten keinen Zutritt zur gemeinsamen Wohnung ohne Erlaubnis des Betrogenen hatten. Nannte sich irgendwas mit Störung des ehelichen Friedens.



Den ehelichen Frieden gibt es ja nicht mehr,mit dem Tag, an dem das Trennungsjahr beginnt.


So wie der Mann sich gestern aufgeführt hat, ist dem sicher jede Schikane zuzutrauen.
Er gibt ja immer noch Juliane die Schuld an allem.
Deswegen sollte sie schnell handeln.

26.08.2020 12:54 • x 1 #2478


DieSeherin
Zitat von Clara1111:
Die Trennung, bzw das Trennungsjahr beginnt mit der Zustellung des Schreibens vom Anwalt.


das stimmt so nur teilweise! der beginn des trennungsjahres kann auch von den eheleuten festgelegt und sogar rückdatiert werden! es kommt doch immer darauf an, was für die beteiligten sinnvoll ist und wo sich beide einig sind!

26.08.2020 13:13 • x 8 #2479


Clara1111
Zitat von DieSeherin:

das stimmt so nur teilweise! der beginn des trennungsjahres kann auch von den eheleuten festgelegt und sogar rückdatiert werden! es kommt doch immer darauf an, was für die beteiligten sinnvoll ist und wo sich beide einig sind!



Ja sicher gibt es auch diese Möglichkeit. Aber auf diesen Fall bezogen ist es ja nicht gewiss, worauf sich die 2 einigen werden und bisher sprach Juliane auch nicht über eine Einigung einer eventuellen Rückdatierung.

26.08.2020 13:59 • x 1 #2480


CaveCanem
Zitat von Clara1111:
Der Ehemann ist nie ausgezogen. Er hat lediglich ein paar Kleidungsstücke mitgenommen.


Quatsch.

Er ist ins Hotel gezogen. Hat den Schlüssel abgegeben.

26.08.2020 14:15 • x 1 #2481


Clara1111
Falsch :

Laut Gesetz, ist ein Partner erst ausgezogen, wenn er seine gesamten persönlichen Gegenstände und den ihm zustehenden Anteil am Hausrat mitgenommen hat.

Ist ein Partner nur vorübergehend ausgezogen um weiteren Streit zu verhindern, kann er jederzeit wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehren.

Und ist ein Ehegatte mit all seinem Hab und Gut komplett ausgezogen, kann er sogar binnen 6 Monaten wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehren und dort wohnen, auch gegen den Willen des Partners.

Ein Rückzug wird nur dann nicht gewährt, wenn es eine zu harte Zumutung für den Ehegatten, der in der Wohnung verblieben ist, darstellt.

Bevor hier falsche Aussagen und falsche Ratschläge gegeben werden, lest erst mal die Gesetze.

26.08.2020 14:40 • x 4 #2482


T
Zitat von Clara1111:
Falsch :

Laut Gesetz, ist ein Partner erst ausgezogen, wenn er seine gesamten persönlichen Gegenstände und den ihm zustehenden Anteil am Hausrat mitgenommen hat.

Ist ein Partner nur vorübergehend ausgezogen um weiteren Streit zu verhindern, kann er jederzeit wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehren.

Und ist ein Ehegatte mit all seinem Hab und Gut komplett ausgezogen, kann er sogar binnen 6 Monaten wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehren und dort wohnen, auch gegen den Willen des Partners.

Ein Rückzug wird nur dann nicht gewährt, wenn es eine zu harte Zumutung für den Ehegatten, der in der Wohnung verblieben ist, darstellt.

Bevor hier falsche Aussagen und falsche Ratschläge gegeben werden, lest erst mal die Gesetze.
Hallo ihr Lieben, Hallo Juliane,
ich lese schon lange mit und möchte jetzt doch was einwerfen. Wurde ein paar Seiten vorher bereits von einem Gastuser angemerkt und von jemand anders abgetan. Kann man aber einfach googeln:

[Hat ein Ehegatte das in seinem Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen, so hat er kein Recht auf Zutritt zu der Immobilie für sich selbst oder Dritte. Ein Zutrittsrecht besteht nur bei Vorliegen eines besonderen Grundes. Denn zwischen den Eheleuten ist es durch die räumliche Trennung zu einer Neuregelung der Nutzung der Immobilie gekommen. Die Eigentumssituation spielt dabei keine Rolle.]
fachanwalt-gralle.de/nach-der-trennung-kein-zutritt-zur-ehewohnung/#:~:text=Hat%20ein%20Ehegatte%20das%20in,bei%20Vorliegen%20eines%20besonderen%20Grundes.
War eine Entscheidung des OLG Bremen.

Dein Ex hat ganz zu Anfang den Schlüssel abgeliefert. Eindeutiger kann man nicht ausziehen. Nach einem halben Jahr ist auch der Wiedereinzug sehr erschwert. Und ich denke, dass er ein paar frische Unterhosen abholen will, ist kein triftiger Grund


Halt weiterhin die Ohren steif, du machst das gut! Liebe Grüße, Tamara

P.s. Clara: woher hast du das, dass man erst alles mitgenommen haben muss? Google jetzt seit zehn Minuten, aber dieses Gesetz finde ich nicht.

26.08.2020 14:47 • x 2 #2483


DieSeherin
Zitat von Tamara1975:
Hat ein Ehegatte das in seinem Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen, so hat er kein Recht auf Zutritt zu der Immobilie für sich selbst oder Dritte.


die abgabe des schlüssel heißt tatsächlich nicht, dass eine endgültigkeit daraus ableitbar ist! das lässt sich auch als fairness deuten, oder rücksichtnahme... deswegen wird von der endgültigkeit ausgegangen, wenn der hausrat aufgeteilt und zum auszug mitgenommen wurde!

26.08.2020 14:49 • x 1 #2484


Clara1111
Ich habe meine Informationen
unter Scheidung.de gefunden.
Da steht alles genau so detailliert.
Ich kann es nur mit dem Handy nicht hier rein verlinken oder rein kopieren.

26.08.2020 14:57 • #2485


B
Der Mann ist NICHT ausgezogen.
Er hat lediglich die Schlüssel abgegeben um der Nochfrau entgegenzukommen.
Er bemüht sich ja um ' Termine ' wenn er seine Sachen braucht, nur scheinen diese Absprachen nicht zu funktionieren und das hat ihn wütend gemacht.
Wie gesagt hat der Mann noch alles da drin ausser seine notwendige Kleidung etc...und er ist auch noch dort gemeldet und er hat doch gar nicht vor da momentan zu ' bleiben' und seine Rose hat auch nicht vor da rein zu gehen.nicht solange die zwei zusammen sind...Das sollten wir ihm als Positives anrechnen oder. ..und ich wette er zahlt weiterhin brav ab...
Und beide haben auch kein Trennungsjahr festgelegt wenn ich das richtig sehe. Der Mann braucht keinen Anwalt weil er nicht vor hat sich scheiden zu lassen, er hat auch nicht vor sich umzumelden weil er nicht vor hat auszuziehen.
Er wird nach seiner Romanze wieder in sein altes Leben zurückkehren.
Wenn die Nochfrau das so nicht will dann muss der Anwalt eine Einigung treffen und nicht nur labern

26.08.2020 15:07 • x 2 #2486


Heffalump
Zitat von Joanna2020:
Dass er die Frau immer mitbringt, das ist sowas von respektlos, da könnte ich mich wirklich aufregen.
Die braucht er als Rückendeckung
Zitat von Baumo:
E ist offiziell doch gar nicht ausgezogen,

Schlüssel abgeben ist wie Auszug, er teilt ja nicht mehr intern alle Belange
Zitat von Clara1111:
Die Trennung, bzw das Trennungsjahr beginnt mit der Zustellung des Schreibens vom Anwalt.

Holzweg.

Trennungsjahr beginnt, nicht unbedingt mit Anwaltsschreiben, es gibt auch Paare die getrennt unter einem Dach leben. Weil man sich nicht sofort überall ne Wohnung findet, leisten kann usw.

Man kann den Tag des Schlüsselüberwurfes nehmen, zum Bsp. oder noch früher.
Zitat von Baumo:
wenn ich das richtig sehe. Der Mann braucht keinen Anwalt weil er nicht vor hat sich scheiden zu lassen, er hat auch nicht vor sich umzumelden weil er nicht vor hat auszuziehen.

Ist das dann eine Annahme deiner seits

26.08.2020 15:12 • x 1 #2487


Clara1111
Das letzte Zitat ist nicht von mir

26.08.2020 15:14 • #2488


Heffalump
Zitat von Clara1111:
Das letzte Zitat ist nicht von mir

da steht auch kein name drin

26.08.2020 15:14 • #2489


Clara1111
Der Anwalt von Juliane sollte schnellstens handeln, damit sie nicht noch mehr Gehässigkeiten und eventuellen Bedrohungen ausgesetzt ist

26.08.2020 15:17 • x 1 #2490


A


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