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Was ist mit meinem Mann los?

Clara1111
Zitat von Anaria:
Meines Wissens kann Julianne gegen Rosa ein Betretungsverbot aussprechen, immerhin ist sie ja Miteigentümerin. Das würde ich unverzüglich mit dem Anwalt klären.



Nein, jeder Partner darf Besuch empfangen.
Ja, sofort mit dem Anwalt klären.

26.08.2020 08:44 • #2461


Heffalump
Es mag gemeinsames Eigentum sein - und? Er wohnt da nicht, deswegen hat er da auch keinen Zutritt - das ist, als wenn er Vermieter wäre, dann muss er es mit einer Frist ankündigen.

Einfach rein ist nicht. Da hätte er dort wohnen bleiben müssen. Schlösser tauschen geht. Du musst nach der Szene ja Angst haben - er tut dir was!

26.08.2020 08:51 • #2462


A


Was ist mit meinem Mann los?

x 3


Clara1111
So einfach ist das nicht, der Mann wohnt dort solange, bis er seinen Hauptwohnsitz polizeilich umgemeldet hat.
Schlösser austauschen ist deswegen auch nicht so einfach möglich.
Man kann seinen Ehepartner leider nicht einfach mal vor die Tür setzen.
Die Wohnung gehört auch ihm und er hätte sogar das Recht, sie öffnen zu lassen.
Er hat lediglich den Schlüssel vor Wut auf den Tisch gelegt, weil Juliane ihm auf die Schliche kam und sein Lügenkonstruckt zusammen gebrochen ist.

Deswegen sollte sich Juliane schnellstens mit ihrem Anwalt beraten um ganz sicher zu sein, welche Rechte sie im Zusammenhang mit der Wohnung, seinem Zutritt usw. wahrnehmen darf.

26.08.2020 09:41 • x 4 #2463


JessesMädchen
Zitat von Clara1111:
So einfach ist das nicht, der Mann wohnt dort solange, bis er seinen Hauptwohnsitz polizeilich umgemeldet hat.
Schlösser austauschen ist deswegen auch nicht so einfach möglich.
Man kann seinen Ehepartner leider nicht einfach mal vor die Tür setzen.
Die Wohnung gehört auch ihm und er hätte sogar das Recht, sie öffnen zu lassen.
Er hat lediglich den Schlüssel vor Wut auf den Tisch gelegt, weil Juliane ihm auf die Schliche kam und sein Lügenkonstruckt zusammen gebrochen ist.

Deswegen sollte sich Juliane schnellstens mit ihrem Anwalt beraten um ganz sicher zu sein, welche Rechte sie im Zusammenhang mit der Wohnung, seinem Zutritt usw. wahrnehmen darf.


Das sehe ich auch so. Ich würde mich in so einem Falle (Ehemann tickt völlig aus) rechtlich unbedingt absichern lassen und mich nicht auf das Rechtsempfinden Dritter verlassen.
Mein Anwalt sagte immer: so, jetzt bin ich für Sie zuständig und was immer auch passiert; lehnen Sie sich zurück und lassen mich machen.

26.08.2020 09:48 • x 2 #2464


Heffalump
Zitat von JessesMädchen:
und mich nicht auf das Rechtsempfinden Dritter verlassen.

Ah Klugschmod. - Sie wird wohl zum Anwalt gehen, wenn sie es für richtig erachtet.

Man kann hier von eigenen Erfahrungen noch weiter berichten? Oder muss man sich vorher erkundigen, ob erwünscht?

26.08.2020 09:57 • #2465


JessesMädchen
Zitat von T4U:
Ah Klugschmod. - Sie wird wohl zum Anwalt gehen, wenn sie es für richtig erachtet.

Man kann hier von eigenen Erfahrungen noch weiter berichten? Oder muss man sich vorher erkundigen, ob erwünscht?


Ich gehe davon aus, dass sie das mit ihrem Anwalt bespricht. Mir ist es nur wichtig, auf die Brisanz hinzuweisen, die die ganze Sache bekommt, wenn ein Expartner so austickt. Ab da sollte das Tun auf jeden Fall wasserfest sein.
Ich finde es nicht falsch,, dass man eigene Erfahrungen schildert-aber der Einzelfall ist oft ein bisschen
anders.

26.08.2020 10:29 • x 2 #2466


G
Zitat von Clara1111:
So einfach ist das nicht, der Mann wohnt dort solange, bis er seinen Hauptwohnsitz polizeilich umgemeldet hat.
Schlösser austauschen ist deswegen auch nicht so einfach möglich.
Man kann seinen Ehepartner leider nicht einfach mal vor die Tür setzen.
Die Wohnung gehört auch ihm und er hätte sogar das Recht, sie öffnen zu lassen.
Er hat lediglich den Schlüssel vor Wut auf den Tisch gelegt, weil Juliane ihm auf die Schliche kam und sein Lügenkonstruckt zusammen gebrochen ist.

Deswegen sollte sich Juliane schnellstens mit ihrem Anwalt beraten um ganz sicher zu sein, welche Rechte sie im Zusammenhang mit der Wohnung, seinem Zutritt usw. wahrnehmen darf.

Ein kleiner Hinweis: Mit einer Ummeldung des Hauptwohnsitzes hat die Polizei nichts zu tun, sondern das
Einwohnermeldeamt oder Bürgerdienst - je nach dem wie das organisiert ist - der zuständigen Stadt/Ge-
meinde. Wenn er mit seinen Sachen ausgezogen ist, hat er nachweislich die Ehe und die gemeinsame
Wohnung verlassen. Wie und warum er seine Schlüssel zur Wohnung seiner EF übergeben hat, spielt
keine Rolle. Auch damit ist sein Auszug zusätzlich dokumentiert.

Wohnrecht und Eigentumsrecht sind zwei verschiedene Schuhe. Nach einem Auszug der mehr als ein
1/2 Jahr her ist, ist ein Wohnrecht generell verwirkt. Das Eigentumsrecht bleibt davon unbetroffen. Auch
jetzt hat ihr EM keine rechtliche Handhabe als Miteigentümer die Wohnung öffnen zu lassen. Dazu wäre
ein Gerichtsbeschluß notwendig.

Generell sollte die TE jetzt über ihren RA, und zwar ausschließlich, agieren.

26.08.2020 10:32 • x 4 #2467


J
Dass er die Frau immer mitbringt, das ist sowas von respektlos, da könnte ich mich wirklich aufregen... Entweder, der hat null Gefühl und Empathie oder er ist völlig durch den Wind... Verstehe ich wirklich nicht.

26.08.2020 10:45 • x 2 #2468


CaveCanem
Zitat von Clara1111:
Es ist nicht der Stil von Juliane,


Ihrer nicht. Seiner schon. Wird Zeit, dass sie ihren jetzt ändert.

26.08.2020 11:09 • x 3 #2469


Clara1111
Zitat von Gast2000:
Ein kleiner Hinweis: Mit einer Ummeldung des Hauptwohnsitzes hat die Polizei nichts zu tun, sondern das
Einwohnermeldeamt oder Bürgerdienst - je nach dem wie das organisiert ist - der zuständigen Stadt/Ge-
meinde. Wenn er mit seinen Sachen ausgezogen ist, hat er nachweislich die Ehe und die gemeinsame
Wohnung verlassen. Wie und warum er seine Schlüssel zur Wohnung seiner EF übergeben hat, spielt
keine Rolle. Auch damit ist sein Auszug zusätzlich dokumentiert.

Wohnrecht und Eigentumsrecht sind zwei verschiedene Schuhe. Nach einem Auszug der mehr als ein
1/2 Jahr her ist, ist ein Wohnrecht generell verwirkt. Das Eigentumsrecht bleibt davon unbetroffen. Auch
jetzt hat ihr EM keine rechtliche Handhabe als Miteigentümer die Wohnung öffnen zu lassen. Dazu wäre
ein Gerichtsbeschluß notwendig.

Generell sollte die TE jetzt über ihren RA, und zwar ausschließlich, agieren.



Der Ehemann ist nie ausgezogen. Er hat lediglich ein paar Kleidungsstücke mitgenommen.

26.08.2020 11:41 • x 2 #2470


Elfe11
Hallo Juliane,
Dein Rechtsanwalt sollte per Schreiben 3 Termine zur Auswahl an den Ex schicken, damit er seine Sachen abholen kann. Rosa lässt du pro forma ein Hausverbot erteilen. Es sollte klar sein, dass er ein Umzugsunternehmen für den Umzug beauftragt. Er muss alles auf einmal holen. Und er sollte nicht wegen jedem einzelnen Kleinkram bei dir spontan vorbeischauen. Du gehst arbeiten und hast private Termine und kannst nicht immer parat stehen. Ich wäre jetzt auch sehr vorsichtig, denn du kannst davon ausgehen, dass er mal eben deinen / Euren Hausstand und Wertgegenstände mitnimmt ohne Absprache. Für den Umzugszermin brauchst du eine gute Freundin als Zeugen. Vielleicht macht Ihr eine Liste, wer was bekommt?

Halte Dich nicht mit Anzeigen und Annäherung verbot auf, Das bekommst Du so nicht durch. Es sei denn, Du hast blaue Flecken, weil er gewalttätig wurde... Und Anzeigen wegen Beschimpfungen, Bedrohungen, Beleidigungen werden heutzutage sowieso eingestellt mangels Interesse der Öffentlichkeit. Was du aber machen kannst, ist eine Übersicht anlegen, wann er dich wie beleidigt, beschimpft, belästigt hat. Eine Art Tagebuch zur Dokumentation. Das muss man vor Gericht vorlegen, im Fall von Stalking oder sonstigen. Zeugen mit notieren, wie die nette Nachbarin.

26.08.2020 11:57 • x 2 #2471


Elfe11
Zitat von Elfe11:
Hallo Juliane,
Dein Rechtsanwalt sollte per Schreiben 3 Termine zur Auswahl an den Ex schicken, damit er seine Sachen abholen kann. Rosa lässt du pro forma ein Hausverbot erteilen. Es sollte klar sein, dass er ein Umzugsunternehmen für den Umzug beauftragt. Er muss alles auf einmal holen. Und er sollte nicht wegen jedem einzelnen Kleinkram bei dir spontan vorbeischauen. Du gehst arbeiten und hast private Termine und kannst nicht immer parat stehen. Ich wäre jetzt auch sehr vorsichtig, denn du kannst davon ausgehen, dass er mal eben deinen / Euren Hausstand und Wertgegenstände mitnimmt ohne Absprache. Für den Umzugszermin brauchst du eine gute Freundin als Zeugen. Vielleicht macht Ihr eine Liste, wer was bekommt?

Halte Dich nicht mit Anzeigen und Annäherung verbot auf, Das bekommst Du so nicht durch. Es sei denn, Du hast blaue Flecken, weil er gewalttätig wurde... Und Anzeigen wegen Beschimpfungen, Bedrohungen, Beleidigungen werden heutzutage sowieso eingestellt mangels Interesse der Öffentlichkeit. Was du aber machen kannst, ist eine Übersicht anlegen, wann er dich wie beleidigt, beschimpft, belästigt hat. Eine Art Tagebuch zur Dokumentation. Das muss man vor Gericht vorlegen, im Fall von Stalking oder sonstigen. Zeugen mit notieren, wie die nette Nachbarin.


Ach ja, dein Anwalt kann ihn natürlich schriftlich abmahnen sich so schlecht zu benehmen! Alles zeitnah in einem Aufwasch mit den Umzugsterminen, sonst wird's zu teuer!

Wenn er dich anschreit oder beschimpft, trittst du den geordneten Rückzug an! Schnell Türe zu, ab ins Auto, weggehen.

26.08.2020 12:11 • x 1 #2472


B
Wieso ist diese Frau denn immer dabei? Muss sie nicht arbeiten?
Wo wohnt er denn jetzt? Bei ihr?
E ist offiziell doch gar nicht ausgezogen, er hatte nur immer wieder ein paar Sachen geholt die er braucht was sein gutes Recht ist. Diese Frau geht ja auch nie mit rein was ja auch in Ordnung ist.
Mich interessiert wieso da immer noch keine Einigung zustandegekommen ist wann er seine Sachen holen kann denn schließlich ist er doch dafür beim Anwalt aufgetaucht und wann und ob er vorhat überhaupt offiziell auszuziehen und ob er dem Trennungsjahr zugestimmt hat und vor allem ob er diesen Monat seine Wohnungsrate bezahlt hat. Und Nebenkosten etc.
Dieser Mann ist offiziell doch gar nicht getrennt meiner Meinung nach- er hängt nur bei einer anderen Frau rum im Moment ..oder?

26.08.2020 12:21 • x 1 #2473


Clara1111
Vollkommen richtig sehe ich auch so.
Die Trennung, bzw das Trennungsjahr beginnt mit der Zustellung des Schreibens vom Anwalt.
Separat muss geklärt werden, wer in der gemeinsamen Eigentumswohnung wohnt.
Es kann ja durchaus ein Trennungsjahr von Tisch und Bett in einer gemeinsamen Wohnung stattfinden, solange ein Partner nichts mehr für den anderen tut, jeder getrennt witschaftet.
Ich hoffe nicht, dass E auf diese Idee kommt und sein Arbeitszimmer bewohnen möchte.
Deswegen sollte dieser Punkt unbedingt über einen Anwalt geklärt werden.

Ich arbeite ja zu Hause und habe viele Kundinnen, die mir auch Ihr Schicksal, ihre Vergangenheit erzählen.
Jede der Frauen war stinksauer, dass sie bei Fremdgehen des Mannes nicht mal das Recht hatten, ihn aus der gemeinsamen Wohnung/Haus zu weisen, den Zutritt zu verwehren.
Selbst als bekannt war, der Mann könne bei seiner Affäre einziehen, gab ihnen kein Gesetz das Recht, ihn rauszuschmeißen oder vor die Tür zu setzen, solange er die Frau nicht tätlich bedroht.
Solange er nicht freiwillig auszieht, darf er wohnen bleiben.

26.08.2020 12:35 • #2474


B
Zitat von Clara1111:


Nein, jeder Partner darf Besuch empfangen.
Ja, sofort mit dem Anwalt klären.

Clara,Besuch ja,aber Geliebte muss soviel ich gehört habe nicht geduldet werden.
Der Anwalt weiß dazu sicher was zu sagen.

26.08.2020 12:38 • x 1 #2475


A


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