Juliane333
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Juliane333
Zitat von Clara1111:Hallo liebe Juliane, dann lass die Wohnung so schnell wie möglich auf Dich komplett überschreiben, gleich festlegen lassen, dass er auf seinen hälftigen Anteil verzichtet.
Bevor seine Lebenspartnerin,( diese Aussage finde ich mehr als geschmacklos nach so kurzer Zeit), Raffgier entwickelt und sich einmischt.
Hat sich der Martin eigentlich mal wieder gemeldet?
Winterblume
Zitat von Juliane333:
Martin hat mir geschrieben, dass er bei seiner Mutter wohnt vorerst. Er verkrafte es nicht seine Frau zu sehen. Sie kommunizieren nur bzgl. der Kinder und ihm gehöre das Haus nicht, das stimmt also anscheinend.
Es wurde ihr von ihren Eltern überschrieben.
Baumo
Zitat von Clara1111:Hallo liebe Juliane, dann lass die Wohnung so schnell wie möglich auf Dich komplett überschreiben, gleich festlegen lassen, dass er auf seinen hälftigen Anteil verzichtet.
Bevor seine Lebenspartnerin,( diese Aussage finde ich mehr als geschmacklos nach so kurzer Zeit), Raffgier entwickelt und sich einmischt.
Hat sich der Martin eigentlich mal wieder gemeldet?
Baumo
Zitat von Elfe11:Ich würde mich da auf nichts verlassen! Sobald E mitbekommt, dass er Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt in beträchtlicher Höhe zahlen muss, wird er nicht mehr so großzügig mit Geld um sich werfen. Zumal bei ihm ja auch eine Familienplanung in Zukunft ansteht und er dafür zahlen wird. Es wäre natürlich schön, wenn er Juliane die ETW überlässt. Aber ist sie denn überhaupt abbezahlt? Ich nehme an, dass er mit Überschreibung der Wohnung im Gegenzug wohl aus den Unterhaltsverpflichtungen heraus möchte. Das sind Themen für die nächste Meditation und eine schriftliche Trennungsvereinbarung. Also Sache des Anwalts. Umso besser, wenn Ihr Euch hier einig seid. So eine Schenkung einer Immobilie geht auch nicht so fix, da braucht es den Gang zum Notar und einige Vorbereitungen. Ich finde, das geht alles viel zu schnell. Man hat sich ein Leben zusammen aufgebaut und soll alles in 2 Anwaltsterminen auflösen?!
Juliane333
Zitat von Winterblume:Ich würde mir für dich wünschen das du die Wohnung behältst und sie dir einmal schick neu renovierst. Vielleicht ein neues Bett oder so besorgen.
Tisiphone
Zitat von Baumo:
Das geht nicht dass er auf seinen Anteil verzichtet. Das machen die Notare nicht mehr. Das wäre auch nicht in Ordnung. Er hat seinen Teil selbst bezahlt. Derjenige der verzichtet der zahlt dem anderen seinen Anteil. Ist ja auch bei Geschwistern so dass der elne den anderen auszahlt wenn er das Elternhaus übernimmt.
Ich finde es übrigens fair dass er ihr die Entscheidung überlässt und alles in friedem machen will.
Baumo
Zitat von Tisiphone:Natürlich geht das in einer Trennungsfolgen- oder Scheidungsfolgenvereinbarung, dass er auf seinen Anteil verzichtet. Selbst beim Erbe kann man auf seinen Anteil verzichten.
Winterblume
Baumo
Zitat von Winterblume:Die Exfrau meines Partners hat auch verzichtet. Aber das Haus war kaum abbezahlt und nur belastet. Sie hat sich nicht auszahlen lassen, wurde jedoch vom Kreditvertrag rausgelassen.
War bei meinem Ex und mir auch so. Ich habe ihn notariell alles überlassen und er musste mich nur aus der Haftung entlassen. Aber auch da war die Wohnung kaum abbezahlt.
Baumo
Zitat von Clara1111:Mal ne Frage, was spricht eigentlich dagegen, dass E seiner Frau nicht seinen Anteil der Wohnung schenkt?
Er kann doch verschenken, an wen er möchte...
Ebenso kann er auf seine Hälfte auch im Grundbuch, in der Eigentimsurkunde auch einen Tierschutzverein eintragen lassen.
Was jeder mit seinen Anteil macht, geht nur die Bank etwas an, wenn das Eigentum noch erheblich durch Kredit belastet ist und da ist sowieso erst mal die Bank der Eigentümer und steht im Grundbuch mit der Schuldsumme drin.
Und wenn E nun sagt, er möchte seinen Anteil unentgeltlich an Juliane übergeben, dann wird er seine Gründe haben.
Und das geht uns alle überhaupt nichts an.
Es wäre dabei nur wichtig, wenn es so kommt, dass diese Wohnung von Juliane alleine jederzeit veräußert werden kann.
Aber auch da müssen sich beide Parteien notariell beraten lassen.
Zitat von Baumo:Was? Das hat er doch gar nicht vor! Im übrigen wird das auch kein notar mitmachen.
Was er gesagt hat ist dass sie die wgh zum wohnen behalten bzw ganz übernehmen kann. Von Anteil schenken hat er nichts gesagt . Wäre natürlich toll wenn er das macht aber wer macht das
Traurig-1973
Zitat von Clara1111:Mal ne Frage, was spricht eigentlich dagegen, dass E seiner Frau nicht seinen Anteil der Wohnung schenkt?
Er kann doch verschenken, an wen er möchte...
Ebenso kann er auf seine Hälfte auch im Grundbuch, in der Eigentimsurkunde auch einen Tierschutzverein eintragen lassen.
Was jeder mit seinen Anteil macht, geht nur die Bank etwas an, wenn das Eigentum noch erheblich durch Kredit belastet ist und da ist sowieso erst mal die Bank der Eigentümer und steht im Grundbuch mit der Schuldsumme drin.
Und wenn E nun sagt, er möchte seinen Anteil unentgeltlich an Juliane übergeben, dann wird er seine Gründe haben.
Und das geht uns alle überhaupt nichts an.
Es wäre dabei nur wichtig, wenn es so kommt, dass diese Wohnung von Juliane alleine jederzeit veräußert werden kann.
Aber auch da müssen sich beide Parteien notariell beraten lassen.
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