darkenrahl
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Zitat von Brightness2:@Heloise Nö. Der Zugewinn -Wertsteigerung- daraus wird geteilt. Nur sein Anfangsvermögen ist safe.
Zitat von Brightness2:@Heloise Nö. Der Zugewinn -Wertsteigerung- daraus wird geteilt. Nur sein Anfangsvermögen ist safe.
Zitat von Heloise:Je höher er das Anfangsvermögen angeben und nachweisen kann, um so kleiner wird der Zugewinn.
BernhardQXY
Zitat von darkenrahl:Das Anfangs-Vermögen spielt für die Berechnung des Zugewnns keine Rolle, der wird während der Ehe berechnet und geteilt. Anders wird es dann, wenn ...
BernhardQXY
Zitat von Heloise:Nochmal: Der Zugewinnausgleich setzt voraus, dass die Eheleute einen Kassensturz machen und aufschreiben, wieviel Vermögen am Ende der Ehe vorhanden ist. Da in der Zugewinngemeinschaft die Vermögen der beiden Partner während der Ehe getrennt bleiben, muss für jeden Partner der eigene Vermögenszuwachs ...
Zitat von darkenrahl:Meine Tochter ist gerade in der Scheidung. Der Zugewinn wird geteilt. Danach kommt die Rechnung wer mehr gebracht hat. Das ist bei uns in der CH so ...
Zitat von Heloise:Und die Höhe des Zugewinns wird in der Schweiz sicher ausgewürfelt.
BernhardQXY
Brightness2
Zitat von Elfi11:Jetzt braucht er morgen das Auto. Ich hoffe mal das er damit nichts anstellt - ich traue ihm alles zu. Nicht das er es verkauft oder so. Der Wagen ist auf mich zugelassen und ab finanziert, jedoch schon älter und ich brauche ihn um in die Arbeit zu kommen.
BernhardQXY
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