Clara1111
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Zitat von Anaria:Meines Wissens kann Julianne gegen Rosa ein Betretungsverbot aussprechen, immerhin ist sie ja Miteigentümerin. Das würde ich unverzüglich mit dem Anwalt klären.
Zitat von Clara1111:So einfach ist das nicht, der Mann wohnt dort solange, bis er seinen Hauptwohnsitz polizeilich umgemeldet hat.
Schlösser austauschen ist deswegen auch nicht so einfach möglich.
Man kann seinen Ehepartner leider nicht einfach mal vor die Tür setzen.
Die Wohnung gehört auch ihm und er hätte sogar das Recht, sie öffnen zu lassen.
Er hat lediglich den Schlüssel vor Wut auf den Tisch gelegt, weil Juliane ihm auf die Schliche kam und sein Lügenkonstruckt zusammen gebrochen ist.
Deswegen sollte sich Juliane schnellstens mit ihrem Anwalt beraten um ganz sicher zu sein, welche Rechte sie im Zusammenhang mit der Wohnung, seinem Zutritt usw. wahrnehmen darf.
Zitat von JessesMädchen:und mich nicht auf das Rechtsempfinden Dritter verlassen.
Zitat von T4U:Ah Klugschmod. - Sie wird wohl zum Anwalt gehen, wenn sie es für richtig erachtet.
Man kann hier von eigenen Erfahrungen noch weiter berichten? Oder muss man sich vorher erkundigen, ob erwünscht?
Gast2000
Zitat von Clara1111:So einfach ist das nicht, der Mann wohnt dort solange, bis er seinen Hauptwohnsitz polizeilich umgemeldet hat.
Schlösser austauschen ist deswegen auch nicht so einfach möglich.
Man kann seinen Ehepartner leider nicht einfach mal vor die Tür setzen.
Die Wohnung gehört auch ihm und er hätte sogar das Recht, sie öffnen zu lassen.
Er hat lediglich den Schlüssel vor Wut auf den Tisch gelegt, weil Juliane ihm auf die Schliche kam und sein Lügenkonstruckt zusammen gebrochen ist.
Deswegen sollte sich Juliane schnellstens mit ihrem Anwalt beraten um ganz sicher zu sein, welche Rechte sie im Zusammenhang mit der Wohnung, seinem Zutritt usw. wahrnehmen darf.
Joanna2020
Zitat von Clara1111:Es ist nicht der Stil von Juliane,
Zitat von Gast2000:Ein kleiner Hinweis: Mit einer Ummeldung des Hauptwohnsitzes hat die Polizei nichts zu tun, sondern das
Einwohnermeldeamt oder Bürgerdienst - je nach dem wie das organisiert ist - der zuständigen Stadt/Ge-
meinde. Wenn er mit seinen Sachen ausgezogen ist, hat er nachweislich die Ehe und die gemeinsame
Wohnung verlassen. Wie und warum er seine Schlüssel zur Wohnung seiner EF übergeben hat, spielt
keine Rolle. Auch damit ist sein Auszug zusätzlich dokumentiert.
Wohnrecht und Eigentumsrecht sind zwei verschiedene Schuhe. Nach einem Auszug der mehr als ein
1/2 Jahr her ist, ist ein Wohnrecht generell verwirkt. Das Eigentumsrecht bleibt davon unbetroffen. Auch
jetzt hat ihr EM keine rechtliche Handhabe als Miteigentümer die Wohnung öffnen zu lassen. Dazu wäre
ein Gerichtsbeschluß notwendig.
Generell sollte die TE jetzt über ihren RA, und zwar ausschließlich, agieren.
Zitat von Elfe11:Hallo Juliane,
Dein Rechtsanwalt sollte per Schreiben 3 Termine zur Auswahl an den Ex schicken, damit er seine Sachen abholen kann. Rosa lässt du pro forma ein Hausverbot erteilen. Es sollte klar sein, dass er ein Umzugsunternehmen für den Umzug beauftragt. Er muss alles auf einmal holen. Und er sollte nicht wegen jedem einzelnen Kleinkram bei dir spontan vorbeischauen. Du gehst arbeiten und hast private Termine und kannst nicht immer parat stehen. Ich wäre jetzt auch sehr vorsichtig, denn du kannst davon ausgehen, dass er mal eben deinen / Euren Hausstand und Wertgegenstände mitnimmt ohne Absprache. Für den Umzugszermin brauchst du eine gute Freundin als Zeugen. Vielleicht macht Ihr eine Liste, wer was bekommt?
Halte Dich nicht mit Anzeigen und Annäherung verbot auf, Das bekommst Du so nicht durch. Es sei denn, Du hast blaue Flecken, weil er gewalttätig wurde... Und Anzeigen wegen Beschimpfungen, Bedrohungen, Beleidigungen werden heutzutage sowieso eingestellt mangels Interesse der Öffentlichkeit. Was du aber machen kannst, ist eine Übersicht anlegen, wann er dich wie beleidigt, beschimpft, belästigt hat. Eine Art Tagebuch zur Dokumentation. Das muss man vor Gericht vorlegen, im Fall von Stalking oder sonstigen. Zeugen mit notieren, wie die nette Nachbarin.
Baumo
Butterblume63
Zitat von Clara1111:
Nein, jeder Partner darf Besuch empfangen.
Ja, sofort mit dem Anwalt klären.
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